Bewerbung und Jobsuche mal anders: die verschiedenen Migrationsarten
Es kann verschiedene Gründe haben, weshalb sich jemand dazu entschließt, seine Heimat zu verlassen und in ein anderes Land auszuwandern. Der schlimmste Fall ist natürlich der, dass jemand politisch verfolgt wird und deshalb flüchten muss.
Oft sind es aber der Wunsch nach einer sichereren Zukunft, besseren Lebensbedingungen, einer hochwertigeren Berufsausbildung oder die Hoffnung auf einen Arbeitsplatz, die den Ausschlag für eine Auswanderung geben.
Die folgende Übersicht stellt die verschiedenen Migrationsarten im Zusammenhang mit der Bewerbung und dem Arbeitsplatz vor:
Bewerbung und Jobsuche mal anders: Bildungsausländer
Von einem Bildungsausländer wird gesprochen, wenn ein ausländischer Staatsbürger als Student an einer deutschen Hochschule eingeschrieben ist, seine Zugangsberechtigung zur Hochschule aber im Ausland erworben hat.
Der Student hat sein Abitur oder einen gleichwertigen, in Deutschland anerkannten Abschluss also in seiner Heimat gemacht und ist dann nach Deutschland gekommen, um hier zu studieren.
Handelt es sich bei dem Studenten um einen EU-Staatsangehörigen, kann er sich genauso um einen Studienplatz bewerben wie ein deutscher Staatsbürger. Daneben gibt es mit einigen anderen Staaten entsprechende Vereinbarungen, beispielsweise mit der Schweiz, Norwegen, Israel, Japan, Australien, den USA und Kanada. Bildungsausländer aus anderen Staaten brauchen ein Visum, um an einer deutschen Hochschule studieren zu können.
Ansprechpartner für das Visum ist die deutsche Auslandsvertretung, die für das Heimatland zuständig ist. Damit ein Visum erteilt wird, muss der Antragsteller eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung oder den Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule vorlegen. Außerdem muss er eine vollständige Bewerbung einreichen, eine bestehende Krankenversicherung nachweisen und belegen, wie er das erste Studienjahr finanziert wird.
Bewerbung und Jobsuche mal anders: EU-Binnenmigration
Innerhalb der EU können Bürger von EU-Mitgliedsstaaten weitgehend frei wählen, wo sie leben möchten. EU-Bürger haben das Recht, in alle EU-Länder einzureisen und sich dort aufzuhalten. Dazu gehört auch das Recht, sich um einen Arbeitsplatz zu bewerben und einen Job anzunehmen.
Außerdem haben EU-Bürger einen Anspruch auf die grundsätzliche Gleichbehandlung in allen EU-Mitgliedsstaaten. Die Ein- und Auswanderung von Unionsbürgern innerhalb der EU wird als EU-Binnenmigration bezeichnet. Maßgeblich in diesem Zusammenhang ist ausschließlich die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes, die auch Unionsbürgerschaft genannt wird.
Aus welchem EU-Land der Auswanderer stammt oder in welches EU-Land er umzieht, spielt hingegen keine Rolle. Entscheidend ist nur, dass er Unionsbürger ist.
Die häufigsten Gründe für eine Migration innerhalb der EU sind eine Berufsausbildung, ein Arbeitsplatz und die Zusammenführung oder Gründung einer Familie. Daneben entscheiden sich einige für die sogenannte Ruhesitzwanderung. Hierbei lässt sich beispielsweise ein deutscher Staatsbürger nach seinem Austritt aus dem Berufsleben in Spanien nieder und verbringt dort seinen Lebensabend.
Seine in Deutschland erarbeitete Rente oder Pension wird ihm dabei nach Spanien überwiesen. Laut Statistischem Bundesamt ließen sich im Jahre 2011 rund 596.000 Unionsbürger in Deutschland nieder, während gut 385.000 Deutsche in ein anderes EU-Land auswanderten.
Bewerbung und Jobsuche mal anders: Gastarbeiter
1955 schloss die Bundesrepublik Deutschland einen Vertrag mit Italien, um so gezielt Arbeitskräfte aus dem Ausland anwerben zu können. Darauf folgten Abkommen mit Spanien, Portugal, Jugoslawien, Griechenland, der Türkei, Marokko und Tunesien.
