Wie wird ein ausführlicher Lebenslauf geschrieben?, 2. Teil
Ein ausführlicher Lebenslauf wird nicht ganz so oft verlangt. Doch wenn ein Arbeitgeber einen ausformulierten Lebenslauf möchte, dann hat das vor allem zwei Gründe:
Zum einen will der Arbeitgeber wissen, wie sicher der Bewerber im Umgang mit der deutschen Sprache ist. Und zum anderen möchte er mehr über die Persönlichkeit des Bewerbers erfahren.
Der tabellarische Lebenslauf listet alle wichtigen Daten und Fakten zum Werdegang des Bewerbers klar gegliedert und übersichtlich strukturiert auf.
Der Personaler muss die Angaben nur überfliegen, um die für ihn relevanten Informationen zu finden. Und weil der tabellarische Lebenslauf lesefreundlich ist und ohne Umschweife auf den Punkt kommt, ist er inzwischen der Standard bei einer Bewerbung.
Doch manchmal wird auch ein ausführlicher Lebenslauf verlangt. Was die Inhalte angeht, sind die beiden Lebenslaufformen gleich. Allerdings ist der ausführliche Lebenslauf, wie der Name schon sagt, etwas ausführlicher.
Denn der Bewerber belässt es nicht bei Stichworten, sondern formuliert seine Angaben aus. Er schreibt also gewissermaßen einen Aufsatz. Deshalb heißt der ausführliche Lebenslauf auch ausformulierter Lebenslauf, Lebenslauf in Aufsatzform oder Lebenslauf in Textform.
Nun sorgt die Bitte nach einem ausformulierten Lebenslauf aber oft für Verunsicherung. Wie wird ein ausführlicher Lebenslauf geschrieben? Welche Angaben muss er enthalten? Welche formalen Vorgaben gelten? In einem zweiteiligen Beitrag erklären wir alles Wichtige zu dieser Form des Lebenslaufs.
Dabei haben wir im 1. Teil anhand von Tipps und Formulierungshilfen gezeigt, wie der Bewerber beim Verfassen seines Lebenslaufs am besten vorgeht. Jetzt, im 2. Teil, kümmern wir uns um die Formalitäten. Außerdem nennen wir die typischen Fehler, die sich beim ausführlichen Lebenslauf gerne einschleichen.
Inhalt
Die formalen Vorgaben beim ausführlichen Lebenslauf
Insgesamt sind die formalen Vorgaben beim ausführlichen Lebenslauf lockerer als bei der tabellarischen Variante. Trotzdem gibt es ein paar Regeln, die der Bewerber beachten sollte.
So braucht auch der ausformulierte Lebenslauf eine übersichtliche Struktur und eine sinnvolle Gliederung. Der Bewerber sollte deshalb keinen langen Fließtext schreiben. Stattdessen sollte er seinen Text in Abschnitte aufteilen. Die Abschnitte kann er dann noch einmal in Absätze gliedern, jeweils mit einer Leerzeile voneinander getrennt.
Noch übersichtlicher und lesefreundlicher wird der ausführliche Lebenslauf, wenn der Bewerber seinen Abschnitten Überschriften gibt. Außerdem kann er bestimmte Daten durch Fett- oder Kursivdruck optisch hervorheben. Die Namen der bisherigen Arbeitgeber, wichtige Abschlüsse oder besondere Kenntnisse beispielsweise eignen sich dazu. Auf diese Weise schafft der Bewerber Orientierungspunkte für den Personaler.
Da der Bewerber seinen bisherigen Werdegang beschreibt, wird der Lebenslauf immer in der Ich-Form geschrieben. Außerdem wird der ausformulierte Lebenslauf chronologisch verfasst. Der Bewerber beginnt also in der Vergangenheit und arbeitet sich dann an der Zeitachse entlang bis in die Gegenwart vor. Und das ist auch der Grund, warum der Text im Präteritum geschrieben wird. Erst wenn der Bewerber in der Gegenwart angekommen ist, wechselt er zur Zeitform Präsens.
Insgesamt darf der ausführliche Lebenslauf zwar etwas länger sein als ein tabellarischer Lebenslauf. Trotzdem sind zwei DIN A4-Seiten die Richtlinie. Ideal ist also, wenn auf zwei Seiten alles Wichtige gesagt ist. Bei maximal vier Seiten ist aber Schluss. Kommt der Bewerber damit nicht aus, sollte er prüfen, was er weglassen kann. Auch beim ausführlichen Lebenslauf kommt es nämlich darauf an, dass sich der Bewerber auf das Wesentliche konzentriert und die entscheidenden Infos auf den Punkt bringt.
Als Schriftart nimmt der Bewerber die Schriftart, die er auch beim Bewerbungsanschreiben verwendet. Den Briefkopf kann er ebenfalls übernehmen. Die Schriftgröße belässt er bei 11 oder 12 Punkt. So entsteht ein einheitliches Bild bei den Bewerbungsunterlagen.
Die Formalitäten noch einmal kurz zusammengefasst:
Umfang | 2 bis max. 4 DIN A4-Seiten |
Erzähl-Perspektive | Ich-Form |
Zeitform | Präteritum (Infos zur Gegenwart im Präsens) |
Aufbau | chronologisch (von früher nach heute) |
Schriftgröße | 11 oder 12 Punkt |
Schriftart | wie beim Anschreiben |
Zeilenabstand | einfach |
Übrigens:
Manchmal steht in der Stellenanzeige, dass der Bewerber einen handschriftlichen Lebenslauf in Aufsatzform einreichen soll. In diesem Fall schreibt der Bewerber seinen Lebenslauf von Hand. Er tippt seinen Text also nicht am Computer und druckt ihn aus. Sondern er schnappt sich ganz klassisch ein weißes, unliniertes Blatt Papier und einen Stift.
