Bewerbungsfoto gescannt oder doch besser als Abzug?

Bewerbungsfoto gescannt oder doch besser als Abzug?

Spätestens seitdem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das kurz AGG und umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt wird, in Kraft getreten ist, ist kein Bewerber dazu verpflichtet, seiner Bewerbung ein Bewerbungsfoto beizulegen. Trotzdem ist das Bewerbungsfoto hierzulande üblich und wird vielfach auch erwartet.

Bewerbungsfoto gescannt oder doch besser als Abzug

In der Tat kann das Bewerbungsfoto dem Bewerber den entscheidenden Pluspunkt einbringen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass er durch sein Foto buchstäblich ein gutes Bild abgibt.

Welche Funktion hat ein Bewerbungsfoto?

Durch sein Anschreiben, seinen Lebenslauf, seine Zeugnisse und seine übrigen Qualifikationsnachweise zeigt der Bewerber auf, weshalb er ausgerechnet diesen Job haben möchte und welche Fähigkeiten und Kenntnisse er dafür mitbringt.

Diese Angaben, Daten und Fakten sind die Informationen, die darüber entscheiden, ob es dem Bewerber gelingt, das Interesse des Arbeitgebers zu wecken und damit die erste Hürde im Bewerbungsprozess erfolgreich zu meistern.

Das Bewerbungsfoto sagt letztlich nichts darüber aus, was der Bewerber kann und ob er geeignet ist, um die ausgeschriebene Position auszufüllen. Trotzdem ist das Bewerbungsfoto ein hilfreiches Element für den Leser, denn es gibt der Bewerbung im wahrsten Sinne des Wortes ein Gesicht.

Der Leser kann sich also ein Bild von dem Bewerber machen und meist ist es einfacher, sich ein Bild einzuprägen, als sich geschriebene Informationen zu merken.

Stapeln sich die Bewerbungsmappen auf dem Schreibtisch und möchte sich der Personaler nach dem ersten Sichten noch einmal mit einer Bewerbung beschäftigen, wird er es zu schätzen wissen, wenn er nur ein Bewerbungsfoto wiederfinden und nicht überlegen muss, welche der vielen Bewerbungen es war, in der er einen interessanten Satz gelesen hatte.

Bewerbungsfoto gescannt oder doch besser als Abzug (1)

Was macht ein gelungenes Bewerbungsfoto aus?

Damit das Bewerbungsfoto die gewünschte Wirkung erzielt und dem Leser in positiver Erinnerung bleibt, muss es zum Bewerber und der angestrebten Position passen.

Als Faustregel dabei gilt, dass der Bewerber ein Outfit wählen sollte, das er auch im Berufsalltag tragen oder zum Vorstellungsgespräch anziehen würde, wenn es sich um einen Job handelt, bei dem eine bestimmte Arbeitskleidung üblich ist.

Dadurch ist dann auch sichergestellt, dass der Leser den Bewerber vom Foto auch in Natura wiedererkennt.

Das heißt natürlich nicht, dass sich der Bewerber verkleiden und eine Frisur oder ein Make-up wählen muss, das er weder privat noch im Berufsalltag jemals tragen würde.

Aber durch sein Outfit und sein Styling kann der Bewerber zum Ausdruck bringen, dass er sich auch mit den optischen Anforderungen, die die jeweilige Position an ihn stellt, auseinandergesetzt hat.

Ein lustiger Schnappschuss aus dem letzten Urlaub, ein zurechtgeschnittenes Gruppenfoto oder eine selbsterstellte Fotocollage mögen zwar kreativ und ausgefallen sein, sind als Bewerbungsfoto aber komplett ungeeignet.

Am besten ist der Bewerber beraten, wenn er sich an einen professionellen Fotografen wendet. Dieser hat genug Erfahrung, um den Bewerber in ein optimales Licht zu setzen.

Ob sich der Bewerber für ein Farbfoto oder eine Schwarz-Weiß-Aufnahme entscheidet, bleibt übrigens seinem eigenen Geschmack überlassen.

Farbfotos sind heute Standard und damit kann der Bewerber nichts falsch machen. Ein Schwarz-Weiß-Bild kann aber sehr viel interessanter wirken.

Bewerbungsfoto gescannt oder doch besser als Abzug (6)

Das Bewerbungsfoto nun besser scannen, digital übertragen oder doch besser als Abzug?

Bewerbungen werden heutzutage in aller Regel per Computer erstellt. Immer häufiger werden Bewerbungen zwar als E-Mail- oder Online-Bewerbungen verschickt, aber auch die klassische Bewerbungsmappe hat noch lange nicht ausgedient.

