Tipps für Bewerbungen in Spanien

Tipps für Bewerbungen in Spanien 

 

Spanien gehört zu den sehr beliebten Reisezielen für den Sommerurlaub und es ist wenig verwunderlich, dass Sonne, Strand und Meer dazu verleiten können, dauerhaft nach Spanien ziehen und dort beruflich Fuß fassen zu wollen.  

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Allerdings hört die lockerere Lebensweise spätestens bei der Jobsuche auf, denn die recht hohe Arbeitslosenquote in Spanien macht es noch wichtiger, sich sorgfältig über die Funktionsweise des spanischen Arbeitsmarktes zu informieren, gute Sprachkenntnisse mitzubringen und eine überzeugende Bewerbung vorzulegen. 

 

Hier die wichtigsten Punkte und Tipps
für Bewerbungen in Spanien:
 

 

        Die Anerkennung von Abschlüssen. 

Nicht alle Schul- und Ausbildungsabschlüsse werden in Spanien ohne Weiteres anerkannt. Daher ist es sinnvoll, frühzeitig abzuklären, welche Abschlüsse in welchem Umfang anerkannt werden und diese dann entsprechend beglaubigen zu lassen.  

Die Anerkennung von staatlich geregelten Berufsausbildungen fällt dabei in den Zuständigkeitsbereich des spanischen Ministeriums für Erziehung, Kultur und Sport. 

 

        Die Aufenthaltsgenehmigung.  

Spanien ist EU-Mitglied und damit kann jeder EU-Bürger prinzipiell in Spanien leben und arbeiten. Nach spätestens drei Monaten muss jedoch eine Aufenthaltserlaubnis, die sogenannte tarjeta de residencia, entweder bei der örtlichen Nationalpolizei oder bei der Ausländerbehörde beantragt werden.  

Benötigt hierfür werden ein gültiger Reisepass oder Personalausweis, drei Passbilder, eine Anschrift in Spanien sowie eine Kopie des Arbeitsvertrages. In aller Regel wird die Aufenthaltsdauer ohne größere Schwierigkeiten für die Dauer des Arbeitsverhältnisses oder bei unbefristeten Arbeitsverträgen für fünf Jahre genehmigt. 

 

        Die Stellensuche. 

Die Suche nach einem Arbeitsplatz erfolgt auch in Spanien entweder durch die Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle oder mittels Initiativbewerbung. Eine recht hilfreiche Adresse bei der Suche von Deutschland aus ist die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit als Ansprechpartner für deutsche Arbeitnehmer, die im Ausland tätig werden möchten.  

Bei vorhandenem Wohnsitz in Spanien ist es möglich, sich an das Instituto Nacional de Empleo zu wenden, das den Bewerber als arbeitssuchend registriert und auch Berufsberatung sowie Weiterbildungen anbietet. Darüber hinaus kann sich der Gang zu den auch in Spanien weit verbreiteten privaten Arbeitsvermittlungs- und Zeitarbeitsfirmen lohnen. Positiv wird zudem bewertet, wenn ein ausländischer Bewerber seine Bewerbung persönlich abgibt. 

 

        Die Bewerbung.  

Zu den wichtigsten Punkten bei der Bewerbung gehört das richtige Formulieren der spanischen Sprache. Ansonsten umfasst die Bewerbung prinzipiell nur ein Anschreiben und den Lebenslauf, das Einreichen von Zeugnissen und Referenzen ist eher die Ausnahme.  

Allerdings sollte im Anschreiben erwähnt werden, dass die Zeugnisse bei Interesse gerne nachgereicht werden. Wichtig ist, die Zeugnisse übersetzen und beglaubigen zu lassen und die Zeugnisse dem künftigen Arbeitgeber dann im Original und als beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Bei Zeugnissen ist zudem wichtig, dass auch die Noten in das spanische Notensystem übersetzt werden. 

 

        Das Anschreiben.  

Klare Regeln gibt es in Spanien für das Anschreiben, die Carta de Solicitud, prinzipiell nicht, allerdings sollte es klar strukturiert sein und vorwiegend aus kurzen Sätzen bestehen. Zudem ist wichtig, dass es sich auf die beruflichen Ziele bezieht, die Motivation zum Ausdruck bringt und auch auf persönliche und charakterliche Stärken und Kompetenzen eingeht.  

Das bedeutet, das Anschreiben beginnt zunächst mit der Anrede „Muy señores míos:“ oder „Estimados señores y señoras:“, darauf folgt dann der Bezug auf die ausgeschriebene Stelle, danach die wichtigsten Qualifikationen und Kenntnisse und abschließend die bisherigen beruflichen Schwerpunkte. 

 

        Der Lebenslauf.  

Nachdem die Zeugnisse in Spanien eine eher untergeordnete Rolle spielen, ist der Lebenslauf von sehr großer Bedeutung. Spanische Arbeitgeber messen dem Lebenslauf dabei drei wesentliche Funktionen zu. So soll der Lebenslauf den Bewerber vorstellen, Anhaltpunkte zu den beruflichen Stationen für das Vorstellungsgespräch liefern und eine Merkhilfe für den Arbeitgeber sein, um sich auch nach dem Vorstellungsgespräch an den Bewerber erinnern zu können. Insgesamt sollte der Lebenslauf nicht länger sein als zwei DIN A4-Seiten und neben persönlichen Daten alle beruflichen Stationen und für die Arbeit relevanten Kenntnisse auflisten.  

Zudem sind Datum und Unterschrift sowie ein Foto wichtige Elemente des Lebenslaufs. Die persönlichen Angaben werden in Spanien etwas detaillierter aufgeführt als bei deutschen Bewerbungen, hierzu gehören beispielsweise neben Name, Anschrift und Geburtsdatum auch die Nummer des Personalausweises oder der Familienstand inklusive Anzahl der Kinder.  

Für die Reihenfolge der Angaben gibt es drei mögliche Varianten, nämlich chronologisch, achronologisch oder funktional. Bei einem chronologischen Lebenslauf werden die ältesten Daten, bei einem achronologischen Lebenslauf die aktuellsten Daten zuerst aufgelistet. Bei einem funktionalen Lebenslauf erfolgt eine Einteilung der Daten in bestimmte Themenbereiche, wodurch sich der Vorteil ergibt, dass Stärken besser betont und Lücken oder Schwächen etwas kaschiert werden können. 

 

        Das Vorstellungsgespräch.  

In Spanien sind nicht nur die Berufserfahrung, sondern vor allem auch die Lebenserfahrung und die Persönlichkeit von großer Bedeutung, weshalb sich viele Fragen während des Vorstellungsgespräches auf diesen Bereich beziehen werden.  

Zudem ist es üblich, nicht nur ein Vorstellungsgespräch zu führen, sondern auch einen Einstellungstest, der sich vor allem auf die Intelligenz und die Persönlichkeit bezieht, durchzuführen.  

Die einzelnen Varianten von Vorstellungsgesprächen in Spanien gliedern sich in ein Gespräch zwischen Bewerber und Arbeitgeber, dem simple, in ein Gespräch zwischen dem Bewerber und mehreren Mitarbeitern des Unternehmens, dem de jurado, in mehrere aufeinanderfolgende Gespräche, den sucesuivas, sowie Gesprächen mit mehreren Bewerbern gleichzeitig, dem de grupo.

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Thema: Bewerben in Spanien

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