Die wichtigsten Infos und Tipps zur Angabe der Gehaltsvorstellungen (mit Formulierungshilfen)
Wenn in einer Stellenanzeige die Angabe der Gehaltsvorstellungen erbeten wird, sind viele Bewerber unsicher. Schließlich möchte sich niemand unter Wert verkaufen, aber genauso wenig riskieren, buchstäblich zu hoch zu pokern.
Einige kennen ihren Marktwert aber auch nicht oder wissen schlichtweg nicht, wie sie ihre Gehaltswünsche formulieren sollen.
Inhalt
Die wichtigsten Infos
zur Angabe der Gehaltsvorstellungen
Bittet ein Arbeitgeber in der Stellenanzeige darum, dass Bewerber ihre Gehaltsvorstellungen nennen, verfolgt er damit zwei Absichten. Zum einen möchte er tatsächlich wissen, welche Vergütung einem Bewerber vorschwebt, und zum anderen möchte er in Erfahrung bringen, wie realistisch ein Bewerber seinen Marktwert einschätzen kann.
In vielen Fällen steht die Entlohnung im Großen und Ganzen bereits im Vorfeld fest, beispielsweise wenn sich ein Arbeitgeber am geltenden Tarifvertrag orientiert. Trotzdem kann der Arbeitgeber an den genannten Gehaltswünschen eines Bewerbers sehen, ob die Vorstellungen beider Seiten miteinander vereinbar sind oder ob sie soweit auseinander liegen, dass es wenig Sinn macht, überhaupt in Verhandlungen einzusteigen.
Bewerber entscheiden sich für verschiedene Strategien, wenn es um die Angabe der Gehaltsvorstellungen geht. So gibt es Bewerber, die erst gar nicht auf die Bitte eingehen, entweder weil sie nicht wissen, was sie schreiben sollen, oder weil sie davon ausgehen, dass die Vergütung ohnehin nicht verhandelbar ist.
Steht in der Stellenanzeige ausdrücklich, dass ein Bewerber seine Gehaltswünsche nennen soll, sollte der Bewerber diese Aufforderung jedoch nicht ignorieren. Dadurch vermittelt er nämlich den Eindruck, dass er die Stellenanzeige nicht vollständig oder sorgfältig genug gelesen hat. Einige Bewerber entscheiden sich für den Hinweis darauf, dass sie sich gerne in einem persönlichen Gespräch zu ihren Gehaltsvorstellungen äußern möchten.
Die große Frage ist allerdings, ob es jemals zu diesem Gespräch kommen wird. Ein Bewerber, der ansonsten mit seiner Bewerbung absolut überzeugen konnte und hervorragend zum Anforderungsprofil passt, wird vermutlich auch ohne Gehaltsangabe zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden. In vielen Fällen werden Bewerbungen jedoch aussortiert, wenn klare Aussagen fehlen.
Manche Bewerber entscheiden sich auch dafür, ihre Gehaltswünsche mit einem Spielraum zu formulieren, geben also an, dass sich ihre Gehaltsvorstellungen in einem Bereich von bis bewegen. Dadurch schaffen sie einerseits eine Verhandlungsbasis, was vor allem dann sinnvoll ist, wenn der genaue Verantwortungs- und Aufgabenbereich noch nicht feststeht oder wenn zur Vergütung geldwerte Vorteile wie beispielsweise ein Firmenwagen oder Provisionen dazukommen.
Andererseits kann eine solche Formulierung aber auch als Unsicherheit ausgelegt werden. Zudem wird der Bewerber gute Argumente brauchen, um den Arbeitgeber davon zu überzeugen, sich nicht für den unteren Wert zu entscheiden.
Ein paar Tipps und Formulierungshilfen
zur Angabe der Gehaltsvorstellungen
Steht in einer Stellenanzeige der Hinweis, dass der Bewerber seine Gehaltsvorstellungen angeben soll, sollte der Bewerber dieser Bitte auch nachkommen. Dies ist allerdings oft leichter gesagt als getan, denn wenn der Bewerber seine Gehaltswünsche zu hoch ansetzt, riskiert er, dass ihn der Arbeitgeber als zu teuer oder als etwas abgehoben einstuft.
Setzt er sein gewünschtes Einkommen hingegen zu niedrig an, wird ihm dies möglicherweise als mangelndes Vertrauen in das eigene Wissen und Können ausgelegt, oder der Bewerber verkauft sich unter Wert. Bewerber sollten also zunächst einmal ermitteln, welches Gehalt angemessen ist.
Hierfür können sie anhand von Gehaltstabellen im Internet oder in Zeitschriften und auch anhand von Tarifverträgen recherchieren, welche Vergütung für die angestrebte Tätigkeit üblich ist. Wichtig dabei ist aber, sowohl die angestrebte Position als auch die Branche und die Region zu berücksichtigen.
Anhand der vorliegenden Informationen kann dann das gewünschte Bruttoeinkommen pro Jahr berechnet werden. Bringt der Bewerber bereits Berufserfahrung mit und möchte er nun in eine vergleichbare oder in eine höhere Position wechseln, ist es üblich, das gewünschte Bruttojahresgehalt mit einem Zuschlag von rund zehn Prozent anzusetzen.
Ist das Wunschgehalt bestimmt, geht es mit der Formulierung der Gehaltsvorstellungen weiter. Generell sollte der Gehaltswunsch immer als Bruttoangabe pro Jahr genannt werden. Ins Anschreiben wird diese Angabe dann gegen Ende eingebettet, üblicherweise im gleichen Abschnitt wie die Angabe des möglichen Eintrittstermins und vor dem Schlusssatz sowie der Grußformel.
Eine verbindliche Regel, wie der Bewerber seinen Gehaltswunsch formulieren sollte, oder gar einen Geheimtipp mit Erfolgsgarantie gibt es allerdings nicht.
Der Bewerber kann sich aber an
folgenden Formulierungshilfen orientieren:
- · Meine Gehaltsvorstellung liegt bei x Euro brutto jährlich.
- · Als Gehalt stelle ich mir ein Bruttojahreseinkommen im Bereich von x Euro vor.
- · Ausgehend von meinen Qualifikationen und meiner Berufserfahrung stelle ich mir ein Gehalt von x Euro brutto im Jahr vor.
- · Aufgrund meines Qualifikationsprofils und meiner langjährigen Berufspraxis halte ich ein Bruttojahreseinkommen im Bereich von x Euro für angemessen.
- · Meine Gehaltsvorstellungen bewegen sich zwischen x Euro und x Euro brutto.
- · Ich stelle mir ein Gehalt vor, das meiner Qualifikation sowie dem Aufgaben- und Verantwortungsbereich in der Position als x entspricht.
- · Auf ein persönliches Kennenlernen freue ich mich. In diesem Zuge erläutere ich Ihnen gerne meine Gehaltsvorstellungen.
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Thema: Tipps zur Angabe der Gehaltsvorstellungen
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