Bewerbungsunterlagen Regeln

Die wichtigsten Regeln für das Zusammenstellen

der Bewerbungsunterlagen und den Versand der Bewerbung  

 

Die zwei wesentlichen Faktoren, die darüber entscheiden, ob eine Bewerbung aussagekräftig ist und damit letztlich erfolgreich sein kann, sind die Inhalte und das Erscheinungsbild. Beide Faktoren sind dabei gleichermaßen von Bedeutung.  

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So wird eine Bewerbung, die zwar inhaltlich sehr gut geschrieben ist, aber unordentlich aussieht, genauso wenig Erfolg haben, wie eine Bewerbung, die zwar einen angenehmen optischen Eindruck macht, jedoch inhaltlich wenig aussagekräftig ist.  

Im Hinblick auf die Inhalte ist wichtig, dass das Anschreiben individuell wirkt, auf die Stellenausschreibung Bezug nimmt und zum Ausdruck bringt, weshalb gerade dieser Bewerber eingestellt werden sollte. 

Der Lebenslauf muss klar und übersichtlich gegliedert sein und die wichtigsten Punkte, die für das bisherige Berufsleben und die angestrebte Position relevant sind, benennen. Insgesamt gilt zudem darauf zu achten, dass Lebenslauf und Anschreiben eine Einheit bilden sollten, sich also gegenseitig ergänzen und nicht nur wiederholen.  

Sind Anschreiben und Lebenslauf geschrieben, wird die Bewerbungsmappe zusammengestellt.  

 

Hier die wichtigsten Regeln für das Zusammenstellen der Bewerbungsunterlagen und den Versand der Bewerbung in der Übersicht: 

 

        Der Umfang.  

Wie ausführlich und umfangreich die Bewerbungsmappe ausfällt, hängt von der Art der Bewerbung und den Wünschen des Arbeitgebers ab.  

       

Bei Kurz- und Initiativbewerbungen werden nur das Anschreiben und der Lebenslauf verschickt. Zeugnisse und andere Nachweise werden nachgereicht, sofern der Arbeitgeber sie anfordert, oder beim Vorstellungsgespräch vorgelegt.  

       

Bei der Bewerbung auf ein Stelleninserat hin, in dem der Arbeitgeber um eine aussagekräftige Bewerbung bittet, beinhaltet die Bewerbungsmappe das lose beigelegte Anschreiben, den Lebenslauf mit Bewerbungsfoto, Abschluss- und Arbeitszeugnisse sowie Referenzen.  

Nachweise von zusätzlichen Aus- oder Weiterbildungen werden nur dann beigelegt, wenn sie für die Stelle von Bedeutung sind.  

       

Bittet der Arbeitgeber im Inserat um weitere Unterlagen wie beispielsweise Arbeitsproben oder ein polizeiliches Führungszeugnis, gehören natürlich auch diese in die Bewerbungsmappe.  

Unterlagen, die nicht verlangt sind, sowie Zeugnisse, die für die Stelle keinerlei Bedeutung haben, gehören nicht in die Bewerbungsmappe. Insgesamt sollte die Bewerbungsmappe nicht zu dick und nicht zu schwer sein, als Obergrenze gelten 250 Gramm.

 

        Die Zeugnisse.  

Die Reihenfolge der Zeugnisse ergibt sich aus dem Lebenslauf. Üblicherweise wird dieser heute in umgekehrter Reihenfolge geschrieben, beginnt also mit der derzeitigen oder letzten Tätigkeit. In dieser Reihenfolge werden auch die Zeugnisse sortiert, das letzte Arbeitszeugnis ist somit die erste Kopie.  

Wurde der Lebenslauf chronologisch verfasst, ändert sich entsprechend auch die Sortierung der Zeugnisse und Nachweise. Grundsätzlich werden immer nur Kopien verschickt, jedoch nicht die Zeugnisse im Original. In einigen wenigen Fällen bitten Arbeitgeber um beglaubigte Kopien.  

Kopien werden gegen eine Gebühr von den Stadt- oder Gemeindeverwaltungen beglaubigt, wozu das Original und die zu beglaubigende Kopie vorgelegt werden müssen. 

 

        Der Versand.  

Kurz- und Initiativbewerbungen werden in einem ganz normalen Briefkuvert verschickt. Bewerbungsmappen gehören in einen Versandumschlag im Format DIN B4 oder C4, möglich sind daneben auch Versandumschläge mit verstärktem Rücken.  

Wichtig ist, die Anschrift ordentlich zu schreiben und die Sendung ausreichend zu frankieren. Allerdings werden Bewerbungen grundsätzlich nicht per Einschreiben verschickt.  

Einige Arbeitgeber bitten um einen frankierten Rückumschlag, wenn die Mappe zurückgeschickt werden soll. Ist dies in der Stellenanzeige jedoch nicht vermerkt, sollte der Bewerber auch keinen Freiumschlag beilegen, denn damit tut er sich keinen Gefallen.

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