7 Fälle, in denen eine Absage besser ist als eine Zusage
Natürlich ist es schade, wenn der Bewerber viel Mühe und Zeit in seine Bewerbung investiert hat und es trotzdem auch mit diesem Job wieder nicht klappt. Aber manchmal erweist sich die Absage im Nachhinein als der bessere Ausgang.
Der Bewerber arbeitet sich durch unzählige Stellenanzeigen und tüftelt fleißig an aussagekräftigen, ansprechenden und überzeugenden Bewerbungsmappen. Bei dem einen oder anderen Jobangebot rechnet er sich gute Chancen aus und sieht sich in Gedanken fast schon an seinem neuen Arbeitsplatz.
Doch dann hört er entweder gar nichts mehr von einem Unternehmen oder es liegt wieder nur eine dieser nichtssagenden Standard-Absageschreiben im Briefkasten. – Die Suche nach einem neuen Job kann ganz schön anstrengend und oft auch ziemlich frustrierend sein.
Aber manchmal stellt sich heraus, dass der Bewerber froh sein kann, dass es mit dem vermeintlichen Traumjob doch nicht geklappt und er weitergesucht hat.
Sieben Fälle, in denen eine Absage besser ist als eine Zusage, haben wir in der folgenden Übersicht zusammengestellt:
Inhalt
- 1 1. Fall: Das Bauchgefühl hat nicht gestimmt.
- 1.1 2. Fall: Die Kommunikation im Unternehmen funktioniert nicht.
- 1.2 3. Fall: Das Unternehmen meldet sich nicht.
- 1.3 4. Fall: Das Unternehmen schätzt den Bewerber nicht wert.
- 1.4 5. Fall: Das Unternehmen wächst furchtbar schnell.
- 1.5 6. Fall: Im Unternehmen arbeiten nur junge Leute.
- 1.6 7. Fall: Das Jobangebot steht ständig in der Zeitung.
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1. Fall: Das Bauchgefühl hat nicht gestimmt.
Es ist wissenschaftlich belegt, dass intuitive Entscheidungen langfristig meist besser und richtiger sind als Vernunftentscheidungen. Das mag paradox klingen, denn wenn aus dem Bauch heraus entschieden wird, werden schließlich der Verstand ausgeschaltet und alle vorhandenen, scheinbar wichtigen Informationen ausgeblendet.
Aber die Intuition nutzt Informationen aus einer anderen Ebene. Dies können Erfahrungswerte, Eindrücke, Beobachtungen oder unterbewusste Signale sein. Und wenn der Bewerber beim Telefonkontakt, beim Vorstellungsgespräch oder im Nachhinein ein komisches Bauchgefühl hat, sollte er sich durch eine Jobabsage bestätigt sehen.
Bei der Entscheidung für oder gegen einen Job spielen meist logische Gesichtspunkte und handfeste Argumente eine Rolle. Die Bezahlung, der kurze Fahrtweg, die Karrierechancen oder die Arbeitszeiten, die sich gut mit dem Familienalltag vereinbaren lassen, sind typische Gründe. Und natürlich spielen solche Kriterien eine wichtige Rolle.
Aber wenn der Bewerber kein gutes Gefühl bei der Sache hat, bringen auch die besten Argumente nichts. Denn der Bewerber spürt, dass dieser Job nicht das Richtige für ihn ist. Über eine Absage sollte er sich deshalb nicht ärgern, sondern sie als etwas sehen, das ihn vor einer falschen Entscheidung bewahrt hat.
2. Fall: Die Kommunikation im Unternehmen funktioniert nicht.
Der Bewerber wird von einem Mitarbeiter zum Vorstellungsgespräch eingeladen und führt mit ihm auch das Gespräch, doch die Absage schreibt ein anderer Mitarbeiter. Oder der Bewerber fragt telefonisch nach, erhält aber keine Auskunft, weil der zuständige Ansprechpartner gerade krank ist, seine Vertretung im Urlaub hat und ein dritter Kollege über den aktuellen Bewerbungsprozess nicht informiert ist.
