Häufige, aber vermeidbare Fehler im Lebenslauf, Teil II

Häufige, aber vermeidbare Fehler im Lebenslauf, Teil II

Der Lebenslauf ist das Herzstück einer Bewerbung. Denn er fasst den bisherigen Werdegang kompakt und übersichtlich zusammen. Der Personaler kann sich dadurch einen schnellen Eindruck davon verschaffen, welche Qualifikationen, Kenntnisse und Fähigkeiten der Bewerber mitbringt. Dass der Lebenslauf sorgfältig erstellt werden sollte, versteht sich von selbst. Immerhin ist der Lebenslauf als Teil der Bewerbung eine erste Arbeitsprobe.

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Häufige, aber vermeidbare Fehler im Lebenslauf, Teil II

Ist der Bewerber hier schon unaufmerksam und nachlässig, wird der Personaler vermuten, dass sich der Bewerber auch im Job nicht viel anders verhalten wird.

Natürlich wird ein kleiner Flüchtigkeitsfehler nicht gleich das Aus für die Bewerbung bedeuten. Trotzdem sollte ein fehlerfreier Lebenslauf das erklärte Ziel sein. Und damit der Bewerber weiß, worauf er achten sollte, listen wir in einem zweiteiligen Beitrag sehr häufige, aber absolut vermeidbare Fehler im Lebenslauf auf. Dabei ging es in Teil I um inhaltliche Fehler.

In Teil II nehmen wir uns formale Fehler vor:

Formale Fehler im Lebenslauf

Als Standard bei Bewerbungen hat sich der tabellarische Lebenslauf etabliert. Wie der Name schon andeutet, ist der Lebenslauf wie eine Tabelle aufgebaut. In der linken Spalte stehen dabei die Zeitangaben oder Schlagworte, in der rechten Spalte die Beschreibungen dazu.

Außerdem gliedert sich der Lebenslauf in mehrere Rubriken, die für die Übersicht sorgen.

Es gibt zwar auch einen ausformulierten Lebenslauf. Er schildert den bisherigen Werdegang als Fließtext. Einen ausformulierten Lebenslauf reicht der Bewerber aber nur dann ein, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich verlangt hat. Und das ist nur sehr selten der Fall.

Falsche Reihenfolge

Die Angaben zu den beruflichen Stationen, der Ausbildung und der schulischen Bildung sollte der Bewerber in anti-chronologischer Reihenfolge anordnen. Das gilt sowohl für die Rubriken als auch für die Stationen in den Rubriken.

Anti-chronologisch meint, dass der Bewerber in der Gegenwart beginnt und an der Zeitachse entlang rückwärts geht. Er startet also mit der aktuellsten Station und endet mit der Station, die am längsten zurückliegt.

Für den Personaler hat das den Vorteil, dass er die neuesten und damit relevantesten Angaben zuerst sieht.

In Bewerbungsratgebern findet sich manchmal der Tipp, chronologisch vorzugehen, wenn der Bewerber zum Beispiel seit längerem arbeitslos ist. Durch diese Reihenfolge würde die Arbeitslosigkeit nicht gleich ins Auge springen. Tatsächlich bringt dieser Tipp aber nicht viel.

Denn Kenntnisse und Erfahrungen, die schon viele Jahre zurückliegen, könnten längst veraltet sein. Mit Blick auf die fachliche Eignung für den ausgeschriebenen Job sind sie deshalb auch nicht relevanter.

Wichtig ist zudem, dass der Bewerber die Reihenfolge konsequent einhält. Ein typischer Fehler ist nämlich, dass zwar die beruflichen Stationen anti-chronologisch aufgeführt werden. Doch bei der schulischen Bildung oder den sonstigen Kenntnissen sind die Angaben plötzlich chronologisch angeordnet.

Seltsame Formatierung

Natürlich darf der Bewerber ein schönes und ansprechendes Layout für seinen Lebenslauf wählen. Er sollte es mit der Kreativität aber nicht übertreiben.

Ein wildes Durcheinander aus Schriften in verschiedenen Größen, Arten und Farben, uneinheitliche Aufzählungszeichen und eventuell auch noch grafische Elemente sind einfach zu viel des Guten. Im Zweifel ist besser, es bei einem schlichten Design zu belassen.

