Regeln für ein erfolgreiches Stellengesuch

Die wichtigsten Regeln für ein erfolgreiches Stellengesuch 

 

Für die Suche nach einer Arbeitsstelle stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Klassischerweise durchforsten Bewerber zunächst die Stellenanzeigen der Tageszeitungen und die Online-Stellenbörsen, zudem lohnt sich oft ein Blick in die Anzeigenmärkte, die sich auf den Webseiten der Unternehmen befinden. 

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Finden sich hier interessante Stellenangebote, werden Bewerbungen geschrieben und an die Unternehmen geschickt oder die Bewerbungsformulare online ausgefüllt.

Daneben gibt es die Möglichkeit der Initiativbewerbung, also einer Bewerbung, die an Unternehmen geschickt wird, ohne dass sie Bezug auf eine konkrete Stellenausschreibung nimmt. Die dritte Möglichkeit besteht darin, ein Stellengesuch zu inserieren, um sich auf diese Weise, vereinfacht und leger ausgedrückt, von einem potenziellen Arbeitgeber finden zu lassen.  

Allerdings sind Stellengesuche in vielen Fällen eher unglücklich formuliert und unscheinbar platziert, so dass sie das Interesse eines Arbeitgebers nicht wecken, weil sie keine klaren Aussagen beinhalten, oder schlichtweg übersehen werden. Damit ein Stellengesuch zum gewünschten Erfolg führt, müssen daher einige Punkte beachtet werden. 

 

Hier die wichtigsten Regeln dazu:

 

        Ein Stellengesuch setzt sich generell aus vier Teilen zusammen: 

 

1.       Aufhänger.  

Seine Funktion besteht darin, das Interesse des Lesers zu wecken. Daher sollte der Aufhänger optisch hervorgehoben werden, beispielsweise durch eine etwas größere, fette oder kursive Schrift.

Als Aufhänger wird die derzeitige oder die letzte Position des Bewerbers benannt, bei Berufseinsteigern steht an dieser Stelle der Berufs- oder Schulabschluss.  

 

2.       Ich suche.  

Dieser Teil sollte möglichst konkret benennen, wonach der Bewerber sucht. Oft wird hier der Fehler gemacht, dass nur sehr allgemeine Angaben gemacht werden, beispielsweise wird nach einer Tätigkeit im Einzelhandel gesucht.

Allerdings erweckt dies weniger den Eindruck, dass der Bewerber flexibel einsetzbar ist, sondern eher, dass er sich nicht festlegen möchte und insofern nahezu jede Tätigkeit annehmen würde, die in irgendeiner Weise mit dem Einzelhandel in Verbindung steht. 

 

3.       Ich biete.  

In diesen Abschnitt gehören die Kenntnisse und Fähigkeiten, die der Bewerber mitbringt, sowie seine Stärken. 

 

4.       Ich habe.  

Um die benannten Stärken und Kenntnisse zu belegen, werden in diesem Abschnitt Angaben zum beruflichen Werdegang aufgeführt. Hierzu gehören die Berufsausbildung, die Berufspraxis sowie zusätzliche, für den angestrebten Beruf relevante Qualifikationen.  

Neben dieser Reihenfolge ist es ebenfalls möglich, den Teil, der beschreibt wonach gesucht wird, zuletzt zu nennen. Dies ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn der Bewerber eine sehr spezielle Fachausbildung absolviert hat.

 

        Abkürzungen sollten weitestgehend vermieden werden, zudem gehören auch Übertreibungen, nichtssagende Floskeln und negative Aussagen nicht in ein Stellengesuch.

 

        Um das Stellengesuch optisch hervorzuheben, kann es sinnvoll sein, es mit einem Rahmen oder in einem größeren Format abdrucken zu lassen.  

Allerdings sollte die Anzeige nicht zu aufdringlich wirken. Als grobe Richtlinie gilt, dass das Inserat nicht mehr kosten sollte als etwa 10 bis 15 Prozent des angestrebten Bruttogehaltes.

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