Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus

Die wichtigsten Punkte bei einer Existenzgründung

aus der Arbeitslosigkeit heraus  

Wer trotz unzähliger Bewerbungen und allerlei Bemühungen schon seit längerem erfolglos nach einem Arbeitsplatz sucht, denkt früher oder später sicher auch darüber nach, sich selbstständig zu machen. In der Tat kann eine Existenzgründung eine gute Lösung sein und den Grundstein für eine erfolgreiche Berufstätigkeit legen.

Gleichzeitig muss dem Existenzgründer aber klar sein, dass er vor allem in der Anfangsphase viel Arbeit und Zeit in sein kleines Unternehmen investieren muss und es trotz allen Engagements auch schiefgehen kann.  

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Zudem ist eine sorgfältige Planung unabdingbar, denn je besser das Projekt Selbstständigkeit geplant und vorbereitet ist, desto besser sind auch die Erfolgschancen. Nun stellt sich aber die Frage, wie der Schritt aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit realisiert werden kann und woran es dabei zu denken gilt.  

 

Hier die wichtigsten Punkte bei einer Existenzgründung
aus der Arbeitslosigkeit heraus in der Übersicht:
 

 

Das Konzept

 

Der erste und wichtigste Punkt im Zusammenhang mit einer geplanten Existenzgründung ist, eine geeignete Geschäftsidee zu finden und auszuarbeiten. Dabei kommt es bei der Geschäftsidee aber gar nicht unbedingt darauf an, dass sie neu, außergewöhnlich oder besonders kreativ ist. Oft ist es deutlich sinnvoller, sich an einem bestehenden Konzept zu orientieren und dieses mit den eigenen Ideen zu ergänzen. Wer beispielsweise einen Altenpflege-, einen Kinderbetreuungs- oder einen Reinigungsservice gründen möchte, braucht dafür kein brandneues oder ausgefallenes Konzept.  

Besteht der Bedarf an Dienstleistungen dieser Art, sind bewährte und den potenziellen Kunden bekannte Konzepte oft die bessere Lösung, wobei der Existenzgründer selbstverständlich eigene Ideen beispielsweise in Form von Zusatzleistungen einbringen kann. Ist eine Geschäftsidee gefunden, sollte der Existenzgründer eine Art Arbeitsplan erstellen. Hier kann er alle Ideen und Informationen schriftlich festhalten und gleichzeitig die weiteren Schritte und den Zeitrahmen festlegen. Durch ein solches Konzept geraten auch kleine Details nicht in Vergessenheit und die bereits erledigten Punkte können wie in einer Checkliste abgehakt werden. 

Sehr wichtig und hilfreich bei der Planung einer Existenzgründung ist außerdem, die vielseitigen Hilfs- und Beratungsangebote zu nutzen, die speziell für diesen Zweck eingerichtet wurden. Ein wichtiger Ansprechpartner dabei ist die Bundesagentur für Arbeit. Sie stellt auf ihrer Homepage grundlegende Informationen rund um die Existenzgründung zur Verfügung und bietet auch kostenfreie Gründerseminare an.  

Weitere Anlaufstellen können die zuständige Industrie- und Handelskammer sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sein. Außerdem gibt es neben Fachliteratur auch im Internet zahlreiche Seiten und Foren für Existenzgründer.    

 

Der Businessplan 

Der Businessplan stellt die Geschäftsidee ausführlich und mit allen Chancen und Risiken vor. Üblicherweise gliedert sich ein Businessplan dabei in vier große Abschnitte, nämlich in die Beschreibung des Vorhabens, die Investitionsplanung, die Rentabilitätsvorschau und die Liquiditätsplanung. Das bedeutet, der Businessplan beschreibt die Geschäftsidee, analysiert die entsprechenden Märkte, beziffert den Kapitalbedarf, benennt die Risiken und Chancen und trifft eine Voraussage zu den erwarteten Gewinnen.  

Die wesentlichen Aufgaben des Businessplan bestehen darin, das geplante Unternehmen zu qualifizieren, die Geschäftsidee zu überprüfen, das Vorhaben zu planen und den finanziellen Rahmen abzustecken. Zudem ist der Businessplan eines der entscheidenden Argumente, wenn es darum geht, Kredite, Fördermittel und Zuschüsse zu beantragen.  