Überträgt der Bewerber seinen Lebenslauf in ein anderes Dateiformat, sollte er außerdem überprüfen, ob die Formatierung stimmt. Denn ein Lebenslauf, der als Textdatei gut aussieht, kann zum Beispiel als PDF verschoben sein. Einen versierten Umgang mit dem Computer belegt der Bewerber damit nicht.

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Fast leere Seiten

Als Richtlinie gilt, dass ein Lebenslauf zwei DIN A4-Seiten umfassen sollte. Tatsächlich sollte der Bewerber auch darauf achten, dass er bei diesem Umfang bleibt. Gleichzeitig sollten seine Seiten aber gleichmäßig befüllt und übersichtlich gestaltet sein.

Passen nicht alle Angaben auf die zwei Seiten, wäre zu prüfen, ob wirklich alle Informationen notwendig sind. Stationen, die für die ausgeschriebene Stelle nicht relevant sind oder schon sehr lange zurückliegen, kann der Bewerber nur kurz erwähnen oder komplett weglassen, um Platz zu schaffen.

Andersherum kann er die Informationen vielleicht bündeln oder anders anordnen, um sie auf einer Seite unterzubringen. Denn eine fast leere Seite macht keinen Sinn und sieht nicht sehr ansprechend aus. Außerdem vermittelt der Bewerber, dass er Prioritäten zu setzen weiß, wenn er seinem Lebenslauf eine sinnvolle Struktur verleiht.

Fehlende Daten

Der Bewerber sollte unbedingt darauf achten, vollständige und korrekte Kontaktdaten aufzuführen. Neben dem vollständigen Namen gehören dazu die Anschrift, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse.

Schließlich wäre es ärgerlich, wenn der Bewerber nur deshalb nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird, weil er nicht erreichbar ist.

Für die E-Mail-Adresse gilt, dass sie seriös sein sollte. Am besten legt sich der Bewerber eine Adresse zu, die er nur für Bewerbungen nutzt und die aus seinem Vor- und Nachnamen besteht. Fantasienamen, Zahlengebilde oder Pseudonyme wirken nicht sehr professionell.

Außerdem sollte der Bewerber sein Geburtsdatum angeben. Aus rechtlicher Sicht ist er dazu zwar nicht verpflichtet. Aber für Arbeitgeber ist das Alter relevant.

Unterschrift vergessen

Ein Lebenslauf sollte immer von Hand unterschrieben sein. Wie bei jedem Dokument bestätigt die Unterschrift, dass die gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.

Außerdem beendet die Unterschrift das Dokument. Lässt der Bewerber die Unterschrift weg, könnte ihm das als Nachlässigkeit ausgelegt werden.

Unpassendes Bewerbungsfoto

Ein Bewerbungsfoto ist kein Muss, aber nach wie vor gerne gesehen. Entscheidet sich der Bewerber für ein Bild, sollte er auf ein hochwertiges und ansprechendes Bewerbungsfoto achten.

Ein privater Schnappschuss eignet sich genauso wenig wie ein Selfie oder ein biometrisches Passbild.

Bei der Bewerbung geht es immerhin um einen Arbeitsplatz und der Personaler sucht einen seriösen Mitarbeiter. Deshalb sollte der Bewerber darauf achten, dass sein Bild eben diese Professionalität vermittelt.

Unprofessioneller Dateiname

Reicht der Bewerber seine Unterlagen digital ein, sollte er auf einen seriösen Dateinamen achten. Meist wird der Lebenslauf eine PDF-Datei sein. Diese benennt der Bewerber am besten mit „Lebenslauf_Vorname_Nachname.pdf“. Das wirkt professionell und erleichtert dem Personaler gleichzeitig die Zuordnung.

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Marie Meißner, - Bewerbungscoach und Trainerin, Gerd Bachmann, - Personalentwicklung, Timor Buchert, - Personaler, sowie Ferya & Christian Gülcan, Unternehmer, Gründer diverser Firmen, Personalentscheider und Arbeitgeber/in, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Bewerbung, Jobsuche, Berufe und Weiterbildung.

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