Fragen und Tipps zum Zweitjob

Die wichtigsten Fragen und Tipps zum Zweitjob 

 

Vor allem wenn es in großen Schritten auf Weihnachten zugeht und die Wunschzettel der Familienmitglieder mit dem verfügbaren Budget abgeglichen werden, wird oft klar, dass es schwierig werden kann, diese Sonderausgaben zu finanzieren.  

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Aber auch während des übrigen Jahres kann ein Zweitjob dabei helfen, die Haushaltskasse aufzustocken und die monatliche Einkommenssituation positiv zu beeinflussen. Wer sich jedoch etwas Geld hinzuverdienen möchte, muss einige Punkte beachten.

 

Hier die wichtigsten Fragen und Tipps zum Zweitjob in der Übersicht: 

 

        Die Erlaubnis.  

Grundsätzlich gilt, dass es den Arbeitgeber nichts angeht, was der Arbeitnehmer in seiner Freizeit macht. Insofern darf er es eigentlich auch nicht verbieten, wenn der Arbeitnehmer einen Zweitjob annehmen möchte, es sei denn, es handelt es um einen Job bei der direkten Konkurrenz.  

Allerdings sind hier die Klauseln im Arbeitsvertrag maßgeblich. In den meisten Fällen verlagen Arbeitgeber, dass sie über eine Nebentätigkeit informiert werden und um Stress zu verhindern oder gar den Job zu riskieren, sollte sich der Arbeitnehmer an diese Vereinbarung auch halten.  

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst müssen eine Nebentätigkeit ohnehin immer genehmigen lassen. 

 

        Die Arbeitszeit.  

Wie viel zusätzliche Arbeit sich der Arbeitnehmer zumutet, muss er grundsätzlich selbst entscheiden. Allerdings darf der Zweitjob nicht dazu führen, dass er überlastet und übermüdet zu seinem Hauptjob erscheint, denn wenn der Hauptjob unter dem Zweitjob leidet, kann der Arbeitgeber eingreifen. Außerdem gilt für Arbeitnehmer das Arbeitszeitgesetz.  

Demnach ist die regelmäßige Arbeitszeit für Arbeitnehmer auf acht Stunden täglich begrenzt, die maximale Arbeitszeit pro Woche darf von Montag bis Samstag nicht höher liegen als bei 48 Stunden.  

Eine Ausnahme besteht dann, wenn es sich um eine selbstständige Nebentätigkeit handelt, denn hier greift das Arbeitszeitgesetz nicht. 

 

        Die Steuern.  

Liegt der Verdienst aus dem Zweitjob regelmäßig über 400 Euro pro Monat, wird eine zweite Lohnsteuerkarte notwendig.  

Bei Minijobs muss die Zweitlohnsteuerkarte nur abgegeben werden, wenn der Arbeitgeber dies verlangt. Handelt es sich um einen Zweitjob auf selbstständiger Basis muss der Gewinn in aller Regel durch eine Einnahmeüberschussrechnung ermittelt und mit dem Finanzamt abgerechnet werden. 

 

        Urlaub.  

Grundsätzlich ist der Urlaub für die Erholung gedacht. Nimmt der Arbeitnehmer also seinen Jahresurlaub aus dem Hauptjob und geht während dieser Zeit seinem Zweitjob in Vollzeit nach, liefert er dem Arbeitgeber einen Kündigungsgrund.  

Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist und anderweitig arbeitet, auch ihn diesem Fall riskiert er eine Kündigung.

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