Tschüss alter Job: 4 Tipps für einen stilvollen Abgang

Tschüss alter Job: 4 Tipps für einen stilvollen Abgang 

Tschüss alter Job! Wenn sich ein Arbeitnehmer einer neuen beruflichen Herausforderung stellt, sollte er an seinem bisherigen Arbeitsplatz keine verbrannte Erde hinterlassen. Dies gilt unabhängig davon, ob er freiwillig oder eher unfreiwillig geht. Hier sind 4 Tipps für einen stillvollen Abgang.

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Für den berühmten ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance. Für den letzten Eindruck aber auch nicht. Sich professionell zu verabschieden, ist deshalb nicht nur eine Frage der Souveränität und der Fairness. Stattdessen kann ein stilvoller Abgang auch mit Blick auf die weitere Karriere wichtig werden. Denn wenn der Arbeitnehmer seine gute Kinderstube vermissen lässt, schafft er nicht gerade günstige Voraussetzungen für ein gutes Arbeitszeugnis.

Außerdem kann es durchaus sein, dass sich der neue Chef an den alten Arbeitgeber wendet, um sich beispielsweise Referenzen einzuholen. Und in vielen Branchen sind Begegnungen mit früheren Kollegen und Vorgesetzten alles andere als selten. Nicht zuletzt bleibt die Tür für eine eventuelle Rückkehr geöffnet, wenn es mit dem neuen Job doch nichts wird und der Arbeitnehmer in guter Erinnerung geblieben ist.

Es gibt also viele gute Gründe, bis zum letzten Tag Haltung zu bewahren und seine Arbeit vernünftig zu erledigen. Doch wie kann sich der Arbeitnehmer souverän und professionell verabschieden?

Hier sind vier Tipps für einen stilvollen Abgang!:

 

Tipp 1: Zuerst mit dem direkten Vorgesetzten sprechen.

Wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechseln möchte, muss er seinen bisherigen Job schriftlich kündigen. Doch bevor er das Kündigungsschreiben aufsetzt und bei der Personalabteilung einreicht, sollte er mit seinem direkten Vorgesetzten sprechen.

Es gehört einfach zum guten Ton, dass der Chef der Erste ist, der von der bevorstehenden Kündigung erfährt. Auch die Kollegen sollte der Arbeitnehmer deshalb erst nach dem Gespräch mit dem Chef in seine Pläne einweihen.

Bei dem Gespräch mit dem Chef braucht der Arbeitnehmer etwas Fingerspitzengefühl. Denn auch wenn das Verhältnis vielleicht mitunter etwas schwierig war oder es gelegentlich Unstimmigkeiten gab, wird niemand gerne verlassen.

Der Arbeitnehmer sollte sich daher eine sachliche und nachvollziehbare Begründung für seinen Jobwechsel zurechtlegen. Dies kann beispielsweise eine höhere Position, ein umfangreicheres Aufgabengebiet oder auch ein kürzer Fahrtweg zur neuen Arbeitsstätte sein. Zudem sollte der Arbeitnehmer auf die positiven Aspekte seines bisherigen Jobs hinweisen.

Im Idealfall kann der Arbeitnehmer vermitteln, dass er ein positives Fazit zieht, gerne hier gearbeitet und viel gelernt hat, nun aber seinen beruflichen Weg weitergehen möchte. Auch wenn der Chef vielleicht etwas enttäuscht ist, wird er es verstehen. Fällt dem Arbeitnehmer nichts Positives ein, kann er seinen Weggang mit persönlichen Gründen erklären, auf die er nicht näher eingehen möchte.

Eine gute Hilfestellung ist, wenn sich der Arbeitnehmer in die gegenteilige Situation versetzt: Wenn ihm gekündigt wird, möchte der Arbeitnehmer auch, dass ihm sein Chef diese Entscheidung sachlich überbringt und fair begründet. Er will weder von einem unbekannten Personaler noch durch das Getratsche seiner Kollegen von der Kündigung erfahren. Und genauso sollte er es auch seinem Vorgesetzten gegenüber handhaben.

Aber: Das Trennungsgespräch sollte der Arbeitnehmer erst dann führen, wenn er den neuen Job sicher in der Tasche hat. Die weitere Zusammenarbeit wird sehr schwierig, wenn der Arbeitnehmer erst seine Wechselabsichten erklärt und danach plötzlich doch bleiben möchte.

 

Tipp 2: Bis zum Schluss professionell arbeiten.

Selbst wenn der Arbeitnehmer vor seinem Weggang noch seinen Resturlaub nimmt, kann es je nach Kündigungsfrist ganz schön dauern, bis das alte Arbeitsverhältnis tatsächlich endet. Und wenn das Betriebsklima schwierig ist, der Arbeitnehmer seinen letzten Tag in dieser Firma herbeisehnt oder er gekündigt wurde, ist es nicht leicht, weiterhin motiviert zu bleiben.

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Trotzdem sollte der Arbeitnehmer bis zum letzten Arbeitstag Engagement zeigen. Dazu gehört, pünktlich zur Arbeit zu kommen, höflich aufzutreten, seine Aufgaben zuverlässig zu erledigen und angefangene Projekte möglichst noch zu beenden.