Bei einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus wird die Bundesagentur für Arbeit in aller Regel eine fachkundige Stellungnahme zum Businessplan verlangen. Eine solche Stellungnahme bestätigt die Tragfähigkeit des Vorhabens und wird gegen Gebühr von der Industrie- und Handelskammer, einem Fachverband, einem Unternehmensberater, einem Gründungszentrum oder einer Bank ausgestellt.  

 

Die Finanzierung 

Die Regelungen zur sogenannten Ich-AG gibt es seit 2006 nicht mehr. Empfänger von Arbeitslosengeld I können stattdessen einen Gründungszuschuss erhalten, der sich in zwei Phasen gliedert. Der Gründungszuschuss beträgt pauschal 300 Euro monatlich und wird in der ersten Phase zusätzlich zum Arbeitslosengeld neun Monate lang gewährt. Danach muss der Existenzgründer nachweisen, dass sein Vorhaben tragfähig ist.  

Ist dies der Fall, kann der zuständige Arbeitsvermittlung nach seinem Ermessen eine zweite Phase bewilligen. Während der zweiten Phase erhält der Existenzgründer weiterhin 300 Euro monatlich für weitere sechs Monate. Empfänger von Arbeitslosengeld II können ein Einstiegsgeld als Förderung erhalten. Als Einstiegsgeld wird im Regelfall sechs Monate lang ein Zuschuss gewährt, der der Hälfte des bisherigen Arbeitslosengeldes II entspricht. 

Teilweise kann das Einstiegsgeld aber auch in voller Höhe des Arbeitslosengeldes II und für zwei Jahre bewilligt werden. Grundsätzlich ist das Einstiegsgeld allerdings eine sogenannte Kann-Leistung. Das bedeutet, über die Bewilligung vom Einstiegsgeld wird im Einzelfall entscheiden, ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht. 

Daneben gibt es eine Reihe von speziellen Förderprogrammen von Bund und Ländern für Existenzgründer. Eine wichtige Rolle in diesem Zusammenhang spielt die KfW-Mittelstandsbank, die Förderkredite zu günstigeren Konditionen und etwas einfacheren Bedingungen vergibt als normale Banken. Voraussetzung ist allerdings ein schlüssiger Businessplan. Zudem können die Förderkredite nicht direkt, sondern müssen über die Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut beantragt werden.   

 

Die Anmeldung  

Im Zuge der Existenzgründung muss eine geeignete Rechtsform ausgewählt werden. Die meisten Existenzgründer entscheiden sich für eine gewerbliche oder freiberufliche Einzelunternehmung, möglich sind aber auch Rechtsformen wie beispielsweise die GmbH, die GbR, die KG oder die OHG. Die Anmeldung selbst erfolgt dann beim zuständigen Gewerbeamt.  

Bei der Anmeldung müssen ein Formular ausgefüllt und der Personalausweis vorgelegt werden. Einige Gewerbe sind allerdings genehmigungspflichtig, so dass eine entsprechende Genehmigung erforderlich ist. Informationen hierzu hält das Gewerbeamt bereit. Über die Gewerbeanmeldung werden weitere Stellen wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Industrie- und Handels- oder Handwerkskammer und das Handelsregister normalerweise automatisch informiert, so dass sich der Existenzgründer darum nicht selbst kümmern muss.  

Ein schwieriges, aber unausweichliches Thema für viele Existenzgründer sind die Steuern. Hier ist es unbedingt zu empfehlen, sich an einen Steuerberater zu wenden, der nicht nur zum Thema Steuern, sondern auch zu komplexen Themenbereichen wie der Buchführung und dem Jahresabschluss berät.  Nicht zu vergessen sind außerdem die Versicherungen. Hier gilt es aber genau abzuwägen, welche Versicherungen tatsächlich notwendig sind und auf welche zumindest in der Anfangsphase verzichtet werden kann.  

Zu den wichtigsten Versicherungen für Existenzgründer gehören neben der Krankenversicherung meist die Haftpflicht-, die Rechtschutz- und die Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung. Zudem sind in vielen Fällen unternehmensspezifische Versicherungen notwendig, wobei je nach Gewerbe auch bestimmte Versicherungen vorgeschrieben sein können. 

 

Weiterführende Tipps, Ratgeber und Vorlagen für Arbeitnehmer und Bewerber:

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