Kündigung in der Probezeit – und nun? Teil 2

Kündigung in der Probezeit – und nun? Teil 2

 

Der Arbeitsvertrag ist gerade erst unterschrieben und schon ist es mit dem Arbeitsverhältnis auch schon wieder vorbei. Eine Kündigung in der Probezeit ist natürlich nicht schön, passiert aber. Bleibt nur die Frage, wie der Arbeitnehmer diese Kündigung in den nächsten Bewerbungen erklären soll.

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Fast alle Arbeitsverhältnisse beginnen mit einer Probezeit. Und eigentlich ist die Idee dahinter auch gar nicht so schlecht. Immerhin haben der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in der Probezeit die Möglichkeit, herauszufinden, ob sie zueinander passen, die Zusammenarbeit klappt und die gegenseitigen Vorstellungen und Erwartungen erfüllt werden. Ist das nicht der Fall, kann das Arbeitsverhältnis schnell und unkompliziert wieder aufgelöst werden.

Das Problem ist nur, dass eine Kündigung noch in der Probezeit oder zum Ende der Probezeit alles andere als angenehm ist. Denn meist ist die Enttäuschung groß. Selbst wenn der Arbeitnehmer vielleicht gespürt hat, dass der Job nicht optimal ist und es besser laufen könnte, hatte er sich reingekniet. Zu dem Frust, der Wut oder der Traurigkeit mischt sich dann oft auch noch die Sorge, wie es nun weitergehen soll. Schließlich macht es nicht gerade den besten Eindruck, wenn aus der Bewerbung hervorgeht, dass der Arbeitnehmer nicht einmal die Probezeit überstanden hat.

Selbstmitleid und Selbstzweifel sind an dieser Stelle aber fehl am Platze. Natürlich ist eine Kündigung in der Probezeit keine optimale Voraussetzung und wirft kein ideales Licht auf den Arbeitnehmer. Aber wirklich schlimm ist sie auch nicht. In einem zweiteiligen Beitrag gehen wir der Sache einmal näher auf den Grund.

Dabei ging es im 1. Teil um Infos zur Probezeit und um Tipps, wie der Bewerber am besten damit umgeht. Jetzt, im 2. Teil, geben wir Tipps, wie der Arbeitnehmer die Kündigung in der Probezeit bei seinen künftigen Bewerbungen erklären kann.    

 

Die Bewerbung nach der Kündigung in der Probezeit

Wird das Arbeitsverhältnis noch in der Probezeit wieder beendet, ist das ein Zeichen dafür, dass der Arbeitnehmer und der Job oder der Arbeitgeber nicht richtig zueinander gepasst haben.

Nicht weniger, aber eben auch nicht mehr. Es macht also überhaupt keinen Sinn, den Kopf in den Sand zu stecken oder in Selbstmitleid zu versinken. Stattdessen sollte der Arbeitnehmer die Sache abhaken, tief durchatmen und die Jobsuche von Neuem starten. Doch spätestens beim Schreiben der nächsten Bewerbungen stellt sich die Frage, wie der Arbeitnehmer die Kündigung erklären soll.

 

Sollte der Arbeitnehmer die Kündigung in der Probezeit überhaupt erwähnen?

Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer das kurze Arbeitsverhältnis und die dazugehörige Kündigung in seinen Bewerbungsunterlagen gar nicht zum Thema machen. Verschweigt er die Probezeit, könnte sich aber eine Lücke in seinem Lebenslauf ergeben. Und eine Lücke lässt den Personaler immer skeptisch aufmerken.

Hinzu kommt, dass der Arbeitnehmer trotz der kurzen Beschäftigungsdauer etwas gelernt und Erfahrungen gesammelt hat, die ihm im neuen Job vielleicht zugutekommen. Insofern wäre es nicht sehr clever, dieses Können nicht einzubringen, nur um eine Kündigung zu vertuschen.

Unser Ratschlag lautet deshalb: Hat die Probezeit weniger als zwei Monate gedauert, braucht der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis nicht zu erwähnen. Ging die Probezeit länger als zwei Monate oder bringt er aus diesem Beschäftigungsverhältnis Kompetenzen mit, die für die neue Stelle relevant sind, sollte er die Tätigkeit nicht verschweigen. Allerdings sollte er die Station nur in seinen Lebenslauf aufnehmen und das Arbeitszeugnis beilegen.

Im Bewerbungsanschreiben sollte er nicht auf diese kurze Anstellung eingehen. Alle weiteren Erklärungen kann er sich für das Vorstellungsgespräch aufheben. Und dort wird er sie auch brauchen.

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Wie soll der Arbeitnehmer die Kündigung im Vorstellungsgespräch erklären?