Die größten Fehler beim ausführlichen Lebenslauf
Rechtschreib-, Tipp- und Grammatikfehler sind beim Lebenslauf natürlich tabu. Und ein sauberes, ordentliches Papier ohne Eselsohren, Flecken oder Knicke ist Pflicht.
Schließlich soll der Personaler nicht den Eindruck bekommen, dass der Bewerber unkonzentriert arbeitet, die nötige Sorgfalt vermissen lässt oder seine Bewerbung auf die Schnelle zusammengestellt hat. Allerdings gibt es beim ausführlichen Lebenslauf noch ein paar andere Fallen, in die der Bewerber nicht tappen sollte. Die drei größten, aber auch häufigsten Fehler sind folgende:
Fehler Nr. 1: Der Lebenslauf ist zu ausführlich.
Ausführlicher Lebenslauf bedeutet nicht, dass der Bewerber einen Endlos-Roman schreiben soll. Der Arbeitgeber will nicht die gesamte Lebensgeschichte in allen Einzelheiten lesen. Stattdessen interessiert ihn, welchen Werdegang der Bewerber hat und weshalb sein Weg so verlaufen ist. Er will erfahren, warum der Bewerber dort steht, wo er steht, und wie der Weg des Bewerbers weitergehen soll. Außerdem möchte er sehen, ob der Bewerber Prioritäten setzen kann.
Für den Bewerber bedeutet das, dass er sich auf das Wesentliche beschränken und auf den Punkt kommen sollte. Was waren seine wichtigsten Stationen? Was waren die entscheidenden Meilensteine? Und welche Abschlüsse, Erfahrungen und Kenntnisse sind für die ausgeschriebene Stelle besonders relevant? Der Bewerber sollte die drei, vier wichtigsten Punkte auswählen und sie ausführlicher beschreiben. Alles andere sollte er kurz zusammenfassen.
Fehler Nr. 2: Der Lebenslauf wird zum Motivationsschreiben.
Im Unterschied zum tabellarischen Lebenslauf listet der ausführliche Lebenslauf nicht nur reine Daten und Fakten auf. Vielmehr geht er näher auf die Stationen ein und nennt die Gründe und die Ziele der Entscheidungen. Außerdem sollte er einen roten Faden haben, der sich durch den Werdegang zieht und den Bewerber als nächsten logischen Schritt zur ausgeschriebenen Stelle führt.
Trotzdem muss der Lebenslauf ein Lebenslauf sein und bleiben. Er darf nicht zu einem Motivationsschreiben werden, das dem Personaler erklärt, warum der Bewerber die ausgeschriebene Stelle will. Wichtig ist also, dass der Bewerber seinen Werdegang klar in den Vordergrund stellt.
Außerdem sollte der Bewerber darauf achten, dass er keine Angaben und Informationen wiederholt, die er schon im Anschreiben ausgeführt hat. Vielmehr gilt: Das Anschreiben und der Lebenslauf sollen sich gegenseitig ergänzen und so am Ende ein stimmiges und aussagekräftiges Gesamtbild ergeben.
Fehler Nr. 3: Der Lebenslauf ist nicht vollständig.
Auch der ausführliche Lebenslauf muss vollständig sein. Der Bewerber darf nichts weglassen, weder einzelne Stationen noch die Zeitangaben. Er muss also angeben, von wann bis wann er was gemacht hat.
Gleichzeitig kann der ausführliche Lebenslauf dem Bewerber in die Karten spielen, wenn sein Werdegang nicht ganz so geradlinig war und es Brüche oder Lücken gibt. Hat der Bewerber beispielsweise seine Ausbildung abgebrochen, kann er begründen, warum er sich so entschieden hat und was er aus seiner Entscheidung gelernt hat.
Außerdem kann er verdeutlichen, dass ihn gerade dieser Umweg auf seinen jetzigen Weg geführt hat. War der Bewerber längere Zeit arbeitslos, kann er ausführen, wie er die Zeit genutzt hat. Kann er nicht mit Weiterbildungen, sozialem Engagement oder anderen Tätigkeiten argumentieren, kann er auf persönliche Merkmale, Eigenschaften und Charakterzüge eingehen. Solche Soft Skills können dann auch fehlende Qualifikationen vielleicht ein Stück weit ausgleichen.
Ein letzter Hinweis zum Schluss
Bei Bewerbungen ist eigentlich der tabellarische Lebenslauf üblich. Und einen ausführlichen Lebenslauf zu verfassen, ist aufwändiger und dauert länger. So mancher Bewerber könnte deshalb auf die Idee kommen, von sich aus einen Lebenslauf in Aufsatzform zu erstellen.
Schließlich kann er sich damit von der Masse abheben und signalisiert dem Personaler gleichzeitig, dass er sich mit seiner Bewerbung viel Mühe gemacht hat. Tatsächlich ist das aber keine gute Idee! Denn auch für den Personaler ist der ausführliche Lebenslauf mit mehr Aufwand verbunden.
Und Personaler schätzen gerade am tabellarischen Lebenslauf, dass sie schnell und auf einen Blick alle wichtigen Infos erfassen können. Deshalb sollte der Bewerber wirklich nur dann einen Lebenslauf in Aufsatzform vorlegen, wenn er ausdrücklich dazu aufgefordert wird.
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