Die fünf größten Mythen im Arbeitsrecht

Die fünf größten Mythen im Arbeitsrecht

Die Regelungen aus dem Arbeitsrecht zu durchschauen, ist oft nicht so einfach. Denn nicht nur das Arbeitsrecht als solches ist schon umfangreich und komplex. Zusätzlich wird es auch noch durch Bestimmungen aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen ergänzt, die ebenfalls beachtet werden müssen. Jedenfalls sind im Laufe der Zeit zu einigen arbeitsrechtlichen Fragen Irrtümer und Halbwahrheiten aufgekommen, die sich teils hartnäckig unter Arbeitnehmern und mitunter auch Vorgesetzten halten.

Die fünf größten Mythen im Arbeitsrecht

In diesem Beitrag schauen wir uns die fünf größten Mythen im Arbeitsrecht einmal näher an – und stellen sie richtig!:

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5 Tipps fürs Austrittsgespräch

5 Tipps fürs Austrittsgespräch

Endet ein Arbeitsverhältnis, findet in aller Regel ein Austrittsgespräch statt. Bei diesem Gespräch werden zum einen formale Dinge geklärt, also zum Beispiel wann der letzte Arbeitstag des Arbeitnehmers ist, wann und wie er seine Papiere bekommt, was aus dem Resturlaub wird oder bis wann er die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel zurückgeben muss.

5 Tipps fürs Austrittsgespräch

Zum anderen wird die gemeinsame Zeit besprochen. Der Arbeitnehmer bekommt ein Feedback und kann seine Sicht der Dinge schildern.

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4 Tipps für die Bewerbung aus der Freiberuflichkeit heraus

4 Tipps für die Bewerbung aus der Freiberuflichkeit heraus

Der Weg aus der Freiberuflichkeit zurück in eine Festanstellung kommt seltener vor. Häufiger ist, dass Arbeitnehmer den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten. Doch mancher Freiberufler will eben zugunsten eines festen Jobs mit sicherem Einkommen doch lieber auf ein Stück Freiheit verzichten. Einem anderen Freiberufler bleibt vielleicht gar keine andere Wahl, weil die Geschäfte nicht gut laufen und der Verdienst nicht ausreicht.

4 Tipps für die Bewerbung aus der Freiberuflichkeit heraus

Unabhängig von den Gründen für die Entscheidung gestaltet sich die Bewerbung mitunter recht schwierig. Ein zentrales Element in einer Bewerbungsmappe ist nämlich der Lebenslauf.

Durch ihn verschafft sich der Personaler einen Überblick darüber, ob der Bewerber die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen mitbringt, die die angestrebte Stelle erfordert.

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3 Arten der Videobewerbung

3 Arten der Videobewerbung

Arbeitslosigkeit, ein Wiedereinstieg nach einer längeren Auszeit, Unzufriedenheit am Arbeitsplatz, der Wunsch nach einer neuen beruflichen Herausforderung: Die Gründe, warum jemand auf Jobsuche ist, können vielfältig sein. Das Internet macht zwar vieles einfacher. Trotzdem gestaltet sich die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz mitunter aufwändig, mühsam und nervenaufreibend.

3 Arten der Videobewerbung

Immerhin gibt es allein in Deutschland rund 1.200 verschiedene Jobbörsen und Stellenportale. Zwar wird vermutlich kein Bewerber alle Plattformen nach interessanten Stellenanzeigen durchforsten. Aber er wird viel Zeit investieren, um sich einen Überblick zu verschaffen, was der Arbeitsmarkt so hergibt.

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17 Regeln für einen gelungenen Lebenslauf, 3. Teil

17 Regeln für einen gelungenen Lebenslauf, 3. Teil

Warum auf eine Bewerbung keine Einladung zum Vorstellungsgespräch, sondern eine Absage folgt, kann die verschiedensten Gründe haben. Vielleicht ist die Stelle schon besetzt, möglicherweise passen andere Bewerber besser zum Stellen- und Anforderungsprofil. Aber auch die Bewerbung als solches und hier speziell der Lebenslauf kann der Knackpunkt sein.

17 Regeln für einen gelungenen Lebenslauf, 3. Teil

Die meisten Personaler nehmen sich nämlich als erstes den Lebenslauf vor. Dabei überfliegen sie die Daten und Angaben. Viel länger als eine Minute dauert das nicht. Und wenn der Lebenslauf nicht auf Anhieb überzeugt, wandert die Mappe oft direkt weiter auf den Stapel mit den Absagen.

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17 Regeln für einen gelungenen Lebenslauf, 2. Teil

17 Regeln für einen gelungenen Lebenslauf, 2. Teil

Manchmal scheint auf den ersten Blick alles zu passen: Der Job klingt interessant, der Arbeitgeber gehört zu den angesehenen Firmen und der Bewerber bringt die notwendigen Voraussetzungen mit. Doch obwohl der Bewerber davon überzeugt war, dass er eine aussagekräftige und ansprechende Bewerbungsmappe eingereicht hatte, kommt schon bald eine Absage. Wieso eine Bewerbung die erste Auswahlrunde nicht übersteht, kann natürlich die verschiedensten Ursachen haben.

