Kommentiertes Anschreiben

Kommentiertes Anschreiben,

das so nicht abgeschickt werden sollte  

Zweifelsohne ist es nicht immer einfach, eine gute Bewerbung zu schreiben. Als hilfreich erweisen sich zwar die zahlreichen Bewerbungsvorlagen, die der Bewerber als Anregung nutzen kann. Dabei ergibt sich allerdings der Nachteil, dass auch die Personalverantwortlichen über Internet verfügen und es nicht gerne sehen, wenn sie ständig gleiche Anschreiben lesen müssen, die auf der gleichen, wenn auch guten Vorlage basieren.  

Beim Verfassen eines eigenen Anschreibens kann es daher hilfreich sein, nicht nur die Pluspunkte einer guten Vorlage zu nutzen, sondern auch die typischen Minuspunkte zu kennen. 

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Da sich diese am besten anhand eines Beispiels aufzeigen lassen, hier ein kommentiertes Anschreiben, das so auf keinen Fall abgeschickt werden sollte:  

 

 

Firma Muster
Bewerberstraße 1-3
45678 Musterdorf 

Neustadt, den xx.xx.xx 


 

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Peter Müller
Arbeiterweg 9
45678 Musterdorf 

 

 

 

Bewerbung als xxx 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

 

die Bundesagentur für Arbeit hat mich darauf aufmerksam gemacht (1), dass Sie eine Stelle als xxx zu besetzen haben. Deshalb bewerbe ich mich hiermit um diese Stelle, da ich denke, Ihren Anforderungen gerecht werden zu können.  

Ich (2) habe meine Ausbildung zum xxx erfolgreich abgeschlossen und anschließend vier Jahre lang in diesem Beruf gearbeitet. Wie Sie aus meinem Lebenslauf ersehen können (3), habe ich dabei verschiedene Betriebe kennen gelernt und meine Arbeit immer mit großer Freude und Begeisterung ausgeführt (4).  

Ich bin ein sehr flexibler und fleißiger Mitarbeiter, der sich schnell in neue Bereiche einarbeitet, ein gesundes Maß an Teamgeist mitbringt, aber genauso gut auch eigenständig und selbstverantwortlich arbeiten kann (5). Pflichtbewusststein, Sorgfalt und Professionalität kennzeichnen meine Arbeitsweise. Pünktlichkeit, Ehrlichkeit, ein gepflegtes Erscheinungsbild und ein ordentliches Arbeitsumfeld sind für mich selbstverständlich (6).  

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mich zu einem Vorstellungsgespräch einladen (7) und ich Sie dann von meiner Motivation und Leistungsbereitschaft überzeugen kann.  

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Peter Müller.  

 

zu 1: Es ist zwar richtig, wenn benannt wird, an welcher Stelle man von der Stellenanzeige erfahren hat. Allerdings sollte die Bewerbung erfolgen, weil der Bewerber aktiv nach einer Arbeit sucht. Andernfalls entsteht der Eindruck, die Bewerbung wurde nur eingereicht, um die Auflagen zu erfüllen. 

zu 2: Sätze, die mich “Ich” anfangen, sollten nach Möglichkeit vermieden oder zumindest auf ein Mindestmaß reduziert werden. 

zu 3: Der Personalverantwortliche weiß durchaus, an welcher Stelle berufliche Daten aufgeführt sind. Er muss also nicht auf den Lebenslauf verwiesen werden und möchte sicher auch selbst entscheiden, wann und ob er den Lebenslauf liest! 

zu 4: Geht aus dem Lebenslauf wirklich hervor, dass jemand seiner Arbeit gerne nachgeht? 

zu 5: Bandwurmsätze lesen sich schlecht. Besser ist, allzu lange Sätze in mehrere kürzere aufzuteilen. 

zu 6: Hierbei handelt es sich um eine Aneinanderreihung bloßer Behauptungen. Die genannten Fertigkeiten und Eigenschaften sind zwar wichtig und lobenswert, müssen aber auch belegt werden. Stehen sie so in den Arbeitszeugnissen, ist dies beispielsweise durch Zusätze wie “nachweislich” oder “ich konnte unter Beweis stellen, dass” möglich. 

zu 7: “Würde” sollte ebenso wie negative und passive Formulierungen in einer Bewerbung nicht verwendet werden. Eine gelungene Formulierung heißt beispielsweise “Ich freue mich sehr über Ihre Einladung zu einem Gespräch” oder “Konnte ich Ihr Interesse wecken? Dann sehe ich einem persönlichen Kennen lernen mit besonderer Freude entgegen.”

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Ein Gedanke zu „Kommentiertes Anschreiben“

  1. Korrektur:
    Dann sehe ich einem persönlichen Kennenlernen mit besonderer Freude entgegen.”

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