Die wichtigsten Begriffe für Bewerbungen

Die wichtigsten Begriffe rund um das Thema Bewerbung und Arbeit 

 

Insbesondere im Zuge der Jobsuche, beim Lesen von Stellenangeboten und beim Erstellen von Bewerbungen, aber auch im späteren Berufsalltag tauchen immer wieder einige Begriffe auf, die sowohl für den Bewerber als auch für den Arbeitgeber von Bedeutung sind.  

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Hier daher eine Übersicht über die wichtigsten Begriffe rund um das Thema Bewerbung sowie eine Tipps und Tricks, worauf es dabei ankommt.

 

        Anforderungen.  

Diese sind zunächst die Punkte, die der Arbeitgeber von seinem künftigen Mitarbeiter fordert. Dabei gilt es allerdings zwischen Anforderungen zu unterscheiden, die der Bewerber zwingend nachweisen muss und solchen, die wünschenswert, jedoch keine Bedingung sind. In den meisten Stellenausschreibungen sind die wesentlichen Anforderungen aufgeführt. Allerdings bedeutet das nicht, dass sich der Bewerber auf diese Anforderungen beschränken muss.  

Verfügt er über Kenntnisse und Fertigkeiten, die im Zusammenhang mit der angestrebten Position stehen oder dafür nützlich sein könnten, sollten diese Pluspunkte unbedingt auch genannt und anhand konkreter Beispiele aus der Berufspraxis belegt werden.  

Vorsicht ist bei Anforderungen geboten, die Raum für Interpretationen lassen. So bedeuten Angaben wie “Wir sind ein junges, modernes Team” nicht, dass nur junge Bewerber eine Chance haben oder die Anforderungen erfüllt sind, wenn der Bewerber jung ist und Wert auf modisches Auftreten legt. Hier gilt es vielmehr, weitere Informationen über das Unternehmen zu sammeln, um Begriffe wie jung und modern richtig zu deuten und entsprechend zu berücksichtigen.

 

        Anlage.  

Hiermit sind die Unterlagen gemeint, die der Bewerbung beigelegt werden, wozu insbesondere saubere Kopien von Schulzeugnissen oder das Arbeitszeugnis des letzten Arbeitgebers gehören.

 

        Anschreiben.  

Das Anschreiben ist letztlich der Brief an den Arbeitgeber. Wichtig ist, dass daraus hervorgeht, weshalb sich der Bewerber um die ausgeschriebene Stelle bewirbt, weshalb er der Meinung ist, die Position gut ausfüllen zu können und wo er von der Stellenausschreibung erfahren hat. Zudem sollte sich das Anschreiben immer an den Ansprechpartner richten, der aus dem Inserat hervorgeht oder der als Personalverantwortlicher ermittelt wurde. Das Anschreiben wird lose auf die Bewerbungsmappe gelegt und sollte nicht länger sein als eine DIN A4-Seite.

 

        Bewerberselektion.  

Hierbei handelt es sich um das Auswahlverfahren des Arbeitgebers. Üblicherweise beginnt die Auswahl eines geeigneten Bewerbers mit der Durchsicht der Bewerbungsunterlagen, der nächste Schritt sind dann Einladungen zu Vorstellungsgesprächen oder den dazwischengeschalteten Einstellungs- und Eignungstests.

 

        Bewerbungsfoto. 

Dieses spielt meist eine größere Rolle als vielen Bewerbern bewusst ist. Nicht gerne gesehen sind in den meisten Fällen gescannte Bilder, besser sind echte Fotos in guter Qualität. Dabei sollte das Foto freundlich und seriös wirken und am besten einen neutralen, hellen Hintergrund haben. Empfehlenswert ist es zudem, die Kleiderauswahl so zu treffen, dass die Kleidung auch beim Vorstellungsgespräch getragen werden kann, denn dies erhöht den Wiedererkennungsfaktor.

 

        Bewerbungsunterlagen.  

Im Normalfall beinhaltet eine Bewerbungsmappe einen Lebenslauf, ein Lichtbild sowie Zeugnisse und Referenzen, hinzu kommt das Anschreiben. Verfügt der Bewerber über besondere Nachweise, beispielsweise besuchte Computerkurse, Sprachkurse oder Fort- und Weiterbildungslehrgänge werden auch diese beigelegt. Grundsätzlich werden aber immer nur saubere Kopien verschickt, die Originale verbleiben beim Bewerber.

 

        Chiffreanzeigen sind Anzeigen, die keinen Namen des Unternehmens enthalten.  

