Noten im Arbeitszeugnis

Die Noten im Arbeitszeugnis erläutert an typischen Formulierungen

 

Sicherlich ist allgemein bekannt, dass sich die wichtigen Aussagen eines Arbeitszeugnisses zwischen den Zeilen verbergen. Dies begründet sich vor allem damit, dass ein Arbeitszeugnis zwar wahrheitsgemäß, jedoch grundsätzlich wohlwollend und höflich formuliert werden muss.  

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In diesem Zusammenhang gibt es einige Instrumente und rhetorische Hilfsmittel, auf die Arbeitgeber zurückgreifen. 

Hierzu gehört beispielsweise die Leerstellentechnik, was bedeutet, dass bestimmte Aussagen ausgelassen werden. Steht in dem Arbeitszeugnis, dass das Verhalten gegenüber den Kollegen und Kunden einwandfrei war, gab es mit den Vorgesetzten Spannungen, denn diese sind nicht erwähnt. Ein anderes Beispiel ist die Negativtechnik.  

Wird etwa davon gesprochen, dass es im Hinblick auf das Verhalten keinen Grund für Beanstandungen gab, gab es letztlich auch keinen Grund für Lob. Passive Formulierungen sind vielfach ein Zeichen für mangelnde Eigeninitiative.  

Ein Arbeitnehmer, der die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft und zeitnah ausgeführt hat, hat zwar gewissenhaft und schnell gearbeitet, aber eben nur nach Anweisung. Negativ ist es auch, wenn eher unwichtige Aussagen oder selbstverständliche Aspekte sehr in den Vordergrund gestellt werden.  

Am häufigsten findet aber die Positivskala Verwendung und hier meist in Verbindung mit dem Zufriedenheitsgrad. Anhand der typischen Formulierungen ist es dabei recht einfach, die Note des Arbeitszeugnisses zu bestimmen.

 

Hier eine Übersicht:  

       

Formulierungen wie stets zu unserer vollsten Zufriedenheit, xxx hat unsere Erwartungen immer und in vollster Weise erfüllt oder mit den erbrachten Leistungen waren wir stets außerordentlich zufrieden, stehen für Schulnote 1.  

Rein sprachlich gesehen ist die Form vollste zwar falsch, in einem Arbeitszeugnis aber erstrebenswert. 

       

Stets die volle Zufriedenheit oder voll und ganz zufriedenstellende Leistungen bedeuten Schulnote 2.   

       

Steht in dem Arbeitszeugnis, dass die übertragenen Aufgaben zur vollen Zufriedenheit ausgeführt wurden, entspricht dies der Schulnote 3.  

Dies erklärt sich damit, dass hier der Zeitfaktor fehlt, der Arbeitgeber also mit den Leistungen an sich zufrieden war, allerdings nicht immer.  

Gleiches gilt, wenn es heißt, der Arbeitgeber hat seine Aufgaben stets zur Zufriedenheit erledigt. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer die Aufgaben, die ihm zugewiesen wurden, zwar immer ordentlich gelöst, mehr als das aber auch nicht. 

       

Für Schulnote 4 stehen Aussagen wie wir waren mit den Leistungen zufrieden, xxx hat unsere Erwartungen erfüllt oder xxx hat seine Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt.  

Die schlechte Note kommt hierbei damit zum Ausdruck, dass sowohl der Zeitfaktor als auch der Grad der Zufriedenheit fehlen. 

       

Hat sich der Arbeitgeber bemüht, seine Aufgaben zu erfüllen, hat er sie im Großen und Ganzen oder größtenteils zur Zufriedenheit erledigt oder hat er sich seinen Aufgaben mit Interesse und Fleiß genähert, handelt es sich um die wohlwollenden und höflichen Formulierungen für eine 5.  

In diesem Fall sollte der Arbeitgeber versuchen, diese Bemerkungen verbessern zu lassen, denn andernfalls dürfte es bei weiteren Bewerbungen schwierig werden. 

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