Daraus ergibt sich die Frage, ob das Bewerbungsfoto unbedingt als Abzug beigelegt werden muss oder ob nicht auch ausreicht, das Foto einzuscannen und auszudrucken.

Pauschal lässt sich diese Frage kaum beantworten. Es gibt Unternehmen, die einen Abzug erwarten, wenn der Bewerber schon ein Foto beilegt. Andere Unternehmen wiederum finden es völlig in Ordnung, wenn es sich beim Bewerbungsfoto nur um einen Ausdruck handelt. Dieser sollte dann aber eine entsprechend gute Qualität aufweisen.

In diesem Zusammenhang ist jedoch noch ein anderer Punkt sehr wichtig. Kauft der Bewerber eine bestimmte Anzahl an Abzügen beim Fotografen, erwirbt er damit gleichzeitig nur das sogenannte einfache Nutzungsrecht.

Das bedeutet, der Bewerber ist lediglich dazu berechtigt, die gekauften Abzüge im Original für seine Bewerbungen zu verwenden. Einen Abzug einfach einscannen, vervielfältigen und veröffentlichen darf er jedoch nicht, denn dadurch verletzt er das Urheberrecht des Fotografen.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Ghosting im Job: Was hat es damit auf sich?

Die Folge davon kann eine Abmahnung sein, die mit einer Unterlassungserklärung und einer oft saftigen Strafe einhergeht.

Möchte der Bewerber seine Bewerbungsfotos selbst ausdrucken und auch für Online-Bewerbungen verwenden, sollte er seine Bilder digitalisiert auf einer CD kaufen oder als Datei senden lassen und sich die Erlaubnis des Fotografen dafür schriftlich geben lassen.

Gleiches gilt übrigens, wenn die Fotos an anderer Stelle genutzt werden sollen, beispielsweise als Profilbilder in sozialen Netzwerken. Auch hierfür ist die Genehmigung des Fotografen erforderlich.

Bewerbungsfoto gescannt oder doch besser als Abzug (2)

Digitale Anforderungen: Auflösung, Format & Farbraum

Ein digitales Bewerbungsfoto wirkt nur dann professionell, wenn die technischen Parameter stimmen.

Für Online-Bewerbungen sind JPEG (sparsam komprimiert) oder PNG gängig. Nutze den Farbraum sRGB – der ist Web-Standard und verhindert Farbverschiebungen.

Für Druck in einer Mappe eignet sich ein Bild mit 300 dpi und einer Kantenlänge von ca. 5–7 cm (Hochformat). Online reichen meist 1200–1600 px an der langen Kante; die Dateigröße bleibt idealerweise unter 1 MB, damit Uploads und PDF-Zusammenführungen reibungslos laufen.

Kurzformel: sRGB + JPEG (Qualität 85–90) + 1200–1600 px = scharf, farbstabil, klein genug.

Scannen – so gelingt Qualität (falls kein digitales Original vorliegt)

Ein vorhandener Abzug lässt sich nutzen – mit Sorgfalt.

  • Auflösung: Scanne kleine Abzüge mit 600 dpi. So vermeidest du Treppchen und erhältst genug Details für Druck und Online.
  • Staub & Kratzer: Glas und Foto vorher mit Mikrofasertuch abwischen; Staub erzeugt „Sterne“ in hellen Flächen.
  • Farbtreue: Keine knalligen Auto-Filter; Weißabgleich nur so weit, dass Hauttöne natürlich bleiben.
  • Nachschärfen: Nur leicht (0,3–0,5 px Radius). Zu starkes Schärfen betont Poren und Kanten.
  • Moiré vermeiden: Wenn das Sakko feine Muster hat, scanne einen Tick unscharf und schärfe minimal nach.

Wichtig: Ein Scan macht aus einem mäßigen Foto kein Top-Porträt. Er ist eine Brücke, kein Ersatz für ein professionelles Shooting.

Bewerbungsfoto gescannt oder doch besser als Abzug (3)

Online-Bewerbung & ATS: So integrierst du dein Foto richtig

Viele Bewerbungen laufen heute über Applicant-Tracking-Systeme (ATS).

Damit dein Bild überall sauber ankommt:

  • Einbettung im PDF: Platziere das Foto im Lebenslauf oben rechts oder auf einem Deckblatt – mit 300 dpi im Layout.
  • Dateiname: Vorname_Nachname_Bewerbungsfoto.jpg statt IMG_3456.jpg. Klingt banal, erspart aber Suchaufwand.
  • Kontraste & Zuschneiden: Sorge für klare Konturen und enger Zuschnitt (Kopf und Schultern). Auf Mobilgeräten wirkt das ruhiger.
  • Barrierearm: Alternativtext im PDF („Porträtfoto von …“) schadet nicht – einige HR-Tools lesen ihn aus.

