Tipps zum Umgang mit einem schlechten Arbeitszeugnis in der Bewerbungsmappe

Tipps zum Umgang mit einem schlechten Arbeitszeugnis in der Bewerbungsmappe

Einige Arbeitgeber werten Arbeitzeugnisse als nützliche und hilfreiche Dokumente. Immerhin beschreiben sie die berufliche Erfahrung und bewerten die Arbeitsleistungen des Bewerbers aus Sicht eines Dritten. Andere Arbeitgeber messen Arbeitszeugnissen keine allzu große Bedeutung bei, sondern machen sich lieber selbst ihr eigenes Bild.

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Tipps zum Umgang mit einem schlechten Arbeitszeugnis in der Bewerbungsmappe

Doch unabhängig davon gehören Arbeitszeugnisse hierzulande zu einer vollständigen Bewerbung nun einmal dazu.

Nur: Was ist, wenn ein Arbeitszeugnis schlecht ausgefallen ist? Könnte so ein Zeugnis zum Stolperstein bei der Jobsuche werden? Wäre es nicht vielleicht schlauer, dieses Zeugnis wegzulassen?

Wir geben Tipps zum Umgang mit einem schlechten Arbeitszeugnis in der Bewerbungsmappe!:

Darf ein Arbeitgeber überhaupt ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellen?

Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet. Das ist sogar gesetzlich geregelt. Ob es sich bei dem Job um eine Vollzeitstelle, eine Teilzeitstelle oder einen Minijob gehandelt hat, spielt keine Rolle.

Das Arbeitszeugnis soll darüber informieren, welche Aufgaben der Arbeitnehmer erledigt hat und wie der Arbeitgeber die erbrachten Leistungen bewertet. Generell gilt dabei, dass ein Arbeitszeugnis wohlwollend formuliert sein muss.

Es darf also schlechte Leistungen nicht offen benennen und Kritikpunkte nicht direkt formulieren. Auch wenn das Verhältnis schwierig oder der Arbeitgeber nicht zufrieden war, muss das Ganze im Arbeitszeugnis nett verpackt sein. Aus diesem Grund kann ein Arbeitszeugnis deutlich besser klingen, als es in Wahrheit ist.

Auf der anderen Seite darf der Arbeitgeber nichts erfinden oder beschönigen. Hat der Arbeitnehmer keinen guten Job gemacht, muss das so auch im Zeugnis festgehalten werden.

Dazu haben sich verschiedene Formulierungen etabliert, die es einem Personaler ermöglichen, zwischen den Zeilen zu lesen und die Aussagen richtig einzuordnen.

Hat der Bewerber ein Arbeitszeugnis bekommen, sollte er sich schlau machen, was wirklich drin steht. Im Internet lassen sich die gängigen Codes recherchieren. Ansonsten kann ein Profi wie zum Beispiel ein Personaler oder ein Anwalt für Arbeitsrecht weiterhelfen.

Ist das Arbeitszeugnis unterdurchschnittlich und somit schlechter als Note 3 ausgefallen, kann der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber um eine Korrektur bitten, wenn er die Bewertung für falsch hält. Ist die durchwachsene Beurteilung gerechtfertigt, wird sich der Arbeitnehmer aber mit dem Zeugnis abfinden müssen.

Kann der Bewerber ein schlechtes Arbeitzeugnis einfach weglassen?

Ist in der Stellenanzeige von vollständigen Bewerbungsunterlagen die Rede, dann möchte das Unternehmen eine komplette Bewerbungsmappe haben. Und dazu gehören zumindest die Arbeitszeugnisse der letzten Arbeitsstellen.

Hat der Bewerber früher schon Jobs gemacht, die für die angestrebte Stelle relevant sind, kann und sollte er auch ältere Arbeitszeugnisse beilegen.

Generell ist es keine gute Idee, Zeugnisse einfach unter den Tisch fallen zu lassen. Das gilt unabhängig davon, wie die Zeugnisse ausgefallen sind. Denn es macht keinen guten Eindruck, wenn angeforderte Unterlagen fehlen.

Hält sich der Bewerber schon nicht an die erste Anweisung, könnte das Unternehmen befürchten, dass er auch im Job Anweisungen nur halbherzig umsetzen wird. Offensichtlich fehlende Zeugnisse können so von vorneherein zum Ausschlusskriterium werden.

