In der Probezeit gekündigt – was nun? 2. Teil

In der Probezeit gekündigt – was nun? 2. Teil

Die Jobsuche ist endlich abgeschlossen und der Arbeitsvertrag unterschrieben. Doch kaum hat der Arbeitnehmer die neue Stelle angetreten, überreicht ihm der Arbeitgeber auch schon wieder die Kündigung. Natürlich ist es bitter, in der Probezeit gekündigt zu werden. Doch das kommt gar nicht so selten vor. Schließlich ist die Probezeit dafür gedacht, sich richtig kennenzulernen und auszuprobieren, ob und wie gut die Zusammenarbeit klappt.

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In der Probezeit gekündigt - was nun 2. Teil

Bleibt aber die Frage, was der Arbeitnehmer in so einer Situation tun kann. In einem zweiteiligen Beitrag klären wir wichtige Punkte rund um die Kündigung in der Probezeit.

Dabei ging es im 1. Teil darum, was die Probezeit genau ist und welche gesetzlichen Regelungen es dazu gibt. Außerdem haben wir beantwortet, ob sich der Arbeitnehmer wehren kann, wenn er in der Probezeit gekündigt wurde.

Hier ist der 2. Teil!

Wie sollte der Arbeitnehmer mit der Kündigung umgehen?

Den meisten Arbeitnehmern ist durchaus klar, dass das Arbeitsverhältnis in der Anfangszeit nicht in trockenen Tüchern ist. Ebenso wissen sie, dass im ersten halben Jahr kein Kündigungsschutz besteht. Wird der Arbeitsvertrag über die Probezeit hinaus nicht fortgesetzt, ist der Schreck aber trotzdem groß.

Wichtig ist zunächst einmal, dass der Arbeitnehmer das schnelle Aus nicht als persönliches Scheitern wertet. Dass er in diesem Unternehmen keine Zukunft hat, liegt hauptsächlich daran, dass er, der Job und der Arbeitgeber nicht richtig zusammengepasst haben. Und die Probezeit ist dazu gedacht, genau das herauszufinden.

Für Selbstzweifel oder Selbstmitleid gibt es also keinen Grund. Stattdessen sollte der Arbeitnehmer möglichst objektiv analysieren, warum es zu der Kündigung kam. Diese Erkenntnisse kann er in Zukunft nutzen.

Allerdings muss der Arbeitgeber eine Kündigung in der Probezeit nicht begründen. Es genügt, wenn er schriftlich erklärt, dass das Arbeitsverhältnis mit einer zweiwöchigen Frist wieder aufgelöst wird.

Doch für den Arbeitnehmer sind gerade die Gründe für die Entscheidung interessant. Schließlich kann er nicht aus seinen Fehlern lernen, wenn er gar nicht weiß, was er falsch gemacht hat.

Deshalb sollte er sich erkundigen, ob der Chef mit einem Vier-Augen-Gespräch einverstanden ist. In ruhiger Atmosphäre können beide die Probezeit gemeinsam Revue passieren lassen.

Bei dem Gespräch sollte der Arbeitnehmer dann aber

  • professionell auftreten, sachlich bleiben und aufmerksam zuhören.

  • Einsicht zeigen und Kritik annehmen.

  • auf jegliche Vorwürfe verzichten und nicht versuchen, Kollegen die Schuld zu geben. Die Opferrolle ist fehl am Platze.

  • fragen, was er aus Sicht des Chefs hätte besser machen können. Bestimmt hat der Chef den einen oder anderen Tipp für den weiteren beruflichen Weg parat.

  • um ein einfaches Arbeitszeugnis bitten. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis wird in der Probezeit eher nicht ausgestellt.

  • für die Zeit danken und sich höflich verabschieden.

Und wenn kein Gespräch zustande kommt?

Es kann sein, dass der Arbeitnehmer so enttäuscht oder wütend ist, dass er sich nicht mit dem Chef zusammensetzen möchte. Vielleicht hat der Chef auch keine Zeit für ein Gespräch oder ist nicht bereit dazu. Genauso ist möglich, dass es zwar ein Gespräch gibt, aber Fragen offen bleiben.

In solchen Fällen sollte der Arbeitnehmer selbst eine Bilanz ziehen:

  • War die Kündigung wirklich eine Überraschung oder hat sie sich nicht doch angedeutet?

  • An welchen Stellen hat der Arbeitnehmer Fehler gemacht oder sich falsch verhalten?

  • In welchen Bereichen sollte der Arbeitnehmer an seinen fachlichen oder persönlichen Kompetenzen arbeiten?

  • Was kann er für sich aus dieser Tätigkeit mitnehmen? Was hat er dazugelernt?

  • Was würde er wieder genauso machen und was anders oder besser?

