Kündigung in der Probezeit – und nun? Teil 1

Kündigung in der Probezeit – und nun? Teil 1 

Manchmal ist es mit der Freude über den kürzlich ergatterten Job recht schnell auch schon wieder vorbei. Nämlich dann, wenn noch in der Probezeit die Kündigung kommt. Wie soll der Arbeitnehmer mit dieser Enttäuschung umgehen? Und: Wie soll er die Kündigung in der Probezeit bei den nächsten Bewerbungen erklären?

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Die meisten Arbeitsverhältnisse beginnen mit der sogenannten Probezeit. Die Idee dahinter ist, dass sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber die Möglichkeit haben sollen, herauszufinden, ob die Zusammenarbeit funktioniert und alles so läuft, wie es sich die beiden vorgestellt haben. Stellt sich heraus, dass Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Job doch nicht zusammenpassen, kann das Arbeitsverhältnis unkompliziert wieder beendet werden.

Was den Berufsalltag und die praktischen Abläufe angeht, macht sich die Probezeit aber nicht bemerkbar. Der Arbeitnehmer macht also ganz normal seinen Job und übernimmt die Aufgaben, die zu seiner Tätigkeit gehören. Ist die Probezeit dann irgendwann abgelaufen, geht das Arbeitsverhältnis automatisch und stillschweigend in ein festes Arbeitsverhältnis über.

Trotzdem gibt es in der Probezeit eine wichtige Besonderheit: Das Arbeitsverhältnis kann jederzeit beendet werden. Auch in der Probezeit gilt zwar eine Kündigungsfrist. Sie beträgt aber gerade einmal zwei Wochen. Und oft ist die Enttäuschung besonders groß, wenn der eben erst geschlossene Arbeitsvertrag noch in der Probezeit schon wieder aufgelöst wird.

Der Arbeitnehmer bleibt häufig ratlos und enttäuscht zurück. Außerdem stellt sich die Frage, wie es jetzt weitergehen soll.

Vorweg sei gesagt: Eine Kündigung in der Probezeit mag zwar schade oder ärgerlich sein. Die Welt geht davon aber nicht unter. In einem zweiteiligen Beitrag geben wir Infos und Tipps, wie der Arbeitnehmer am besten mit der Kündigung umgeht und wie er die Kündigung bei seinen künftigen Bewerbungen erklären kann.

 

Die rechtlichen Grundlagen für die Probezeit

Die rechtliche Grundlage für die Probezeit schafft § 622 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Daraus ergibt sich, dass eine Probezeit vereinbart werden kann, und zwar mit einer Dauer von maximal sechs Monaten. Die Kündigungsfrist während der Probezeit beläuft sich auf zwei Wochen.

Zunächst einmal ist eine Probezeit also gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es handelt sich vielmehr um eine freiwillige Vereinbarung. Tatsächlich machen aber fast alle Arbeitgeber von dieser Möglichkeit Gebrauch. Was die Dauer der Probezeit angeht, gibt der Gesetzgeber lediglich vor, dass die Probezeit nicht länger als sechs Monate dauern darf.

Im Umkehrschluss heißt das, dass im Arbeitsvertrag auch eine kürzere Probezeit vereinbart werden kann. In der Praxis bringt das dem Arbeitnehmer aber nicht allzu viel. Denn das Kündigungsschutzgesetz greift erst, wenn das Arbeitsverhältnis ein halbes Jahr besteht. Das wiederum gilt unabhängig davon, ob und für welchen Zeitraum eine Probezeit vereinbart wurde.

Die Kündigungsfrist während der Probezeit muss 14 Tage betragen. Diese Mindestdauer schreibt der Gesetzgeber vor. Im Arbeitsvertrag kann zwar durchaus auch eine längere Kündigungsfrist vereinbart werden. In der Praxis kommt das aber äußerst selten vor.

Aber Achtung:

Bei einer Berufsausbildung sieht die Sache anders aus. Hier muss zu Beginn eine Probezeit vereinbart werden, die mindestens einen Monat und höchstens vier Monate dauern darf. Und während dieser Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit gekündigt werden. Eine Kündigungsfrist muss dabei nicht eingehalten werden. Diese Regelungen ergeben sich aus § 20 und § 22 des Berufsbildungsgesetzes.

 

Kündigung in der Probezeit – und nun?

Den meisten Arbeitnehmern ist durchaus klar, dass das Arbeitsverhältnis während der Probezeit auf wackeligen Beinen steht. Sie wissen, dass die Probezeit eine Chance ist, zu zeigen, was sie draufhaben und die Basis für eine langfristige Zusammenarbeit zu schaffen.

Genauso ist ihnen aber auch bewusst, dass jederzeit der Moment kommen kann, in dem der Chef auf sie zukommt und ihnen eröffnet, dass das Arbeitsverhältnis über die Probezeit hinaus nicht fortgesetzt wird. Trotzdem ist es ein Schock, wenn es tatsächlich zur Kündigung kommt.

Es stehen Fragen im Raum, wie:

·         Was habe ich falsch gemacht?

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·         War ich nicht gut genug?

·         Warum will der Arbeitgeber nicht mit mir zusammenarbeiten?

·         Wie soll es jetzt weitergehen?

·         Wie soll ich einem anderen Arbeitgeber erklären, warum ich schon während der Probezeit rausgeflogen bin?

Zunächst einmal ist wichtig, dass der Arbeitnehmer die Kündigung nicht mit einem persönlichen Scheitern gleichsetzt. Dass es innerhalb der Probezeit zu einer Kündigung kam, bedeutet nichts anderes, als dass der Job, der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber nicht zusammengepasst haben.

