Bewerbungsfoto gescannt oder doch besser als Abzug?

Bewerbungsfoto gescannt oder doch besser als Abzug?

Spätestens seitdem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das kurz AGG und umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt wird, in Kraft getreten ist, ist kein Bewerber dazu verpflichtet, seiner Bewerbung ein Bewerbungsfoto beizulegen. Trotzdem ist das Bewerbungsfoto hierzulande üblich und wird vielfach auch erwartet.

Anzeige

In der Tat kann das Bewerbungsfoto dem Bewerber den entscheidenden Pluspunkt einbringen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass er durch sein Foto buchstäblich ein gutes Bild abgibt.

Welche Funktion hat ein Bewerbungsfoto?

Durch sein Anschreiben, seinen Lebenslauf, seine Zeugnisse und seine übrigen Qualifikationsnachweise zeigt der Bewerber auf, weshalb er ausgerechnet diesen Job haben möchte und welche Fähigkeiten und Kenntnisse er dafür mitbringt. Diese Angaben, Daten und Fakten sind die Informationen, die darüber entscheiden, ob es dem Bewerber gelingt, das Interesse des Arbeitgebers zu wecken und damit die erste Hürde im Bewerbungsprozess erfolgreich zu meistern.

Das Bewerbungsfoto sagt letztlich nichts darüber aus, was der Bewerber kann und ob er geeignet ist, um die ausgeschriebene Position auszufüllen. Trotzdem ist das Bewerbungsfoto ein hilfreiches Element für den Leser, denn es gibt der Bewerbung im wahrsten Sinne des Wortes ein Gesicht. Der Leser kann sich also ein Bild von dem Bewerber machen und meist ist es einfacher, sich ein Bild einzuprägen, als sich geschriebene Informationen zu merken.

Stapeln sich die Bewerbungsmappen auf dem Schreibtisch und möchte sich der Personaler nach dem ersten Sichten noch einmal mit einer Bewerbung beschäftigen, wird er es zu schätzen wissen, wenn er nur ein Bewerbungsfoto wiederfinden und nicht überlegen muss, welche der vielen Bewerbungen es war, in der er einen interessanten Satz gelesen hatte.

Was macht ein gelungenes

Bewerbungsfoto aus?

Damit das Bewerbungsfoto die gewünschte Wirkung erzielt und dem Leser in positiver Erinnerung bleibt, muss es zum Bewerber und der angestrebten Position passen. Als Faustregel dabei gilt, dass der Bewerber ein Outfit wählen sollte, das er auch im Berufsalltag tragen oder zum Vorstellungsgespräch anziehen würde, wenn es sich um einen Job handelt, bei dem eine bestimmte Arbeitskleidung üblich ist. Dadurch ist dann auch sichergestellt, dass der Leser den Bewerber vom Foto auch in Natura wiedererkennt.

Das heißt natürlich nicht, dass sich der Bewerber verkleiden und eine Frisur oder ein Make-up wählen muss, das er weder privat noch im Berufsalltag jemals tragen würde. Aber durch sein Outfit und sein Styling kann der Bewerber zum Ausdruck bringen, dass er sich auch mit den optischen Anforderungen, die die jeweilige Position an ihn stellt, auseinandergesetzt hat. Ein lustiger Schnappschuss aus dem letzten Urlaub, ein zurechtgeschnittenes Gruppenfoto oder eine selbsterstellte Fotocollage mögen zwar kreativ und ausgefallen sein, sind als Bewerbungsfoto aber komplett ungeeignet.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Infos und Tipps rund um Teilzeit- und Minijobs

Am besten ist der Bewerber beraten, wenn er sich an einen professionellen Fotografen wendet. Dieser hat genug Erfahrung, um den Bewerber in ein optimales Licht zu setzen. Ob sich der Bewerber für ein Farbfoto oder eine Schwarz-Weiß-Aufnahme entscheidet, bleibt übrigens seinem eigenen Geschmack überlassen. Farbfotos sind heute Standard und damit kann der Bewerber nichts falsch machen. Ein Schwarz-Weiß-Bild kann aber sehr viel interessanter wirken.

Das Bewerbungsfoto gescannt

oder doch besser als Abzug?

Bewerbungen werden heutzutage in aller Regel per Computer erstellt. Immer häufiger werden Bewerbungen zwar als E-Mail- oder Online-Bewerbungen verschickt, aber auch die klassische Bewerbungsmappe hat noch lange nicht ausgedient. Daraus ergibt sich die Frage, ob das Bewerbungsfoto unbedingt als Abzug beigelegt werden muss oder ob nicht auch ausreicht, das Foto einzuscannen und auszudrucken.

Pauschal lässt sich diese Frage kaum beantworten. Es gibt Unternehmen, die einen Abzug erwarten, wenn der Bewerber schon ein Foto beilegt. Andere Unternehmen wiederum finden es völlig in Ordnung, wenn es sich beim Bewerbungsfoto nur um einen Ausdruck handelt. Dieser sollte dann aber eine entsprechend gute Qualität aufweisen.

In diesem Zusammenhang ist jedoch noch ein anderer Punkt sehr wichtig. Kauft der Bewerber eine bestimmte Anzahl an Abzügen beim Fotografen, erwirbt er damit gleichzeitig nur das sogenannte einfache Nutzungsrecht. Das bedeutet, der Bewerber ist lediglich dazu berechtigt, die gekauften Abzüge im Original für seine Bewerbungen zu verwenden. Einen Abzug einfach einscannen, vervielfältigen und veröffentlichen darf er jedoch nicht, denn dadurch verletzt er das Urheberrecht des Fotografen.

Die Folge davon kann eine Abmahnung sein, die mit einer Unterlassungserklärung und einer oft saftigen Strafe einhergeht. Möchte der Bewerber seine Bewerbungsfotos selbst ausdrucken und auch für Online-Bewerbungen verwenden, sollte er seine Bilder digitalisiert auf einer CD kaufen und sich die Erlaubnis des Fotografen dafür schriftlich geben lassen. Gleiches gilt übrigens, wenn die Fotos an anderer Stelle genutzt werden sollen, beispielsweise als Profilbilder in sozialen Netzwerken. Auch hierfür ist die Genehmigung des Fotografen erforderlich.

Mehr Anleitungen, Vorlagen und Tipps:

Thema: Bewerbungsfoto gescannt oder doch besser als Abzug?

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


bewerbungsvorlagen99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Marie Meißner, - Bewerbungscoach und Trainerin, Gerd Bachmann, - Personalentwicklung, Timor Buchert, - Personaler, sowie Ferya & Christian Gülcan, Unternehmer, Gründer diverser Firmen, Personalentscheider und Arbeitgeber/in, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Bewerbung, Jobsuche, Berufe und Weiterbildung.

Kommentar verfassen