Tipps zur Erstattung von Bewerbungskosten

Infos und Tipps zur Erstattung von Bewerbungskosten 

 

Vor allem wenn der Bewerbungsprozess länger dauert und neben vielen Bewerbungen auch noch Fahrtkosten zu dem einen oder anderen Vorstellungsgespräch finanziert werden müssen, können recht schnell recht hohe Bewerbungskosten entstehen.  

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Grundsätzlich handelt es sich bei den Bewerbungskosten zwar um sinnvolle Investitionen, die sich später auch durchaus bezahlt machen können, allerdings müssen die Kosten eben auch erst einmal aufgebracht werden.

Nun muss ein Bewerber jedoch nicht alle Bewerbungskosten vollständig selbst tragen, denn es bestehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Erstattung von Bewerbungskosten.

 

Hier alle wichtigen Infos und Tipps dazu in der Übersicht: 

 

Übernahme der Bewerbungskosten durch die Bundesagentur für Arbeit.

 

Bei der Bundesagentur für Arbeit kann ein Bewerber die Übernahme sowohl von Bewerbungs- als auch von Reisekosten beantragen. Als grobe Richtlinien gelten dabei, dass Bewerbungen bis zu einer Höhe von 260 Euro jährlich mit 5 Euro bei schriftlichen und einem Euro bei Online-Bewerbungen bezuschusst werden.  

Fahrtkosten können in der tatsächlichen Höhe bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder anhand von Pauschalen bei Fahrten mit dem Pkw finanziert werden. Zudem gibt es weitere Pauschalen für Übernachtskosten und notwendige weitere Maßnahmen.  

Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf die Kostenübernahme, so dass letztlich der zuständige Sachbearbeiter darüber entscheidet, ob und welche Kosten übernommen werden. Zudem erhält der Bewerber Unterstützung immer nur von einer Seite.  

Übernimmt beispielsweise das Unternehmen die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch, kann er keine Kosten mehr bei der Bundesagentur für Arbeit geltend machen.   

 

Erstattung der Reisekosten durch das Unternehmen.  

Durch die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch erteilt ein Unternehmen eine Art Auftrag an den Bewerber. Durch entsteht zunächst die Verpflichtung, die Kosten zu übernehmen, die dem Bewerber entstehen, um den Auftrag ausführen zu können.  

Dies sind in erster Linie die Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem eigenen Fahrzeug. Zudem können Kosten für eine Übernachtung und die Verpflegung entstehen, wenn die Entfernung zwischen dem Unternehmenssitz und dem Wohnort des Bewerbers so groß ist oder das Vorstellungsgespräch zu einem solchen Zeitpunkt erfolgt, dass eine Rückfahrt am gleichen Tag unzumutbar wäre.  

Allerdings kann das Unternehmen die Übernahme der Kosten ablehnen oder auf bestimmte Höchstsummen begrenzen. Teilt das Unternehmen bereits in der Einladung zum Vorstellungsgespräch mit, dass Auslagen nicht erstattet werden können, muss es die Kosten auch nicht übernehmen. Zudem kann das Unternehmen festlegen, in welcher Höhe Kosten maximal übernommen werden, wobei hier grundsätzlich Verhältnismäßigkeit gegeben sein muss.  

Das bedeutet, das Unternehmen muss weder die Bahnfahrt erster Klasse noch die Übernachtung in einem Fünf-Sterne-Hotel bezahlen, sondern prinzipiell immer nur die Kosten übernehmen, die tatsächlich im Zusammenhang mit der günstigsten Alternative unvermeidbar waren. Zudem setzt die Kostenübernahme durch ein Unternehmen voraus, dass der Bewerber nach ausdrücklicher Aufforderung vorstellig wird.  

Sucht der Bewerber das Unternehmen ohne Einladung zu einem Vorstellungsgespräch auf, muss er die Kosten selbst tragen. Dies gilt übrigens auch dann, wenn sich der Bewerber aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus bewirbt, denn auch dann hat er eigentlich keinen Anspruch auf eine Kostenübernahme.  

Allerdings sehen dies die meisten Unternehmen schon allein aus Imagegründen nicht allzu eng.

 

Bewerbungskosten von der Steuer absetzen. 

Die Kosten, die im Zusammenhang mit Bewerbungen und Vorstellungsgesprächen entstehen und die nicht erstattet wurden, können immer steuerlich geltend gemacht werden.  

Dabei akzeptiert das Finanzamt nahezu alle Ausgaben, die mit einer Bewerbung in Verbindung stehen, als Bewerbungskosten. Hierzu gehören dann beispielsweise die Ausgaben für Zeitungen mit Stellenanzeigen oder für das Inserieren von Stellengesuchen, für Fachliteratur und Bewerbungstrainings, die Telefon- und Onlinekosten, die Auslagen für Kopien, Bewerbungsmappen und andere Büromaterialien, die Portokosten oder die Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten bei Vorstellungsgesprächen.  

Geringe Kosten werden dabei häufig sogar ohne Belege anerkannt, bei höheren Kosten sollten aber immer entsprechende Nachweise beigelegt werden. 

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