Der Arbeitnehmer kann sich ziemlich sicher sein, dass die letzte Kurzanstellung im Vorstellungsgespräch zum Thema wird. Denn wenn er die Tätigkeit im Lebenslauf erwähnt hat, wird den Personaler interessieren, warum die Beschäftigungsdauer nur so kurz war. Hat er die Tätigkeit nicht erwähnt, ist in seinem Lebenslauf vermutlich eine Lücke entstanden.

Auch sie weckt das Interesse des Personalers. Und selbst wenn die Lücke nicht offensichtlich ist, wird der Personaler wissen wollen, was der Arbeitnehmer aktuell und in den vergangenen Wochen und Monaten gemacht hat.

Vorweg sei gesagt: An dieser Stelle muss der Arbeitnehmer bei der Wahrheit bleiben. Die Frage nach der Beschäftigung ist ebenso zulässig wie die Frage nach den Gründen für die Kündigung. Greift der Arbeitnehmer zu einer (Not-)Lüge und kommt die Lüge später ans Licht, kann das sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Und spätestens dann hat der Arbeitnehmer für seine nächsten Bewerbungen ein echtes Problem. Der Arbeitnehmer ist also gut beraten, wenn er ehrlich antwortet.

Ehrlich heißt aber nicht, dass der Arbeitnehmer dem Personaler alle Details auf die Nase binden muss. Der Arbeitnehmer sollte sich vor Augen führen, dass der Personaler mit seiner Frage vor allem drei Dinge in Erfahrung bringen will, nämlich

1.       ob er etwas übersehen hat, das dagegen spricht, diesen Arbeitnehmer einzustellen,

2.       wie professionell der Bewerber reagiert und

3.       ob der Bewerber etwas aus der Kündigung gelernt hat und diesen Fehler künftig vermeiden wird. 

Der Bewerber tut sich deshalb überhaupt keinen Gefallen damit, wenn er über seine ehemaligen Kollegen herzieht, über den Chef schimpft, sich über die todlangweilige Arbeit beschwert oder dem Unternehmen die Verantwortung für die Kündigung zuschiebt. Dadurch wirkt er unprofessionell.

Zudem wird der Personaler unterstellen, dass der Arbeitnehmer gerne den anderen die Schuld gibt und zudem auch über dieses Unternehmen schlecht reden wird, wenn es mit dem Job nicht klappt oder er irgendwann wieder geht. Der Arbeitnehmer sollte die menschlichen Aspekte und die emotionale Ebene deshalb komplett außen vor lassen und sich in seiner Antwort stattdessen auf die sachlichen Umstände konzentrieren.

Vielleicht war es ja so, dass

·         der Tätigkeitsbereich und die Aufgaben ganz anders waren als im Stellenangebot beschrieben und das Qualifikationsprofil des Arbeitnehmers deshalb nicht gepasst hat,

·         sich der Arbeitnehmer in dem Betriebsklima nicht wohlgefühlt hat, sich mit der Unternehmenskultur nicht identifizieren konnte oder einfach keinen Zugang zum Team gefunden hat,

·         der Arbeitnehmer für sich festgestellt hat, dass dieser Arbeitsbereich nicht das Richtige für ihn war und er seine Stärken dort nicht einbringen konnte.

Letztlich geht es bei der Antwort darum, dass der Arbeitnehmer kurz schildert, warum er und die Stelle nicht zusammengepasst haben. Gleichzeitig sollte er aufzeigen, was er aus dieser Erfahrung gelernt hat und warum ihm ein solcher Fehler künftig nicht mehr unterlaufen wird.

 

Aus der Kündigung in der Probezeit lernen

Dass es mit einem Job nicht geklappt hat und das Gastspiel noch in der Probezeit beendet wurde, kann passieren. Und eine Kündigung in der Probezeit kann die Bewerbung verkraften. Ebenso lässt sich die Kündigung im Vorstellungsgespräch plausibel erklären.

Ein zweites Mal sollte es aber nicht dazu kommen. Denn dann wird der Personaler vermuten, dass das Problem doch beim Arbeitnehmer liegt. Und das entweder weil seine Leistungen nicht ausreichen, weil sich der Arbeitnehmer nicht gründlich genug über seine Aufgabenbereiche und die Unternehmen informiert oder weil er die falschen Prioritäten bei der Berufswahl setzt.

Für den Arbeitnehmer bedeutet das: Zum einen sollte er sich anstrengen und sich einbringen. Zum anderen sollte er einen Job nur dann annehmen, wenn er weiß, was auf ihn zukommt, wenn ihm die Tätigkeiten liegen und wenn er ein gutes Bauchgefühl hat. Dann sollte es mit dem Job auch lange über die Probezeit hinaus klappen.

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Marie Meißner, - Bewerbungscoach und Trainerin, Gerd Bachmann, - Personalentwicklung, Timor Buchert, - Personaler, sowie Ferya & Christian Gülcan, Unternehmer, Gründer diverser Firmen, Personalentscheider und Arbeitgeber/in, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Bewerbung, Jobsuche, Berufe und Weiterbildung.

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