Abzug oder Scan? – Entscheidung in 20 Sekunden

  • Du hast die Bilddatei + Nutzungsrecht für Print & Web: Drucke oder binde digital ein. Beste Qualität, maximale Flexibilität.
  • Nur Abzüge vorhanden, Termin drängt: Scannen (600 dpi) ist ok – sofern der Abzug einwandfrei ist.
  • Abzug mit Kratzern/alte Aufnahme: Kein Scan. Kurzshooting beim Fotografen spart Nerven – und sieht man.
  • Branche sehr konservativ & Mappe gewünscht: Abzug beilegen und zusätzlich die Datei für Online bereithalten.

Bewerbungsfoto gescannt oder doch besser als Abzug (4)

Nutzungsrechte konkret

Beim Kauf von Abzügen erwirbst du in der Regel nur ein einfaches Nutzungsrecht für diese Prints. Vervielfältigen, Einscannen und Online-Veröffentlichen ist ohne Genehmigung problematisch – bis hin zur Abmahnung.

Kläre mit der Fotografin schriftlich: „Nutzung für Bewerbungen (Print & Online), Social-Profile, Website“ – dann bist du auf der sicheren Seite.

DIY, wenn’s schnell gehen soll – aber kontrolliert

Kein Studio zur Hand? Ein Smartphone reicht, wenn du die Rahmenbedingungen im Griff hast:

  • Licht: Tageslicht von vorne/seitlich, kein Mischlicht. Stell dich einen Meter vor eine helle, ruhige Wand.
  • Hintergrund & Haltung: Neutraler Hintergrund, Schultern leicht eindrehen, Kopf minimal zum Licht.
  • Kamera: Rückkamera, Timer, fester Stand. Kein Weitwinkel – Abstand halten und später schneiden.
  • Bearbeitung: Helligkeit, Kontrast, Weißabgleich sanft justieren. Keine Beauty-Filter – Authentizität schlägt Glätte.
Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Rechte und Pflichten rund ums Home-Office, Teil I

Retusche & KI: Was erlaubt ist – und was schadet

Leichte Beauty-Retusche (Hauttöne, temporäre Unreinheiten, Staub) ist okay. Gravierende Veränderungen (Gesichtsform, Haarfarbe, Model-Look) enttäuschen spätestens im Gespräch.

KI-Hintergründe können helfen, sind aber bitte unauffällig: dezentes Grau, warmes Off-White, kein Bokeh-Feuerwerk.

Die Frage lautet immer: Erkennt dich der Leser im Gespräch sofort wieder? Wenn ja – passt es.

Bewerbungsfoto gescannt oder doch besser als Abzug (5)

Datenschutz in der Bewerbung

Bilder gelten als personenbezogene Daten. Seriöse Unternehmen nutzen Fotos ausschließlich für den Bewerbungsprozess und löschen Unterlagen nach Abschluss.

Ergänze optional einen kurzen Hinweis im PDF-Fuß: „Bewerbungsunterlagen ausschließlich zur Bearbeitung der Bewerbung verwenden.“

Einheitlicher Auftritt: Foto, LinkedIn & Signatur

Dein Bewerbungsfoto ist Teil deiner Personal-Brand. Nutze dasselbe Porträt – zugeschnitten je nach Format – in Lebenslauf, LinkedIn/Xing und der E-Mail-Signatur.

Einheitlichkeit schafft Wiedererkennung und Vertrauen – und hilft Personalern, dich schneller zuzuordnen.

Schnelle Checkliste

  • sRGB-JPEG, 1200–1600 px, < 1 MB (Online) / 300 dpi (Print)
  • enger, ruhiger Zuschnitt; neutraler Hintergrund
  • bei Scan: 600 dpi, Staub entfernen, sparsam schärfen
  • Dateiname mit Klarnamen; Einbettung ins PDF (CV oder Deckblatt)
  • Nutzungsrechte schriftlich klären (Print & Online)
  • Retusche dezent, keine Filter-Optik
  • Konsistenz: dasselbe Foto in CV und Online-Profil

Mehr Anleitungen, Vorlagen und Tipps:

Thema: Bewerbungsfoto gescannt oder doch besser als Abzug?

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


bewerbungsvorlagen99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Marie Meißner, - Bewerbungscoach und Trainerin, Gerd Bachmann, - Personalentwicklung, Timor Buchert, - Personaler, sowie Ferya & Christian Gülcan, Unternehmer, Gründer diverser Firmen, Personalentscheider und Arbeitgeber/in, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Bewerbung, Jobsuche, Berufe und Weiterbildung.

Kommentar verfassen