Sich über den Job und die Kollegen zu beklagen oder das Unternehmen für seine übertriebenen Erwartungen zu kritisieren, ist nicht schwer. Doch aus der Erfahrung lernen, kann der Arbeitnehmer nur, wenn er objektiv bleibt und sich auch eigene Fehler eingesteht.

Er sollte sich vor Augen führen, dass Niederlagen zum Berufsleben dazugehören. Aber es sind gerade Rückschläge und Fehler, die fachlich wie persönlich sehr viel weiterbringen, als wenn immer alles glatt geht.

Außerdem kann sich die frühe Kündigung im Nachhinein durchaus als Glücksfall entpuppen. Nämlich dann, wenn der Arbeitnehmer dadurch eine andere Stelle findet, die zu seinem Traumjob wird.

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Wie kann der Arbeitnehmer erklären, warum er in der Probezeit gekündigt wurde?

Nach der Kündigung beginnt für den Arbeitnehmer die Jobsuche von vorne. Je nach Ausgangssituation sollte er auch daran denken, sich bei der Arbeitsagentur zu melden oder das Jobcenter zu informieren. Bis eine neue Stelle gefunden ist, muss schließlich die finanzielle Seite geklärt sein.

Spätestens wenn der Arbeitnehmer passende Stellenanzeigen gefunden hat, auf die er sich bewerben möchte, stehen aber die nächsten Fragen im Raum. Denn sein Lebenslauf zählt eine Station mehr, die untergebracht werden will.

Das kurze Gastspiel erwähnen oder verschweigen

Grundsätzlich kann der Arbeitnehmer selbst entscheiden, ob er das Arbeitsverhältnis im Lebenslauf angibt und später im Vorstellungsgespräch erwähnt oder ob nicht. Nur darf er auch nicht lügen. Lässt er die Station unter den Tisch fallen, kann deshalb eine Lücke im Lebenslauf entstehen.

Ratsam ist daher:

Dauerte das Arbeitsverhältnis weniger als zwei Monate, braucht es der Arbeitnehmer nicht zu erwähnen. War er länger für den Arbeitgeber tätig, sollte er die Station in den Lebenslauf aufnehmen. Auf diese Weise vermeidet er eine Lücke, die wesentlich schwerer zu erklären ist als eine Kündigung in der Probezeit.

Allerdings sollte es der Arbeitnehmer tatsächlich dabei belassen, nur die Station im Lebenslauf zu benennen. Im Anschreiben sollte er nicht darauf eingehen. Für weitere Erklärungen bleibt beim Vorstellungsgespräch noch genug Gelegenheit.

Mögliche Erklärungen für die frühe Kündigung

Erkundigt sich der Personaler beim Vorstellungsgespräch danach, warum das Arbeitsverhältnis nur so kurz anhielt, muss der Arbeitnehmer bei der Wahrheit bleiben.

Gleiches gilt, wenn er gefragt wird, ob er in der Probezeit gekündigt wurde oder selbst gekündigt hat. Allerdings muss er nicht tief ins Detail gehen.

Für den Personaler sind an dieser Stelle nämlich vor allem zwei Dinge wichtig:

  • War der Eindruck aus der Bewerbung falsch und fehlt dem Bewerber doch die fachliche oder persönliche Eignung für den Job?

  • Hat der Bewerber aus der Kündigung gelernt und wird die gleichen Fehler nicht wiederholen?

Über den Arbeitgeber herzuziehen oder sich als Opfer zu präsentieren, ist der falsche Weg. Der Arbeitnehmer sollte vielmehr professionell auftreten und in kurzen Worten erklären, warum diese Stelle nicht das Richtige für ihn war.

Dabei kann ein möglicher Grund sein, dass die Aufgaben anders waren als erwartet und der Arbeitnehmer seine Stärken deshalb nicht einbringen konnte. Genauso ist denkbar, dass er mit dem Team nicht warm wurde. Vielleicht hat er aber auch festgestellt, dass er in einem anderen Tätigkeitsfeld besser aufgehoben ist.

Letztlich kommt es darauf an, dass der Arbeitnehmer verdeutlichen kann, dass er aus der Erfahrung gelernt hat, die Kritik für sich umsetzen konnte und nun bereit ist, neu durchzustarten. Wenn alles andere passt, wird kein Personaler einen einmaligen Ausrutscher überbewerten.

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Marie Meißner, - Bewerbungscoach und Trainerin, Gerd Bachmann, - Personalentwicklung, Timor Buchert, - Personaler, sowie Ferya & Christian Gülcan, Unternehmer, Gründer diverser Firmen, Personalentscheider und Arbeitgeber/in, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Bewerbung, Jobsuche, Berufe und Weiterbildung.

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