Und das kommt gar nicht so selten vor. Schätzungen zufolge werden 20 bis 25 Prozent aller Arbeitsverhältnisse nicht über die Probezeit hinaus fortgesetzt. Statt also in Selbstzweifeln oder Selbstmitleid zu versinken, sollte der Arbeitnehmer lieber überlegen, warum es zu der Kündigung kam. Und er sollte seinen Blick nach vorne richten und versuchen, aus dieser Erfahrung zu lernen.

 

Die Gründe für die Kündigung ermitteln

Es ist verständlich, wenn der Arbeitnehmer im ersten Moment enttäuscht, traurig, gefrustet oder auch wütend ist.

Doch seine Emotionen sollte er für sich behalten. Er hat wesentlich mehr davon, wenn er professionell bleibt und seinen Chef um ein Vier-Augen-Gespräch bittet. Bei diesem Gespräch kann der Arbeitnehmer erfragen, aus welchen Gründen die Kündigung erfolgte.

Wichtig ist aber, dass er folgende Tipps beherzigt:

·         Der Arbeitnehmer sollte nicht in die Rolle des Opfers oder des Bittstellers schlüpfen. Das Gespräch soll ihm dabei helfen, die Kündigung objektiv nachzuvollziehen. Deshalb sollte der Arbeitnehmer sachlich bleiben und nicht persönlich werden.

·         Der Arbeitnehmer kann durchaus zum Ausdruck bringen, dass er enttäuscht ist. Oder dass er dachte, er würde einen guten Job machen und ins Team passen. Vorwürfe sind aber deplatziert. Gleiches gilt für Schuldzuweisungen an Kunden, Kollegen oder die Führungskraft.

·         Wenn der Arbeitnehmer nach den Gründen für die Kündigung fragt, kann es durchaus sein, dass er Dinge hört, die ihm nicht besonders gut gefallen. Er wird aber nichts aus dieser Erfahrung lernen können, wenn er in eine Verteidigungshaltung übergeht oder gar in den Angriffsmodus schaltet. Stattdessen sollte Einsicht zeigen und bereit sein, die Kritik anzunehmen.

·         Der Arbeitnehmer kann die Gelegenheit nutzen, um sich einerseits ein Feedback zu seinen Leistungen einzuholen. Andererseits kann er gezielt fragen, was er ihn Zukunft anders oder besser machen kann. Vielleicht hat der Arbeitgeber auch den einen oder anderen konkreten Tipp für den weiteren Berufsweg für den Arbeitnehmer parat.

·         Der Arbeitnehmer sollte sich trotz allem für die Zusammenarbeit bedanken. Denn auch wenn das Arbeitsverhältnis nur kurz angedauert hat, hat er neue Erfahrungen gesammelt und etwas gelernt.

·         Der Arbeitnehmer sollte um ein Arbeitszeugnis bitten. Dabei wird es sich zwar meist nur um ein einfaches Arbeitszeugnis handeln. Denn nach der kurzen Probezeit ist es eher unüblich, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erteilen. Aber so sind wenigstens die Bewerbungsunterlagen komplett und im Lebenslauf entstehen keine Lücken.

 

Die Probezeit Revue passieren lassen

Nicht jeder Arbeitgeber wird bereit sein, ein ausführliches Vier-Augen-Gespräch mit dem Arbeitnehmer zu führen. Genauso ist denkbar, dass der Arbeitgeber nicht alle Fragen offen beantwortet.

Doch unabhängig davon sollte der Arbeitnehmer die Probezeit auch für sich selbst beurteilen:

·         Kam die Kündigung wirklich so unerwartet und überraschend?

·         An welcher Stelle hat der Arbeitnehmer Fehler gemacht oder sich unglücklich verhalten?

·         Was kann der Arbeitnehmer für sich aus der Probezeit mitnehmen?

·         Und nicht zuletzt: War dieser Job wirklich die richtige Wahl? Hätte sich der Arbeitnehmer ehrlich vorstellen können, hier langfristig zu arbeiten? Oder wäre die Stelle vermutlich ohnehin nur ein Zwischenstopp gewesen?

Zweifelsohne ist es leicht, die Schuld bei den Kollegen oder beim Chef zu suchen und zu unterstellen, dass der Arbeitnehmer von Anfang an gar keine echte Chance hatte. Und natürlich räumt niemand gerne ein, dass er einen Fehler gemacht oder sein Können überschätzt hat.

Doch Niederlagen gehören zum Berufsleben dazu und letztlich wird der Arbeitnehmer aus Fehlern und schlechten Erfahrungen mehr lernen, als wenn alles immer klappt. Daher sollte der Arbeitnehmer die Probezeit objektiv betrachten und versuchen, daraus Erkenntnisse für sich zu ziehen. Und wer weiß, vielleicht zeigt sich ja im Nachhinein, dass es gar nicht schlecht war, dass es mit diesem Job nicht geklappt hat.

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Wie der Arbeitnehmer die Kündigung in der Probezeit in seiner Bewerbung erklären kann und ob er sie überhaupt erwähnen sollte, erläutern wir im 2. Teil dieses Beitrags.

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Marie Meißner, - Bewerbungscoach und Trainerin, Gerd Bachmann, - Personalentwicklung, Timor Buchert, - Personaler, sowie Ferya & Christian Gülcan, Unternehmer, Gründer diverser Firmen, Personalentscheider und Arbeitgeber/in, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Bewerbung, Jobsuche, Berufe und Weiterbildung.

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