Kein Lohn trotz AU-Bescheinigung?
Wer so krank ist, dass er nicht arbeiten gehen kann, bekommt in aller Regel seinen Lohn weiterhin. Die entsprechenden Regelungen dazu finden sich im sogenannten Entgeltfortzahlungsgesetz. Es greift immer dann, wenn eine Erkrankung dazu führt, dass du arbeitsunfähig bist und die vereinbarte Arbeitsleistung ohne eigenes Verschulden nicht erbringen kannst.
Der Anspruch auf eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ist auf sechs Wochen begrenzt. Bist du danach noch immer krank, übernimmt die Krankenkasse und bezahlt Krankengeld.
In jüngerer Vergangenheit löste ein anderer Vorschlag breite Diskussionen und hitzige Debatten aus. Demnach sollte der Lohn für den ersten Krankheitstag oder sogar die ersten drei Krankheitstage gestrichen werden.
Dass eine solche Regelung ein falsches Signal senden und Arbeitnehmer dazu bringen könnte, trotz Erkrankung arbeiten zu gehen und damit nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch die der Kollegen zu gefährden, steht auf einem anderen Blatt.
Doch was viele Beschäftigte nicht wissen, ist, dass es auch jetzt schon bestimmte Fälle gibt, in denen bei Krankheit und trotz AU-Bescheinigung kein Anspruch auf Lohn besteht.
Wann dem so ist, erklären wir in diesem Beitrag!:
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Inhalt
In den ersten Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses
Der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht erst dann, wenn ein Arbeitsverhältnis vier Wochen ohne Unterbrechung andauert.
Hast du also eine neue Stelle angetreten und erkrankst, hast du in den ersten vier Wochen im Normalfall keinen Anspruch darauf, dass dir der Arbeitgeber für die Tage, an denen du krankgemeldet warst, Lohn bezahlt.
Allerdings stehst du nicht komplett ohne finanzielle Mittel da. Denn du kannst bei deiner Krankenkasse Krankengeld als Lohnersatzleistung beantragen. Das Krankengeld beläuft sich auf 70 Prozent des Bruttoeinkommens, maximal aber auf 90 Prozent des Nettogehalts.
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Bei erneutem Ausfall wegen der gleichen Erkrankung
Ähnlich sieht es aus, wenn du innerhalb eines bestimmten Zeitraums bei gleicher Diagnose erneut ausfällst. Wirst du also wegen derselben Erkrankung wieder arbeitsunfähig, hast du nur unter gewissen Voraussetzungen Anspruch darauf, dass dir der Arbeitgeber deinen Lohn fortzahlt.
Konkret besteht der Anspruch auf eine Lohnfortzahlung, wenn
entweder zwischen den beiden Erkrankungen eine Pause von mindestens sechs Monaten bestand und du in diesem halben Jahr nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig warst,
oder seit Beginn der ersten Krankschreibung wegen derselben Erkrankung mindestens zwölf Monate vergangen sind.
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber den Lohn im Krankheitsfall nur sechs Wochen lang weiterzahlen. Danach springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein. Meldest du dich krank, kann der Arbeitgeber in diesem Fall aber nach der Diagnose fragen, die der AU-Bescheinigung zugrunde liegt.
Als Arbeitnehmer bist du jedoch nicht dazu verpflichtet, deinem Arbeitgeber Auskunft zu geben. Tatsächlich solltest du dich auch besser nicht äußern.
Allerdings kann sich der Arbeitgeber genauso an deine Krankenkasse wenden und sich hier erkundigen, ob die Zeiten deiner Arbeitsunfähigkeit medizinisch zusammenhängen und dadurch anrechenbar sind.
Die Krankenkasse überprüft daraufhin den Sachverhalt und schaltet dazu bei Bedarf auch deine Ärzte oder den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ein.
Anschließend informiert die Krankenkasse den Arbeitgeber darüber, ob die betroffenen arbeitsbedingten Ausfälle angerechnet, zum Teil angerechnet oder nicht angerechnet werden können.
Ergibt die Prüfung, dass es sich um die gleiche Diagnose oder zumindest ein zusammenhängendes Krankheitsbild handelt und du deshalb bereits sechs Wochen lang krank warst, kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung einstellen.
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Bei Zweifeln an der AU-Bescheinigung
Es kann durchaus vorkommen, dass der Arzt seine Zweifel daran hat, ob du wirklich krank bist. In diesem Fall kann er sich an deine Krankenkasse wenden und den MDK um eine gutachterliche Stellungnahme bitten.
Diesen Weg werden aber eher wenige Arbeitgeber wählen. Denn ein Arbeitgeber kann auch die Lohnfortzahlung stoppen. Dabei kann er sich so lange weigern, deinen Lohn weiterzuzahlen, bis die Zweifel ausgeräumt und deine Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen ist.
In diesem Fall müsstest du vors Arbeitsgericht ziehen und deinen Arbeitgeber auf Entgeltfortzahlung verklagen. In dem Verfahren muss der Arbeitgeber dann den sogenannten Beweiswert der AU-Bescheinigung erschüttern.
Dafür reicht aber nicht aus, dass dir der Arbeitnehmer einfach nur nicht ganz glaubt, dass du wirklich krank bist. Stattdessen muss er Umstände aufzeigen, die tatsächlich begründete Zweifel an deiner Erkrankung wecken.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn du im Vorfeld angedroht hast, dass du dich krankmeldest, wenn du nicht freibekommst. Oder wenn du gekündigt hast und nun genau bis zum letzten Tag des Beschäftigungsverhältnisses krankgeschrieben bist.
Teilt das Gericht die Zweifel an deiner Arbeitsunfähigkeit, musst du deinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Am Ende entscheidet dann in aller Regel seine Aussage darüber, ob du wirklich zu krank zum Arbeiten bist oder nicht.
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