Ein Anlagenverzeichnis in der Bewerbungsmappe?

Ein Anlagenverzeichnis in der Bewerbungsmappe? 

Zu einer vollständigen Bewerbung gehören das Anschreiben, der Lebenslauf sowie Zeugnisse und andere Qualifikationsnachweise. Doch braucht es auch ein Anlagenverzeichnis?

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In vielen Stellenanzeigen werden die Bewerber darum gebeten, ihre Bewerbungsunterlagen einzureichen. Auch wenn es nicht ausdrücklich im Inserat steht, so ist mit diesen Bewerbungsunterlagen eine vollständige Bewerbungsmappe gemeint. Ob die Bewerbung klassisch auf dem Postweg oder per E-Mail erwünscht ist, spielt dabei keine Rolle.

Denn eine E-Mail-Bewerbung wird letztlich genauso erstellt wie eine traditionelle Bewerbungsmappe. Der einzige Unterschied besteht darin, auf welchem Weg die Bewerbung an das Unternehmen geschickt wird.

Nun kommt aber recht oft die Frage auf, welche Unterlagen denn eigentlich in eine vollständige Bewerbungsmappe gehören. Bedeutet vollständig, dass wirklich alle Zeugnisse und Nachweise beigelegt werden müssen? Oder sollte der Bewerber besser eine Auswahl treffen?

Zudem stellt sich die Frage, wie die Bewerbungsunterlagen sortiert und so präsentiert werden können, dass der Personaler kein Sammelsurium aus unzähligen Blättern auf seinem Schreibtisch hat.

Ist es vielleicht sinnvoll, ein Anlagenverzeichnis in die Mappe einzufügen?

 

Welche Unterlagen gehören in die Bewerbungsmappe?

Auf den ersten Blick lässt sich die Frage, welche Unterlagen in die Bewerbungsmappe gehören, leicht beantworten: der Lebenslauf, die Abschluss- und Arbeitszeugnisse sowie Nachweise über zusätzliche Qualifikationen. Dazu kommt dann noch das Bewerbungsanschreiben. Es wird allerdings nicht in die Bewerbungsmappe eingeheftet, sondern liegt lose obendrauf.

Bei genauerem Hinsehen zeigt sich aber, dass die Antwort doch nicht so einfach ist. Der Lebenslauf gehört unbestritten in die Bewerbungsmappe. Doch bei den weiteren Unterlagen gehen die Meinungen auseinander.

So gibt es Personaler, die sich nicht sonderlich für Zeugnisse und Zertifikate interessieren. Sie mögen keine dicken Bewerbungsmappen, sondern bevorzugen Bewerbungen, die sich auf die wesentlichen Informationen beschränken. Andere Personaler hingegen blättern gerne durch eine ausführliche Bewerbungsmappe und interessieren sich für die Infos, die ihnen die Zeugnisse über den Bewerber liefern.

Doch was heißt das nun für die Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen? Grundsätzlich belegen die Zeugnisse, Zertifikate, Referenzen und sonstigen Qualifikationsnachweise die Angaben, die der Bewerber in seinem Anschreiben und in seinem Lebenslauf zu seinem bisherigen Werdegang und zu seinen Kompetenzen gemacht hat. Darauf verzichten, sollte der Bewerber deshalb nicht. Aber er sollte eine Auswahl treffen.

So wie er sein Anschreiben und seinen Lebenslauf auf die ausgeschriebene Stelle abgestimmt hat, sollte er auch seine Unterlagen nach Relevanz zusammenstellen. Er sollte also die Zeugnisse und Nachweise beilegen, die Qualifikationen, Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen, die für die ausgeschriebene Stelle von Bedeutung sind. Belege über Kompetenzen, die nichts mit dem Job zu tun haben und dafür auch nicht benötigt werden, kann der Bewerber weglassen. 

Eine Ausnahme gilt natürlich dann, wenn der Bewerber nur sehr wenige Zeugnisse hat. Bringt er ohnehin nur drei, vier Anlagen zusammen, sollte er davon nicht auch noch die Hälfte weggelassen. Hat der Bewerber andersherum sehr viele passende Anlagen, sollte er noch einmal selektieren und nur die wichtigsten Belege auswählen. Zeugnisse, die schon zwanzig Jahre alt sind, haben viel weniger Gewicht als aktuelle Referenzen. Aber: Abschlusszeugnisse gehören immer in die Bewerbungsmappe, egal wie alt und wie gut oder schlecht sie sind.

