Wann und wie Arbeitgeber über Schwangerschaft informieren?

Wann und wie sollte der Arbeitgeber über eine Schwangerschaft informiert werden?

Wenn sich Nachwuchs ankündigt, ist das erst einmal eine freudige Nachricht. Doch nach der ersten Freude gehen vor allem berufstätigen Frauen oft viele Fragen durch den Kopf. Wann und wie muss ich meinen Chef über die Schwangerschaft informieren? Wie werden er und die Kollegen reagieren?

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Bedeutet das Kind das Aus für meine Karriere? Auch wenn eine Schwangerschaft eine der natürlichsten Sachen der Welt ist und es eigentlich keinen Grund gibt, weshalb sich jemand nicht mit der werdenden Mutter freuen sollte, sind solche Fragen durchaus berechtigt. Ein paar davon beantwortet die folgende Übersicht.

Wann und wie sollte der Arbeitgeber
über eine Schwangerschaft informiert werden?:

Das Mutterschutzgesetz besagt, dass eine Frau ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft informieren sollte, sobald sie selbst davon weiß. Die Betonung liegt hierbei aber auf sollte, denn es handelt sich um eine sogenannte Soll-Vorschrift. Die Frau ist also dazu angehalten, ihren Chef von der Schwangerschaft zu unterrichten. Sie ist aber nicht dazu verpflichtet.

Eine Ausnahme kann lediglich gelten, wenn die Schwangerschaft erhebliche Auswirkungen auf die betrieblichen Interessen hat. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Schwangere eine wichtige Position bekleidet und es lange dauern wird, eine Vertretung so einzuarbeiten, dass reibungslose Abläufe sichergestellt sind. In diesem Fall kann die Schwangere verpflichtet sein, ihren Arbeitgeber so früh wie möglich zu informieren. Grundsätzlich gilt aber, dass keine Mitteilungspflicht besteht.

Auch was den Zeitpunkt angeht, liegt die Entscheidung ganz alleine bei der Schwangeren. Viele behalten die Schwangerschaft in den ersten drei Monaten für sich, denn das Risiko einer Fehlgeburt ist in diesem Zeitraum erhöht. Danach sollte die Schwangere aber im Normalfall besser nicht mehr allzu lange warten. Zum einen sieht das Mutterschutzgesetz eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz von Schwangeren und stillenden Müttern vor.

Diese Maßnahmen kann der Arbeitgeber aber erst ergreifen, wenn er von der Schwangerschaft weiß. Zum anderen könnte das Vertrauensverhältnis Schaden nehmen, wenn die Mitteilung unnötigerweise hinausgezögert wird. Zudem lässt sich eine Schwangerschaft ohnehin nicht ewig verheimlichen. Trotzdem muss jede Frau selbst entscheiden, wann aus ihrer Sicht der richtige Zeitpunkt gekommen ist.

Wie die Schwangere ihren Chef unterrichten muss, ist ebenfalls nicht vorgeschrieben. Die Schwangere kann ihren Arbeitgeber also schriftlich informieren, es reicht aber auch aus, wenn sie es ihm in einem Gespräch mitteilt. In der Praxis ist das Gespräch auch die übliche Variante, denn so können gleich wichtige Dinge besprochen werden.

Verlangt der Arbeitgeber ein Attest von einem Arzt oder der Hebamme, aus dem der errechnete Geburtstermin hervorgeht, muss er übrigens auch die Kosten für das Attest übernehmen. Legt die Arbeitnehmerin das Attest von sich aus und ungefragt vor, gilt dies aber nicht.

Gibt es Tipps für das Gespräch mit dem Chef?

Verständlicherweise sind viele nervös, wenn sie an das Gespräch mit ihrem Chef denken, bei dem sie ihn über die Schwangerschaft informieren werden. Ein allgemeingültiges Patentrezept, wie ein solches Gespräch geführt werden sollte, gibt es nicht. Jeder Chef ist anders und manchmal sind Arbeitsverhältnisse kühl und distanziert, während in anderen Unternehmen ein offenes und eher freundschaftliches Klima herrscht.

Ein paar Tipps sollte aber jede Arbeitnehmerin beherzigen:

·         Auch wenn es banal klingt: Es macht erst dann Sinn, das Gespräch zu suchen, wenn wirklich sicher ist, dass eine Schwangerschaft besteht.

·         Das Gespräch sollte möglichst stressfrei ablaufen und es sollte sichergestellt sein, dass sowohl der Chef als auch die Arbeitnehmerin miteinander sprechen können, ohne ständig unterbrochen zu werden. Deshalb sollte die Arbeitnehmerin ihren Arbeitgeber nicht mal eben nebenbei oder kurz vor Feierabend informieren. Besser ist es, einen Termin zu vereinbaren.

