Welche persönlichen Daten im Lebenslauf?

Welche persönlichen Daten gehören in den Lebenslauf

– und welche nicht? 

 

Der Lebenslauf ist nicht nur ein Dokument, das zu jeder Bewerbung dazugehört, sondern letztlich das entscheidende Element in der Bewerbungsmappe.  

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Während das Anschreiben nämlich in erster Linie die persönliche Meinung und die Motivation für die Bewerbung aufzeigt, besteht der Lebenslauf aus klaren Daten und Fakten. Damit liefert der Lebenslauf die Grundlage für eine Entscheidung für oder gegen einen Bewerber, denn der Lebenslauf ermöglicht dem Leser, das Qualifikationsprofil des Bewerbers mit dem Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Stelle abzugleichen.

Neben Informationen zur Berufspraxis, dem Bildungsweg und weiteren Kenntnissen, Fähigkeiten und Interessen enthält der Lebenslauf auch persönliche Daten, durch die sich der Bewerber kurz und kompakt vorstellt.  

In Deutschland gilt in diesem Zusammenhang das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das dafür sorgt, dass kein Bewerber aufgrund von persönlichen Faktoren wie Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, einer Behinderung, Weltanschauung oder sexueller Orientierung benachteiligt wird. Insofern besteht häufig Unsicherheit darüber, welche persönlichen Daten nun in den Lebenslauf gehören und welche nicht.

 

Hier dazu eine Übersicht: 

 

Grundsätzlich beinhaltet der Abschnitt persönliche Daten hierzulande 

        den Vor- und Nachnamen
        die Anschrift mit Postadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie
        das Geburtsdatum und den Geburtsort.
        Üblich ist außerdem, den Familienstand anzugeben, wobei es ausreicht, 
         ledig oder verheiratet zu schreiben.

 

Hat der Bewerber Kinder, gibt er auch diese an. Hierbei kann er selbst entscheiden, ob er nur die Anzahl oder auch das Alter und das Geschlecht der Kinder angibt.  

Die Namen der Kinder werden jedoch nicht aufgeführt.  

Alle anderen Daten sind freiwillig und werden prinzipiell nur dann angegeben, wenn sie für die angestrebte Tätigkeit von Bedeutung sind oder die Angabe in der Stellenanzeige erbeten wurde.  

Zu diesen Daten gehören:  

        die Nationalität. Ist der Bewerber kein deutscher Staatsbürger oder hat er die doppelte Staatsbürgerschaft, sollte er seine Staatszugehörigkeit nennen. Ansonsten muss der Bewerber nicht gesondert darauf hinweisen. 

        die Konfession oder eine Parteizugehörigkeit. Diese spielen nur dann eine Rolle, wenn sich der Bewerber bei einem kirchlichen Träger oder einer politischen Organisation bewirbt. Ansonsten entfallen diese Angaben.  

        Angaben zu den Eltern, dem Ehepartner oder anderen Familienangehörigen werden heute in aller Regel weggelassen. Sinnvoll kann die Angabe aber beispielsweise bei jungen Bewerbern sein, die noch nicht volljährig sind und noch zu Hause wohnen.  

In diesem Fall kann der familiäre Hintergrund als Nachweis dafür dienen, dass die Eltern den beruflichen Weg ihres Kindes unterstützen. Außerdem kann die Angabe hilfreich sein, wenn ein Familienmitglied bereits bei dem gleichen Unternehmen tätig ist oder der Beruf die Berufswahl des Bewerbers entscheidend beeinflusst hat.  

Allerdings kann diese Information auch in die Einleitung des Anschreibens integriert werden, da sie eher die Motivation des Bewerbers aufzeigt und weniger seine Eignung für die Tätigkeit. 

Weiterführende Bewerbungsvorlagen und Mustertexte:

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