Die Anwerbephase dauerte bis 1973 an. In diesem Jahr verabschiedete das Bundeskabinett einen Beschluss, der die Beschäftigungsmöglichkeiten für ausländische Arbeitskräfte stark beschränkte. Ende der 1980er-Jahre schloss die deutsche Regierung dann erneut Abkommen mit einigen Staaten in Mittel- und Osteuropa. Dadurch wurde der deutsche Arbeitsmarkt für Gast-, Saison- und Werkvertragsarbeiter aus diesen Ländern wieder geöffnet.
In den Jahren 2004 und 2007 erweiterte sich die EU. Unionsbürger haben grundsätzlich das Recht, sich in jedem EU-Staat ihrer Wahl aufzuhalten, niederzulassen und einen frei gewählten Arbeitsplatz anzunehmen. Allerdings bestand die Befürchtung, dass die Arbeitsmärkte der alten EU-Mitgliedsländer übermäßig belastet werden könnten, wenn nach der EU-Erweiterung sehr viele neue Unionsbürger zuwandern würden.
Deshalb wurden in den Beitrittsverträgen Übergangsfristen vereinbart. Diese Fristen galten je nach Land zwischen einem und sieben Jahren. Während der Übergangsfristen waren die Beschäftigungsmöglichkeiten beschränkt, wenn neue Unionsbürger beispielsweise in Deutschland oder in Frankreich arbeiten wollten.
Bewerbung und Jobsuche mal anders: Anerkennungsgesetz
Im April 2012 ist ein Gesetz mit dem klangvollen Namen „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ in Kraft getreten.
Durch dieses Gesetz haben ausländische Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch darauf, dass geprüft wird, ob die berufliche Qualifikation, die sie im Ausland erworben haben, einem entsprechenden Abschluss in Deutschland gleichwertig ist. Ist die Qualifikation gleichwertig, wird sie anerkannt und der ausländische Arbeitnehmer kann in seinem erlernten Beruf in Deutschland arbeiten.
Wird festgestellt, dass die Qualifikation nur teilweise gleichwertig ist, muss der Arbeitnehmer eine Weiterbildung absolvieren, damit seine Berufsqualifikation offiziell anerkannt werden kann. In dem Anerkennungsgesetz sind aktuell 450 verschiedene Berufe geregelt, darunter Tätigkeiten in Bereichen wie Gesundheitswesen, Metallbau und Elektrik sowie kaufmännische Berufe.
Möchte ein ausländischer Arbeitnehmer, dass seine berufliche Qualifikation geprüft und anerkannt wird, muss er einen Antrag bei der zuständigen Behörde oder Kammer stellen. Zusammen mit dem Antrag müssen die Ausbildungs- und Arbeitsunterlagen eingereicht und die Aufenthaltsberechtigung in Deutschland nachgewiesen werden.
Der Arbeitnehmer muss außerdem eine Kenntnisprüfung ablegen. Die zuständige Stelle hat dann drei Monate lang Zeit, um über den Antrag zu entscheiden.
Für Hochqualifizierte in den Bereichen IT und Kommunikation gibt es seit 2000 eine Sonderregelung. Sie erhalten umgehend eine Arbeitsgenehmigung, wenn ein deutsches Unternehmen eine solche Fachkraft einstellen möchte. Das mitunter umständliche und langwierige Verfahren, um als Staatsbürger eines Landes außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes eine Arbeitserlaubnis zu bekommen, müssen sie nicht durchlaufen.
Inzwischen wurde der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt auch für hochqualifizierte Fachkräfte aus anderen Bereichen erleichtert. Die deutsche Regierung erhofft sich davon, dem Fachkräftemangel entgegenwirken und ihre Position im internationalen Wettbewerb generell stärken zu können.
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Thema: Bewerbung und Jobsuche – die verschiedenen Migrationsarten
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Meine Schwester hat als Webdesignerin einen Job im Silicon Valley bekommen und ich bin verdammt neidisch. In dem Land zu leben und zu arbeiten, in welches ich schon seit meinem 12. Lebensjahr möchte… Das motiviert schon ungemein, das packe ich auch. 🙂