Ungünstige Formulierungen in Arbeitszeugnissen

Übersicht über die „ungünstigsten“ Formulierungen

in Arbeitszeugnissen für den Bewerber 

 

Arbeitszeugnisse haben einen hohen Stellenwert. Jeder Arbeitnehmer hat ein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet und kann auch während der Zusammenarbeit jederzeit um ein Zwischenzeugnis bitten.  

Anzeige

Die Arbeitszeugnisse landen dann gebündelt in der Bewerbungsmappe und sollen nicht nur die Angaben aus dem Lebenslauf belegen, sondern den neuen Arbeitgeber möglichst auch überzeugen. Nun lesen sich Arbeitszeugnisse für den Laien immer recht positiv.

Dies liegt aber weniger daran, dass Arbeitgeber in Arbeitszeugnissen Lobgesänge formulieren. Es ist vielmehr so, dass sie Kraft Gesetzes dazu verpflichtet sind, Arbeitszeugnisse ehrlich und vor allem wohlwollend zu formulieren. Für die Praxis bedeutet das, dass die eigentlichen Botschaften zwischen den Zeilen stehen und auch die scheinbar harmlosesten Standardfloskeln mehr aussagen als es auf den ersten Blick scheint.

 

Hier eine kleine Übersicht über die „ungünstigsten“ Formulierungen in Arbeitszeugnissen für den Bewerber: 

 

„Er hat die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.“  

Diese Standardformulierung klingt eigentlich gut, ist sie aber nicht. In einem guten Zeugnis würde es „zu unserer vollsten Zufriedenheit“ heißen, in einem sehr guten Zeugnis „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“.  

Außerdem beinhaltet die Formulierung einen weiteren negativen Aspekt. Der Mitarbeiter hat die Aufgaben, die ihm übertragen wurden, erledigt. Sehr viel mehr in punkto Eigeninitiative kam von ihm aber nicht.   

 

„Sein Verhalten gegenüber Kunden, Kollegen und Vorgesetzten war stets einwandfrei.“ 

Ein Arbeitszeugnis sollte immer auch Aussagen zum Verhalten beinhalten. Ist dies nicht der Fall, wird dies negativ beurteilt, denn wichtig ist nicht nur das, was im Zeugnis steht, sondern auch das, was darin hätte stehen müssen, aber fehlt. Problematisch bei dieser Standardformulierung ist aber die Reihenfolge. Die Vorgesetzten sollten immer an erster Stelle stehen, denn alles andere lässt darauf schließen, dass es Probleme mit den Vorgesetzen gab.  

Dass die Kunden an erster Stelle stehen, bedeutet, dass der Mitarbeiter sehr auf die Wünsche der Kunden eingeht, diese aber vor die Interessen und Belange des Unternehmens stellt.  

 

„Seine Freundlichkeit und seine Pünktlichkeit waren nie zu bemängeln.“  

Grundsätzlich gilt, dass alle verneinenden Formulierungen in Zeugnissen darauf hinweisen können, dass das was verneint wird, doch der Fall war.  

Hinzu kommt, dass sich der Leser fragen wird, weshalb solche Selbstverständlichkeiten ausdrücklich betont werden und als Konsequenz daraus ableiten wird, dass es vermutlich keine anderen nennenswerten Leitungen gab.  

 

„Durch seine fröhliche Art trug er zu einem guten Betriebsklima bei.“ 

Im günstigeren Fall wird der Leser die fröhliche Art so verstehen, dass der Mitarbeiter gerne mal einen Witz macht und stets einen flotten Spruch auf den Lippen hat.  

Das wäre schon eher ungünstig, denn ein Arbeitgeber setzt voraus, dass ein Mitarbeiter seine Arbeit ernst nimmt und nicht alles ins Lächerliche zieht. Wahrscheinlicher ist aber, dass der Leser aus einer solchen Formulierung herauslesen wird, dass der Mitarbeiter gerne mal über die Stränge schlägt, sowohl auf Betriebsfeiern als auch im privaten Bereich.  

 

„Er kümmerte sich (umfassend) um die Belange seiner Kollegen.“ 

Eigentlich sollte sich ein Mitarbeiter um die Belange des Unternehmens und um seine Arbeit kümmern. Insofern zeugt eine solche Formulierung nicht von Teamgeist, sondern davon, dass sich der Mitarbeiter verstärkt auf seine Kollegen konzentriert und seinen Arbeitsplatz gerne mit einer Partnerbörse gleichsetzt.  

Das Wort umfassend ist dabei übrigens der Geheimcode dafür, dass der Mitarbeiter dem eigenen Geschlecht zugeneigt ist.

 

Weiterführende Bewerbungsprogramme, Vorlagen und Bewerber-Tipps:

Thema: Übersicht über die „ungünstigsten“ Formulierungen
in Arbeitszeugnissen für den Bewerber
 

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


bewerbungsvorlagen99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Ein Gedanke zu „Ungünstige Formulierungen in Arbeitszeugnissen“

  1. „Sein Verhalten gegenüber Kunden, Kollegen und Vorgesetzten war stets einwandfrei.“

    In einem kunden-orientierten Unternehmen sollten die Kunden auch an erster Stelle stehen. Allerdings die Vorgesetzten auch nicht an letzter Stelle.

Kommentar verfassen