Aber das ist noch nicht alles. Schaut sich der Personaler die Bewerbung an, sind nämlich zwei Szenarien möglich:

  • Legt der Personaler viel Wert auf Arbeitszeugnisse, wird er sich die Unterlagen genau durchlesen. Dabei hätte der Personaler das schlechte Arbeitszeugnis mit den anderen Zeugnissen vergleichen können. So wäre ein Gesamtbild entstanden, das mehr Aussagekraft hat als ein einzelnes Zeugnis und das schlechte Arbeitszeugnis gleichzeitig relativiert hätte.

  • Sind dem Personaler Arbeitszeugnisse eigentlich nicht ganz so wichtig, prüft er die Unterlagen trotzdem auf Vollständigkeit. Fällt ihm dann die Lücke auf, wird er stutzig. Auf diese Weise bekommt das fehlende, schlechte Arbeitszeugnis viel mehr Aufmerksamkeit, als es erhalten hätte, wenn es in der Mappe gewesen wäre.

Vor allem wenn es sich um ein jüngeres Arbeitszeugnis handelt, sollte der Bewerber es auf jeden Fall in seine Bewerbungsmappe aufnehmen.

War das schlecht bewertete Arbeitsverhältnis nur von sehr kurzer Dauer, weil es beispielsweise noch während der Probezeit schon wieder vorbei war, kann der Bewerber das Arbeitszeugnis zwar eventuell weglassen.

In diesem Fall sollte er die dazugehörige Station dann auch aus seinem Lebenslauf streichen. Der Haken an dieser Strategie ist aber, dass der Bewerber spätestens beim Vorstellungsgespräch eine Erklärung für die Lücke im Lebenslauf braucht.

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Und ob er ein schlechtes Zeugnis oder eine Lücke erklären muss, bleibt sich unterm Strich gleich.

Wie sollte der Bewerber beim Vorstellungsgespräch mit dem schlechten Zeugnis umgehen?

Hat der Bewerber eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bekommen, hat das Unternehmen Interesse an einem näheren Kennenlernen. Das schlechte Arbeitszeugnis ist damit zwar nicht aus der Welt. Aber offensichtlich war es nicht so relevant, dass das Unternehmen die Bewerbung direkt aussortiert hat.

Beim Vorstellungsgespräch sollte der Bewerber darauf vorbereitet sein, dass der Personaler das schlechte Arbeitszeugnis ansprechen wird. Wichtig ist deshalb, dass sich der Bewerber auf solche Nachfragen vorbereitet. Um die Sache gerade zu rücken, gibt es dann zwei Möglichkeiten.

Zum einen kann der Bewerber ehrlich erklären, wie es zur schlechten Bewertung gekommen ist. Allerdings sollte er sich auf gar keinen Fall dazu verleiten lassen, über den Chef oder die Kollegen herzuziehen. Genauso sollte er nicht in die Rolle des armen Opfers schlüpfen.

Beides kommt nicht gut an. Besser ist, wenn der Bewerber erläutert, dass er sich den Aufgabenbereich zum Beispiel anders vorgestellt hatte oder einfach nicht in die Tätigkeit hineingefunden hat.

Zum anderen sollte der Bewerber versuchen, die schlechten Leistungen mit beruflichen Erfolgen aufzufangen. Dazu kann er auf andere Jobs, Projekte oder schulische Leistungen hinweisen.

Fazit

Ein schlechtes Arbeitszeugnis ist zwar nicht angenehm, aber auch kein Drama. Es kommt eben mitunter vor, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber oder Job nicht zusammenpassen.

Vielleicht hatte es auch persönliche Gründe, dass der Bewerber seine Leistungen nicht richtig abrufen und einbringen konnte. Solche Dinge weiß auch ein Personaler.

Wenn ansonsten alles andere passt und der Bewerber mit offenen Karten spielt, wird ein schlechtes Zeugnis in der Bewerbungsmappe jedenfalls kein großes Problem sein.

Statt dieses Arbeitszeugnis vertuschen zu wollen, sollte sich der Bewerber deshalb lieber darauf konzentrieren, wie er überzeugend vermitteln kann, dass er die richtige Besetzung für die freie Stelle ist.

Denn für den Arbeitgeber ist die Zusammenarbeit in der Zukunft wichtiger als das, was bei einem anderen Unternehmen in der Vergangenheit passiert ist.

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Marie Meißner, - Bewerbungscoach und Trainerin, Gerd Bachmann, - Personalentwicklung, Timor Buchert, - Personaler, sowie Ferya & Christian Gülcan, Unternehmer, Gründer diverser Firmen, Personalentscheider und Arbeitgeber/in, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Bewerbung, Jobsuche, Berufe und Weiterbildung.

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