Form und Inhalte des Arbeitsvertrags

Die wichtigsten Infos zu Form und Inhalten des Arbeitsvertrags

War die Jobsuche erfolgreich, ist der Bewerber üblicherweise sehr froh, wenn der Marathon aus Bewerbungen und Vorstellungsgesprächen endlich ein Ende gefunden hat und er seinen neuen Arbeitsvertrag in den Händen hält. Häufig ist es dann jedoch so, dass der neue Mitarbeiter den Arbeitsvertrag direkt und noch vor Ort unterschreibt, oft ohne ihn wirklich genau zu lesen oder gar in Ruhe zu überprüfen.

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Erfolgt die Arbeitsaufnahme kurzfristig, kommt es auch vor, dass der Mitarbeiter die Stelle schon einmal antritt, der Arbeitsvertrag aber erst im Nachhinein abgeschlossen wird. Spätestens an diesem Punkt stellt sich die Frage, wie ein Arbeitsvertrag eigentlich gestaltet sein muss.

Hier daher die wichtigsten Infos zu Form
und Inhalten des Arbeitsvertrags in der Übersicht.

Die Form des Arbeitsvertrags

Grundsätzlich muss ein Arbeitsverhältnis nicht durch einen schriftlichen Vertrag besiegelt werden. Verständigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber darauf, dass der Arbeitnehmer eine bestimmte Arbeitsleistung erbringt und dafür eine Vergütung vom Arbeitgeber erhält, und bestätigen sie diese Vereinbarung durch schlüssiges Handeln oder den berühmten Handschlag, haben sie einen wirksamen Arbeitsvertrag geschlossen.

Dabei hat ein mündlicher Arbeitsvertrag den gleichen Stellenwert wie ein schriftlicher Arbeitsvertrag. Das bedeutet, auch eine mündliche Vereinbarung gilt und ist für beide Seiten verbindlich. Im Hinblick auf die gesetzlichen Arbeitnehmerschutzrechte macht es ebenfalls keinen Unterschied, ob der Arbeitsvertrag mündlich oder schriftlich geschlossen wurde.

Problematisch kann es allerdings werden, wenn es zu Streitigkeiten kommt. Wurden beispielsweise individuelle Vereinbarungen zur Vergütung, zu den Arbeitszeiten oder zum Urlaubsanspruch getroffen, die der Arbeitgeber nun nicht einhält, muss der Arbeitnehmer beweisen, dass es solche Absprachen gab.

Kann er dies nicht, wird es schwierig. Landet der Fall vor dem Arbeitsgericht und kann der Arbeitnehmer die exakte Höhe der vereinbarten Entlohnung nicht nachweisen, wird ihm das Gericht beispielsweise die übliche Vergütung zusprechen.

Die übliche Vergütung ist das Entgelt, das andere Mitarbeiter des Unternehmens mit vergleichbaren persönlichen Voraussetzungen für die gleiche Arbeitsleistung erhalten. Um unnötige Streitigkeiten zu vermeiden, sollte ein Arbeitsvertrag daher immer schriftlich abgeschlossen werden. Dabei hat der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass die wesentlichen Vertragsbedingungen eines mündlichen Arbeitsvertrags schriftlich festgehalten werden.

Selbst wenn der Arbeitsvertrag mündlich geschlossen wurde und als solcher wirksam ist, kann der Arbeitnehmer also verlangen, dass der Arbeitgeber zumindest die grundlegenden Vereinbarungen schriftlich bestätigt. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, eine solche schriftliche Bestätigung innerhalb von einem Monat zu verfassen und dem Arbeitnehmer zukommen zu lassen.

Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, kann der Arbeitnehmer die Niederschrift vor dem Arbeitsgericht einklagen. Ungeachtet dessen bleibt der mündliche Arbeitsvertrag aber natürlich nach wie vor gültig.

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Die Inhalte des Arbeitsvertrags

Wie für jeden anderen Vertrag gilt auch für den Arbeitsvertrag, dass dieser sehr genau gelesen werden sollte. Statt den Arbeitsvertrag vor lauter Euphorie vorschnell zu unterschreiben, sollte sich der Arbeitnehmer also immer die Zeit nehmen, den Vertrag in Ruhe zu prüfen.

Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers. In anderen Worten ausgedrückt bedeutet das, dass der Arbeitsvertrag die Bedingungen für das Arbeitsverhältnis, unter anderem im Hinblick auf die Tätigkeiten, die Vergütung und die Arbeitszeiten, festgelegt.

Allerdings enthält der Arbeitsvertrag nicht nur die Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Auch gesetzliche Bestimmungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und die Betriebliche Übung wirken sich auf das Arbeitsverhältnis und damit auf die Inhalte des Arbeitsvertrags aus. Ist ein Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis anwendbar, wird in vielen Klauseln darauf hingewiesen werden und der eigentliche Arbeitsvertrag deshalb in aller Regel entsprechend kurz ausfallen.

Der Arbeitnehmer sollte dann allerdings darauf achten, dass individuelle Vereinbarungen und abgesprochene Sonderregelungen in den Vertrag aufgenommen wurden. Ist der Arbeitnehmer mit den Bedingungen einverstanden und sind alle noch offenen Fragen geklärt, kann er den Arbeitsvertrag unterschreiben. Üblicherweise erhält er den Arbeitsvertrag dabei in zwei Ausfertigungen.

Beide Exemplare müssen sowohl vom Arbeitsnehmer als auch vom Arbeitgeber unterschrieben werden. Eine Ausfertigung kann der Arbeitnehmer behalten, das andere Exemplar ist für den Arbeitgeber bestimmt. Haben beide unterschrieben, ist der Arbeitsvertrag rechtgültig.

Unter Umständen kann es notwendig sein, den Arbeitsvertrag nachträglich zu ändern. Anders als oft angenommen, muss dies nicht in jedem Fall im Rahmen einer Änderungskündigung erfolgen. Allerdings müssen für Änderungen im Nachhinein bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

So kann der Arbeitsvertrag geändert werden, wenn

  • sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich auf die Änderung einigen.
  • das Gesetz dies im Fall einer einseitig gewünschten Änderung erlaubt, beispielsweise wenn der Arbeitnehmer von Teilzeit in Vollzeit wechseln möchte.
  • der Arbeitsvertrag vorsieht, dass Klauseln geändert werden können. In diesem Fall muss allerdings erklärt sein, warum es einen Änderungsvorbehalt im Vertrag gibt, und der Vertragspartner darf durch den Änderungsvorbehalt nicht unangemessen benachteiligt werden.

der Arbeitgeber von seinem Weisungs- oder Direktionsrecht Gebrauch macht.

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Marie Meißner, - Bewerbungscoach und Trainerin, Gerd Bachmann, - Personalentwicklung, Timor Buchert, - Personaler, sowie Ferya & Christian Gülcan, Unternehmer, Gründer diverser Firmen, Personalentscheider und Arbeitgeber/in, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Bewerbung, Jobsuche, Berufe und Weiterbildung.

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