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Wie werden die Bewerbungsunterlagen angeordnet?

In der Bewerbungsmappe werden die Anlagen hinter dem Lebenslauf einsortiert, und zwar in der Reihenfolge, in der sie im Lebenslauf genannt werden. In den meisten Fällen wird der Lebenslauf antichronologisch verfasst.

Die jüngsten Stationen stehen also ganz vorne und danach geht es auf der Zeitachse rückwärts bis zum Schul- oder Ausbildungsabschluss zurück. Diese Anordnung muss dann auch bei den Anlagen eingehalten werden. Den Anfang machen somit die aktuellsten Zeugnisse, danach folgen die zunehmend älteren Nachweise.

 

Empfiehlt sich ein Anlagenverzeichnis in der Bewerbungsmappe?

Vor allem wenn ein Bewerber recht viele Anlagen hat, die andernfalls eine eher unübersichtliche Loseblattsammlung ergeben würden, wird mitunter empfohlen, der Bewerbungsmappe ein Anlagenverzeichnis hinzuzufügen.

Durch ein solches Anlagenverzeichnis kann sich der Personaler schnell und einfach einen Überblick über die beigelegten Unterlagen verschaffen und sich zudem gezielt die Anlagen heraussuchen, die ihn interessieren. 

Allerdings ist es mit dem Anlagenverzeichnis ähnlich wie mit dem Deckblatt: Einige Personaler finden es nützlich und hilfreich. Andere Personaler halten es für eine völlig überflüssige Seite, die die Bewerbungsmappe nur unnötig aufbläht.

Letztlich muss der Bewerber also selbst entscheiden, ob ein Anlagenverzeichnis in seiner Bewerbungsmappe tatsächlich notwendig ist und die Übersichtlichkeit erhöht oder ob die Bewerbungsmappe nicht genauso gut auch ohne das Verzeichnis auskommt.

 

Wie sollte ein Anlagenverzeichnis aussehen?

Entscheidet sich der Bewerber für ein Anlagenverzeichnis, ist eine klare und übersichtliche Struktur oberstes Gebot. Schließlich soll das Anlagenverzeichnis ja dazu beitragen, dass sich der Personaler schnell und einfach in der Bewerbungsmappe zurechtfindet.

Als Überschrift kann der Bewerber dabei „Anlagenverzeichnis“ oder „Inhaltsverzeichnis“ wählen.

Darunter führt er dann die einzelnen Anlagen auf, beispielsweise so:

1.       Arbeitszeugnis – Berufsbezeichnung bei Unternehmen

2.       Arbeitszeugnis – Berufsbezeichnung bei Unternehmen

3.       Zertifikat über die Teilnahme an Seminar, Ort, Jahreszahl

4.       Nachweis über die Weiterbildung, Ort, Jahreszahl 

5.       Ausbildungszeugnis – Berufsbezeichnung

6.       Schulabschlusszeugnis – Schulabschluss

7.       Praktikumszeugnis – Tätigkeit bei Unternehmen

Dass die Unterlagen dann auch in der genannten Reihenfolge in die Mappe einsortiert sein müssen, versteht sich von selbst.

Ein Anlagenverzeichnis macht aber nur dann Sinn, wenn der Bewerber tatsächlich vergleichsweise viele Unterlagen hat und sie alle für die Stelle von Bedeutung sind. Bei weniger als acht Unterlagen kann der Bewerber guten Gewissens auf ein separates Anlagenverzeichnis verzichten. Dann reicht es völlig aus, wenn er links unten auf dem Bewerbungsanschreiben mit dem Stichwort „Anlagen“ auf die Bewerbungsmappe verweist.

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Marie Meißner, - Bewerbungscoach und Trainerin, Gerd Bachmann, - Personalentwicklung, Timor Buchert, - Personaler, sowie Ferya & Christian Gülcan, Unternehmer, Gründer diverser Firmen, Personalentscheider und Arbeitgeber/in, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Bewerbung, Jobsuche, Berufe und Weiterbildung.

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