Inhalt der Bewerbungsmappe

Grundregeln zum Inhalt der Bewerbungsmappe  

 

Im Grunde genommen ist es nicht wirklich kompliziert, eine formal richtige Bewerbung zu erstellen, wenn die Grundregeln hierfür beachtet werden. In sehr einfachen und kurzen Worten zusammengefasst, umfasst die Bewerbungsmappe nämlich nur ein Anschreiben, einen Lebenslauf mit Bewerbungsfoto sowie Zeugnisse und Referenzen.  

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Etwas schwieriger gestaltet sich der Inhalt, denn dieser sollte nicht zu lang, aber auch nicht zu kurz, aussagekräftig und überzeugend und vor allem frei von Rechtschreib- und Grammatikfehlern sein.

Bewerbungsvorlagen sind eine wertvolle Hilfestellung, allerdings ist dringend davon abzuraten, diese wortwörtlich zu übernehmen, denn eine gute Bewerbung zeichnet sich immer auch durch Kreativität und Individualität aus.   

 

Hier nun die Grundregeln zum Inhalt
der Bewerbungsmappe in der Übersicht:

 

1.       Vollständigkeit.  

Die Kernelemente einer Bewerbung sind das Anschreiben und der Lebenslauf. Das Anschreiben sollte Bezug auf die ausgeschriebene Stelle nehmen, auf die Stellenbeschreibung abgestimmt sein und aufzeigen, dass der Bewerber an der Stelle und einer Mitarbeit in dem jeweiligen Unternehmen interessiert ist.  

Als Grundregel gilt, dass das Anschreiben länger sein sollte als eine halbe, aber nicht länger als eine ganze DIN A4-Seite. Der Lebenslauf stellt auf etwa 2 Seiten den beruflichen Werdegang des Bewerbers dar. Auch hier ist auf vollständige und vor allem wahrheitsgemäße Angaben zu achten.  

Anschreiben und Lebenslauf sollten sich im Idealfall ergänzen und zu einer Einheit werden, denn kein Personalverantwortlicher möchte einen letztlich nur ausformulierten Lebenslauf als Anschreiben lesen.

 

2.       Sorgfalt.  

Die eingereichten Kopien müssen sauber sein und ordentlich präsentiert werden, wozu auch gehört, dass die Reihenfolge der Zeugnisse auf den Lebenslauf abgestimmt ist.  

Zudem muss die Bewerbung auf Grammatik- und Rechtschreibfehler hin überprüft werden, am besten durch das entsprechende Tool des Textverarbeitungsprogramms und durch das Korrekturlesen von einer anderen Person. Viele Rechtschreib- und Grammatikfehler führen in vielen Fällen dazu, dass eine Bewerbung aussortiert wird, selbst wenn der Inhalt ansonsten überzeugt hätte.

 

3.       Hochwertiges Foto.  

Üblicherweise ist ein Foto ebenfalls Bestandteil einer Bewerbung. Dieses muss aber qualitativ hochwertig sein, denn kein Personalverantwortliche wird sich von einem zurechtgeschnitten Bild aus dem letzten Urlaub überzeugen lassen.  

Auch gescannte und ausgedruckte Fotos sind selten gerne gesehen. Insofern macht sich die Investition in ein vom Fotografen erstelltes Portraitfoto für die Bewerbung in den meisten Fällen bezahlt.

 

4.       Kontaktperson.  

Eine allgemeine Anrede in Form von „sehr geehrte Damen und Herren“ ist die absolute Notlösung. Grundsätzlich sollte immer versucht werden, den zuständigen Ansprechpartner zu ermitteln.  

Steht keine Kontaktperson in der Stellenanzeige, kann dies vom Unternehmen durchaus bewusst so gestaltet worden sein, weil nämlich auf diese Weise überprüft werden kann, wie intensiv sich der Bewerber mit dem Unternehmen beschäftigt und wie viel Initiative er in seine Bewerbung investiert hat. 

 

5.       Adresse und Unterschrift.  

Beides gehört sowohl in das Anschreiben als auch in den Lebenslauf, denn letztlich kann eine Bewerbung nur dann eine positive Antwort zur Folge haben, wenn klar ist, an wen sich der künftige Arbeitgeber wenden muss und wie er diese Person erreichen kann.

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Thema: Grundregeln zum Inhalt der Bewerbungsmappe  

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