Argumente gegen Schwarzarbeit

6 Argumente gegen Schwarzarbeit 

 

Ob nun die Putzfrau, die Wohnung und Büro auf Vordermann bringt, der Gärtner, der sich um Rasen und Einfahrt kümmert, oder der Handwerker, der die eine oder andere Reparatur erledigt, helfende Hände sind gerne gesehen.  

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Funktioniert das Ganze dann auch noch kostengünstig und ohne Bürokratie, scheint es auf den ersten Blick Vorteile für alle Beteiligten zu geben.

Schließlich hat der Arbeitende einen Job, der ihm Geld einbringt und bei dem er üblicherweise auf das mühsame Schreiben von Bewerbungen und die mitunter langwierigen Auswahlverfahren verzichten konnte.

Der Auftraggeber weiß die Arbeiten erledigt, ohne sich um den lästigen Papierkram kümmern zu müssen, und spart obendrein im Vergleich zu einer professionellen Firma meist auch noch Geld. Diese vermeintlichen Vorteile halten allerdings tatsächlich nur dem ersten Blick stand, denn bei genauerem Hinsehen wird schnell klar, dass ein illegales Beschäftigungsverhältnis zahlreiche Tücken birgt.  

 

Hier sechs Argumente, die gegen Schwarzarbeit sprechen:  

 

1. Argument: Schwarzarbeit ist strafbar.

 

Bei Schwarzarbeit handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Geldbußen und teilweise sogar Freiheitsstrafen geahndet wird. Praktisch alle, die schwarzarbeiten möchten, haben dafür ihre Gründe. So sind es beispielsweise häufig Personen, die keine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis in Deutschland haben.  

Fliegt das illegale Beschäftigungsverhältnis auf, muss der Arbeitnehmer mit seiner Ausweisung rechnen, während dem Arbeitgeber eine satte Geldstrafe und in gravierenden Fällen sogar der Freiheitsentzug droht. Daneben gibt es Personen, die beispielsweise Arbeitslosengeld I, Hartz IV, eine Rente, Krankengeld oder andere Sozialleistungen beziehen und sich durch Schwarzarbeit etwas dazuverdienen möchten, ohne dass das Nebeneinkommen auf die Bezüge angerechnet werden soll.  

In diesem Fall handelt es sich schlichtweg um Betrug, für den eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich ist. Der Arbeitgeber wiederum muss damit rechnen, dass ihm Beihilfe zum Betrug vorgeworfen wird. Dabei ist es ein Trugschluss zu glauben, dass die Gefahr, erwischt zu werden, sehr gering ist. Insbesondere in Privathaushalten werden zwar routinemäßig nur sehr selten Kontrollen durchgeführt, aber das Beschäftigungsverhältnis könnte beispielsweise durch einen Nachbarn jederzeit zur Anzeige gebracht werden.  

 

2. Argument: Schwarzarbeit schwächt den Sozialstaat.

 

Wer legal arbeitet, bezahlt Steuern und Beiträge für die Sozialversicherungen. Das soziale Sicherungssystem als ein Netz, das Hilfebedürftige auffängt und unterstützt, kann nur dann funktionieren, wenn ausreichend Mittel vorhanden sind.  

Wer Sozialleistungen aus diesem System bezieht und gleichzeitig schwarzarbeitet, nimmt Gelder ein, die ihm nicht zustehen und die dort, wo sie tatsächlich notwendig wären, letztlich fehlen. Hinzu kommt, dass alle Arbeiten, die durch Schwarzarbeit erledigt werden, zulasten von legalen Arbeitsplätzen gehen, die andernfalls neu besetzt oder eventuell sogar neu entstanden wären.    

 

3. Argument: Bei Schwarzarbeit besteht keinerlei Versicherungsschutz.

 

Es kann immer mal wieder passieren, dass etwas zu Bruch geht oder beschädigt wird. Sachschäden sind allerdings nicht nur ärgerlich, sondern in den meisten Fällen müssen die Schäden auch aus eigener Tasche bezahlt werden. Wer versucht, einen Schaden über die Haftpflicht- oder die Hausratversicherung abzuwickeln oder gar Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend zu machen, riskiert, dass die Schwarzarbeit entdeckt wird.  