17 Regeln für einen gelungenen Lebenslauf, 2. Teil

Ein Knackpunkt kann aber der Lebenslauf sein. Viele Personaler überfliegen nämlich als erstes den Lebenslauf. Und wenn er nicht punktet, wird die Bewerbungsmappe gleich wieder aussortiert.

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17 Regeln für einen gelungenen Lebenslauf, 1. Teil

17 Regeln für einen gelungenen Lebenslauf, 1. Teil

Die Stellenanzeige klang sehr interessant und der Arbeitgeber gehörte ohnehin zu den Wunsch-Unternehmen. Auch das Anforderungsprofil passte perfekt. Und der Bewerber hatte sich viel Mühe gegeben, um eine rundum gelungene und ansprechende Bewerbungsmappe zusammenzustellen. Trotzdem kommen die Bewerbungsunterlagen schon wenige Tage später zusammen mit einer Absage wieder zurück.

17 Regeln für einen gelungenen Lebenslauf, 1. Teil

Natürlich kann es viele verschiedene Gründe geben, warum die Bewerbung nicht erfolgreich war. Eine mögliche Ursache ist aber der Lebenslauf. Denn wenn er dem kritischen Blick des Personalers nicht standhält, ist die Bewerbung schnell aus dem Rennen. Doch worauf kommt es an?

In einem mehrteiligen Beitrag nennen wir 17 Regeln für einen gelungenen Lebenslauf!:

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In der Probezeit gekündigt – was nun? 2. Teil

In der Probezeit gekündigt – was nun? 2. Teil

Die Jobsuche ist endlich abgeschlossen und der Arbeitsvertrag unterschrieben. Doch kaum hat der Arbeitnehmer die neue Stelle angetreten, überreicht ihm der Arbeitgeber auch schon wieder die Kündigung. Natürlich ist es bitter, in der Probezeit gekündigt zu werden. Doch das kommt gar nicht so selten vor. Schließlich ist die Probezeit dafür gedacht, sich richtig kennenzulernen und auszuprobieren, ob und wie gut die Zusammenarbeit klappt.

In der Probezeit gekündigt - was nun 2. Teil

Bleibt aber die Frage, was der Arbeitnehmer in so einer Situation tun kann. In einem zweiteiligen Beitrag klären wir wichtige Punkte rund um die Kündigung in der Probezeit.

Dabei ging es im 1. Teil darum, was die Probezeit genau ist und welche gesetzlichen Regelungen es dazu gibt. Außerdem haben wir beantwortet, ob sich der Arbeitnehmer wehren kann, wenn er in der Probezeit gekündigt wurde.

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In der Probezeit gekündigt – was nun? 1. Teil

In der Probezeit gekündigt – was nun? 1. Teil

Wer auf Jobsuche ist, studiert fleißig Stellenanzeigen, schreibt jede Menge Bewerbungen und führt das eine oder andere Vorstellungsgespräch. Und natürlich ist die Freude groß, wenn es endlich mit einer Zusage klappt und ein Arbeitsvertrag auf dem Tisch liegt. Nur hält die Freude über den neuen Job manchmal nicht sehr lange an.

In der Probezeit gekündigt - was nun 1. Teil

Denn kaum hat der Arbeitnehmer begonnen, sich einzugewöhnen, die Abläufe zu verinnerlichen und die Kollegen ins Herz zu schließen, folgt auch schon wieder die Kündigung.

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6 wichtige Faktoren bei der Jobwahl

6 wichtige Faktoren bei der Jobwahl

Ein Arbeitnehmer, der in Vollzeit tätig ist, arbeitet im Durchschnitt acht Stunden pro Tag. Bei fünf Tagen pro Woche macht das 40 Arbeitsstunden. Berücksichtigt man Feiertage, den Urlaub und mögliche krankheitsbedingte Ausfälle kommen in einem Jahr durchschnittlich 200 Arbeitstage zusammen. Realistisch geschätzt, erstreckt sich ein Berufsleben über rund 40 komplette Arbeitsjahre.

6 wichtige Faktoren bei der Jobwahl

Das entspricht 8.000 Arbeitstagen und folglich 64.000 Arbeitsstunden. Diese doch recht beeindruckende Zahl zeigt, wie wichtig die Jobwahl ist.

Natürlich ist kein Arbeitnehmer zeitlebens an einen Beruf oder einen Arbeitgeber gebunden. Er kann selbstverständlich den Arbeitsplatz wechseln und auch gegen eine berufliche Neuorientierung ist nichts einzuwenden.

Nur kann eine Jobsuche anstrengend, langwierig und mitunter ziemlich frustrierend sein.

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