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·         Der Arbeitgeber wird zwar in den meisten Fällen seine Glückwunsche formulieren. Aber dass er sich wirklich freuen wird, kann und sollte die Arbeitnehmerin nicht erwarten.

Fairerweise sollte die Arbeitnehmerin bedenken, dass auf ihren Arbeitgeber jetzt auch einige Veränderungen zukommen und er außerdem zumindest für einen bestimmten Zeitraum eine Mitarbeiterin verliert. Die Arbeitnehmerin ist deshalb gut beraten, wenn sie keine große Freude erwartet, sondern sich auf eine eher kühle Reaktion einstellt.

·         Die Arbeitnehmerin sollte sich in Vorbereitung auf das Gespräch ein paar Gedanken zur Elternzeit machen. Sie muss sich zwar jetzt noch nicht festlegen und hat bis zur Entbindung Zeit, um ihren Antrag auf Elternzeit abzugeben.

Es macht aber einen guten Eindruck, wenn die Arbeitnehmerin ihrem Chef jetzt schon sagen kann, wann und wie sie sich ihren Wiedereinstieg vorstellt. Der Arbeitgeber hat es dadurch außerdem leichter, entsprechend zu planen und frühzeitig Regelungen zu treffen.

Wann sollten die Kollegen informiert werden?

Hier gilt im Prinzip ähnliches wie beim Arbeitgeber. Letztlich kann und muss die Schwangere selbst entscheiden, wann sie ihren Kollegen Bescheid sagen möchte. Generell gilt aber der Tipp, dass die Mitteilungen möglichst zeitnah erfolgen sollten. Gerade in einem kleinen Team werden die Kollegen allein schon durch die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes immer wieder Rücksicht nehmen müssen. Deshalb ist es nur fair, wenn sie Bescheid wissen.

Nach Möglichkeit sollten die Kollegen aber gleichzeitig informiert werden, denn wenn einige Kollegen früher von der Schwangerschaft erfahren als andere, bietet dies Nährboden für Klatsch und Tratsch.

Nicht zu unterschätzen ist außerdem der Flurfunk. Wissen die Kollegen Bescheid, der Chef aber noch nicht, wird er vermutlich nicht sehr begeistert sein. Schließlich möchte er als Arbeitgeber solche Neuigkeiten nicht aus zweiter Hand erfahren. Ratsam ist also, erst den Chef zu informieren und direkt danach die Kollegen, oder umgekehrt.

Was ändert sich, wenn der Arbeitgeber Bescheid weiß?

Sobald der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert ist, muss er eine Mitteilung an die zuständige Aufsichtsbehörde für Mutterschutz und für Kündigungsschutz machen.

Während der gesamten Schwangerschaft gibt es Tätigkeiten, die werdende Mütter nicht verrichten dürfen. Hierzu gehören unter anderem Arbeiten mit gesundheitsschädlichen Stoffen, Tätigkeiten bei Lärm oder Hitze, Akkordarbeit und das Heben von Gewichten über fünf Kilo. Je nach Schwangerschaftsmonat kommen dann noch weitere Einschränkungen dazu.

Die genauen Regelungen ergeben sich aus § 4 des Mutterschutzgesetzes. Außerdem muss der Arbeitgeber bestimmte Vorkehrungen treffen, beispielsweise eine Ruhemöglichkeit zur Verfügung stellen.

Neben den Arbeitsbedingungen, die Rücksicht auf werdende Mütter nehmen, gilt für Schwangere und junge Mütter auch ein besonderer Kündigungsschutz. So darf der Arbeitgeber, unabhängig von der Beschäftigungsdauer in dem Betrieb, während der gesamten Schwangerschaft und in den ersten vier Monaten nach der Entbindung keine Kündigung aussprechen.

Wusste der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung noch nichts von der Schwangerschaft, kann ihn die Arbeitnehmerin innerhalb von zwei Wochen darüber informieren. Dadurch wird die Kündigung dann unwirksam. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag gilt der besondere Kündigungsschutz jedoch so nicht. Hat die Arbeitnehmerin also einen befristeten Arbeitsvertrag, endet das Arbeitsverhältnis zu dem Zeitpunkt, der im Vertrag vereinbart wurde. Ob sie schwanger ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

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Marie Meißner, - Bewerbungscoach und Trainerin, Gerd Bachmann, - Personalentwicklung, Timor Buchert, - Personaler, sowie Ferya & Christian Gülcan, Unternehmer, Gründer diverser Firmen, Personalentscheider und Arbeitgeber/in, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Bewerbung, Jobsuche, Berufe und Weiterbildung.

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