Besonders schwierig wird es aber, wenn sich der Arbeitnehmer bei seiner Arbeit verletzt und ärztlich behandelt werden muss oder sogar dauerhafte Schäden davonträgt. Im schlimmsten Fall muss der Auftraggeber dann nämlich nicht nur für die Behandlungskosten aufkommen, sondern möglicherweise eine lebenslange Invalidenrente bezahlen.  

Bei einem legalen Beschäftigungsverhältnis würde in einem solchen Fall die gesetzliche Unfallversicherung einspringen. Angesichts des drohenden finanziellen Schadens kann es insofern sinnvoller sein, eine Selbstanzeige in Betracht zu ziehen. Dadurch wird zwar eine Geldstrafe für die Schwarzarbeit fällig und der Versicherungsschutz für das nachträglich gemeldete Beschäftigungsverhältnis muss nachbezahlt werden, aber dafür übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Krankheits- und Folgekosten.   

 

 

4. Argument: Bei Schwarzarbeit gibt es keine Hilfe im Fall von Problemen.

 

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber haben im Rahmen eines legalen Beschäftigungsverhältnisses zahlreiche Rechte, die im Fall von Schwarzarbeit entfallen. Hat der Schwarzarbeiter eine Arbeit mangelhaft ausgeführt oder einen Schaden verursacht, kann der Auftraggeber keine Nachbesserung fordern und auch keine Schadensersatzansprüche geltend machen.  

Gleiches gilt im Fall eines Diebstahls, den der Auftraggeber ebenfalls nicht anzeigen kann, ohne zu riskieren, dass die Schwarzarbeit entdeckt wird. Der Arbeitnehmer wiederum muss letztlich darauf vertrauen, dass sich der Auftraggeber an die Absprachen hält, denn beispielsweise die Entlohnung einklagen, kann er nicht. Gleiches gilt, wenn es zu Differenzen mit seinem Arbeitgeber kommt, denn auch hier kann und wird ihm kein Arbeitsgericht weiterhelfen.  

 

5. Argument: Bei Schwarzarbeit gibt es keinen Ersatz.

 

In einem Arbeitsvertrag sind sowohl die Arbeitszeiten als auch die Freizeit und die Urlaubstage geregelt. Außerdem enthält ein Arbeitsvertrag Vereinbarungen für den Krankheitsfall. Bei Schwarzarbeit gibt es solche Regelungen nicht.  

Erkrankt der Arbeitnehmer oder möchte er Urlaub machen, muss sich der Auftraggeber selbst um einen Ersatz kümmern, wenn die Arbeiten ohne Unterbrechung weitergeführt werden sollen. Der Arbeitnehmer wiederum erhält weder eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall noch hat er bezahlten Urlaub. Anders ausgedrückt bedeutet das, dass er nichts verdient, wenn er krank wird oder frei machen möchte.  

 

6. Argument: Bei Schwarzarbeit verschenkt der Arbeitgeber Steuervorteile.

 

Insbesondere bei haushaltsnahen Dienstleistungen räumt der Gesetzgeber zahlreiche Möglichkeiten ein, um Steuern zu sparen. Bei Schwarzarbeit entfällt diese mögliche Steuerersparnis und wenn die entgangenen Steuervorteile zu den Kosten für die Schwarzarbeit addiert werden, fallen die vermeintlichen Preisvorteile gegenüber einem legalen Angebot oft kaum noch oder gar nicht mehr ins Gewicht.  

Aber auch Unternehmen können die Entlohnung für Schwarzarbeit, anders als die Ausgaben im Zusammenhang mit legalen Beschäftigungsverhältnissen, nicht steuerlich berücksichtigen.

 

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