Es zeugt von Größe, wenn der Arbeitnehmer die Bereitschaft zeigt, seinen Nachfolger einzuarbeiten. Und wenn er seinen Arbeitsplatz so verlässt, dass ein neuer Mitarbeiter ihn direkt übernehmen kann und alle Abläufe störungsfrei weiterlaufen.

Achtung: Gerade wenn der Weggang nicht ganz freiwillig erfolgt, kann die Versuchung, sich bis zum Vertragsende krankschreiben zu lassen, groß sein. Doch von dieser Idee sollte der Arbeitnehmer besser die Finger lassen. Denn wenn er auffliegt, kann sich die ordentliche Kündigung schnell in eine außerordentliche Kündigung mit all ihren negativen Folgen verwandeln.

 

Tipp 3: Seinen Ausstand geben.

Der Arbeitnehmer sollte sich an seinem letzten Arbeitstag nicht einfach still und leise aus dem Staub machen. Dies gilt unabhängig von den Umständen seines Fortgangs. Aber eine große Abschiedsfeier muss es natürlich nicht gleich sein. Ein kleiner Umtrunk im Kreis der engsten Kollegen reicht völlig.

Alternativ kann der Arbeitnehmer Kuchen und belegte Brötchen im Pausenraum bereitstellen, an denen sich die Kollegen im Laufe des Arbeitstages dann bedienen können. Der Chef wird meist nichts dagegen haben, wenn der Arbeitnehmer seinen Ausstand geben möchte. Falls doch, kann der Arbeitnehmer seine Kollegen in der Mittagspause oder nach Feierabend in ein Lokal um die Ecke einladen. 

Bei seinem Ausstand sollte der Arbeitnehmer ein paar Abschiedsworte sagen. Es genügt aber, wenn er sich für die gemeinsame Zeit bedankt, vielleicht an ein paar gemeinsame Erlebnisse erinnert und seinen Kollegen alles Gute für die Zukunft wünscht.

Eine große, emotionale Rede kann schnell übertrieben wirken. Absolut tabu sind Kritik, Abrechnungen und böse Worte. Selbst wenn es nicht immer einfach war, sollte der Arbeitnehmer seinen Abschied auf keinen Fall nutzen, um noch einmal kräftig auszuteilen. 

 

Tipp 4: Gekonnt verabschieden.

Von seinen direkten Vorgesetzten und von den engsten Kollegen sollte sich der Arbeitnehmer auf jeden Fall persönlich verabschieden. Bei den Kollegen, mit denen der Arbeitnehmer regelmäßig Kontakt hatte, bietet sich der Griff zum Telefonhörer an. Ansonsten reicht es, wenn sich der Arbeitnehmer per E-Mail verabschiedet.

Bei der Abschieds-Mail ist ein respektvoller und höflicher Ton sehr wichtig. Der Arbeitnehmer kann sich für die gemeinsame Zeit bedanken und darauf hinweisen, dass er sich freut, wenn der Kontakt bestehen bleibt. Er kann auch kurz berichten, wohin ihn sein beruflicher Weg nun führt.

Die Gründe für seinen Weggang sollte er aber besser für sich behalten. Denn hier könnte schnell Kritik am bisherigen Arbeitgeber mitschwingen. Zudem sollte der Arbeitnehmer im Hinterkopf behalten, dass eine E-Mail gespeichert werden kann. Lässt er sich zu bösen Worten, Vorwürfen oder Anschuldigungen hinreißen, könnten sie ihm zu einem späteren Zeitpunkt noch um die Ohren fliegen.

Für den Versand gilt, dass der Arbeitnehmer besser mehrere E-Mails verschicken sollte. Denn wenn sich im Verteiler eine lange Namensliste findet, wirkt die Abschieds-Mail wie eine Massenmail, der die persönliche Note fehlt. Im Verteiler sollte der Arbeitnehmer außerdem auf die richtige Reihenfolge achten, um keinem der Empfänger auf die Füße zu treten.

Wenn er zuerst die Vorgesetzten und danach die Kollegen in alphabetischer Reihenfolge aufführt, kann er nichts falsch machen. Der Versand der Abschieds-Mail sollte spätestens zu Beginn des letzten Arbeitstages erfolgen. So haben die Kollegen noch die Möglichkeit, zu antworten.

 

Extra-Tipp: Erst abschließen, dann neu durchstarten.

Die Psychologie weiß, dass sich jemand erst dann wirklich auf etwas Neues einlassen kann, wenn er mit dem Alten abgeschlossen hat. Ratsam ist deshalb, wenn sich der Arbeitnehmer ein paar Tage Urlaub zwischen seinem Weggang von der alten Firma und dem Start im neuen Betrieb gönnt.

Außerdem sollte er seinen alten Job als eine berufliche Station sehen, die nun beendet ist. Nur so wird er sich voller Elan und Engagement an seinen neuen Job machen können. Wenn er hingegen seinem alten Job nachtrauert oder die neue Arbeitsstelle ständig damit vergleicht, bremst er sich selbst unnötig aus.

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Marie Meißner, - Bewerbungscoach und Trainerin, Gerd Bachmann, - Personalentwicklung, Timor Buchert, - Personaler, sowie Ferya & Christian Gülcan, Unternehmer, Gründer diverser Firmen, Personalentscheider und Arbeitgeber/in, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Bewerbung, Jobsuche, Berufe und Weiterbildung.

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