Dabei können sich auch hinter Chiffreanzeigen durchaus große und seriöse Unternehmen verbergen, die solche Anzeigen wählen, um beispielsweise eine geplante Geschäftserweiterung ohne vorzeitiges Wissen der Konkurrenz durchzuführen. Nachteilig für den Bewerber ist, dass er seine Bewerbung nicht auf das Unternehmen ausrichten kann.  

In jedem Fall ist es aber sinnvoll, den sogenannten Sperrvermerk zu nutzen und dem Verlag mitzuteilen, an wen die Bewerbung nicht weitergeleitet werden soll, insbesondere dann, wenn die Bewerbung aus ungekündigter Stelle heraus erfolgt und sich hinter der Anzeige ja auch der aktuelle Arbeitgeber verbergen könnte.

 

        Frist.  

In aller Regel planen Unternehmen einen bestimmten Zeitrahmen für das Bewerbungsverfahren ein. Ist in der Anzeige kein konkretes Datum angegeben, bis wann die Unterlagen eingereicht werden müssen, gilt prinzipiell eine Frist von zwei bis drei Wochen ab Erscheinungsdatum der Anzeige.

 

        Gehaltsvorstellung.  

Sowohl in Stellenanzeigen als auch in Vorstellungsgesprächen wird häufig danach gefragt, wie sich die Gehaltsvorstellungen des Bewerbers gestalten. Auch wenn es vielleicht unangenehm ist, sollte diese Frage beantwortet werden. Bei Unsicherheit bietet sich der durchschnittliche Verdienst für die jeweilige Tätigkeit an, der im Internet oder in Tarifbestimmungen recherchiert werden kann. Die Angabe der Gehaltsvorstellung erfolgt immer als Bruttoeinkommen pro Jahr.

 

        Hobbys.  

Einen positiven Eindruck hinterlassen in den meisten Fällen Mitgliedschaften in einem Sportverein oder ehrenamtliche Tätigkeiten als Freizeitbeschäftigungen. Allerdings sollten nicht zu viele Hobby benannt werden, da dies den Eindruck erwecken könnte, dass bei den vielen Freizeitaktivitäten zu wenig Zeit und Engagement für die Berufstätigkeit verbleibt.

 

        Lebenslauf.  

Dieser enthält alle wichtigen Daten des Bewerbers und seiner beruflichen Laufbahn. Insofern muss er zwingend persönliche Daten inklusive Geburtsdatum und Geburtsort, die Schul- und die Berufsbildung, die Berufspraxis sowie besondere Kenntnisse und eventuell Hobbys aufführen. Bezüglich der Berufspraxis ist es besser, achronologisch zu schreiben, also mit der aktuellen Tätigkeit zu beginnen. Angaben zu Eltern oder Geschwistern, Religion oder Parteizugehörigkeit gehören nicht in den Lebenslauf.

 

        Personalfragebogen.  

Einige Unternehmen bestätigen eine Bewerbung durch Zusendung eines Personalbogens oder lassen einen solchen nach einem persönlichen Gespräch ausfüllen. Ein Personalfragebogen erfüllt die Funktion, die wichtigsten Daten zum Bewerber kompakt zusammenzufassen, so dass möglicherweise in der Bewerbung fehlende Angaben auch erfasst werden können.  

Allerdings bedeutet die Zusendung eines Personalbogens weder, dass in der Bewerbung wichtige Angaben fehlten, noch ist die Zusendung mit einer Zusage gleichzusetzen. Für das Unternehmen ist der Personalbogen lediglich eine Möglichkeit, Bewerberdaten einfacher und übersichtlicher vergleichen zu können.

 

        Vorstellungsgespräch. 

Ein Vorstellungsgespräch wird durchgeführt, um einen Bewerber, dessen schriftliche Mappe überzeugt hat, persönlich kennen zu lernen. Daher ist es wichtig, sich auch auf ein Vorstellungsgespräch vorzubereiten, etwa indem Informationen über das Unternehmen gesammelt werden. Während des Gesprächs möchte der Arbeitgeber natürlich so viel wie möglich über den Bewerber erfahren, um entscheiden zu können, ob er für die Stelle geeignet ist und zum Unternehmen passt.  

Allerdings gilt dabei das Fragerecht. Das bedeutet, dass grundsätzlich nur solche Fragen zulässig sind, die für die Berufstätigkeit von Bedeutung sind und im Zusammenhang mit der Stelle stehen. Alle anderen, beispielsweise sehr persönlichen Fragen sind nicht zulässig und müssen folglich auch nicht beantwortet werden. Positiv ist es, wenn der Bewerber eigene Fragen stellt.  

Allerdings gilt hierbei darauf zu achten, dass es keine Fragen sind, die davon zeugen, dass sich der Bewerber nicht über das Unternehmen informiert hat oder während des Gespräches nicht zugehört hat. 

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