Natürlich kann es passieren, dass die interne Kommunikation in Ausnahmefällen nicht funktioniert. Doch wenn eine freie Stelle besetzt werden muss, sollte die Personalabteilung auf dem Laufenden sein.
Für den Bewerber kann sich eine Absage als Glücksfall erweisen. Immerhin ist gut möglich, dass es immer so chaotisch abläuft und der Bewerber auch dann, wenn Schwierigkeiten auftreten oder er ein bestimmtes Anliegen hat, gar keinen Ansprechpartner findet oder ewig auf eine Antwort warten muss.
Zudem ist nicht auszuschließen, dass das Unternehmen die Kommunikation mit Kunden und Geschäftspartnern ebenso nachlässig handhabt. Dann wiederum besteht die Gefahr, dass die Auftragsbücher zunehmend leerer bleiben.
3. Fall: Das Unternehmen meldet sich nicht.
Ein Unternehmen hinterlässt keinen guten Eindruck, wenn es nach einer Bewerbung oder einem Vorstellungsgespräch gar nicht absagt. Ob bei der internen Kommunikation etwas schief gelaufen ist oder es das Unternehmen schlichtweg nicht für notwendig hält, die Bewerbungsmappe zurückzuschicken und abzusagen, spielt keine Rolle.
Der Bewerber hat schließlich Zeit, Arbeit, Mühe und Kosten für die Bewerbung aufgebracht. Insofern kann der Bewerber wenigstens eine Absage erwarten. Wenn das Unternehmen nicht einmal diesen Anstand und Respekt hat, muss der Bewerber nicht traurig sein, wenn es mit einem Job bei diesem Unternehmen nicht klappt.
4. Fall: Das Unternehmen schätzt den Bewerber nicht wert.
Natürlich braucht der Bewerber den Job, damit er seine Rechnungen bezahlen und seinen Kühlschrank auffüllen kann. Aber wenn er sich bei dem Unternehmen bewirbt, bietet er ihm seine Arbeitskraft, sein Können und sein Wissen an. Auch das Unternehmen hat also einen echten Mehrwert, wenn es den Bewerber einstellt.
Deshalb kann und sollte der Bewerber ruhig eine Portion Selbstbewusstsein an den Tag legen. Er muss nicht darüber hinwegsehen, wenn der Personaler nicht auf das Vorstellungsgespräch vorbereitet ist oder die künftigen Kollegen überhaupt kein Interesse zeigen.
Ebenso muss er es nicht akzeptieren, wenn ihm von Anfang an mitgeteilt wird, dass unbezahlte Überstunden dazugehören und seine Gehaltsvorstellungen viel zu hoch sind. Gleiches gilt, wenn der Bewerber von oben herab behandelt und ihm das Gefühl vermittelt wird, dass er als Person nicht zählt und das Unternehmen eben einen anderen Bewerber einstellt, wenn er den Job nicht will.
Das Arbeitsverhältnis sollte ein Verhältnis sein, von dem beide Seiten gleichermaßen profitieren. Der Bewerber muss sich nicht unter Wert verkaufen. Wenn das Unternehmen ihn als Person und die Leistung, die er bereit ist, einzubringen, nicht wertschätzt, ist der Bewerber woanders besser aufgehoben.
Schließlich sollte es im Interesse des Unternehmens sein, nicht nur irgendwelche, sondern richtig gute Mitarbeiter zu finden. Ist das nicht der Fall, wird sich die Absage spätestens auf den zweiten Blick als Glücksfall erweisen.
5. Fall: Das Unternehmen wächst furchtbar schnell.
Wenn ein Unternehmen in sehr kurzer Zeit enorm wächst, ist Vorsicht geboten. Denn wenn auf einmal viele neue Mitarbeiter eingestellt werden, sieht die Lage momentan gut aus.
Doch oft folgt auch wieder eine Flaute oder das Geschäft entwickelt sich nicht so, wie erhofft. Die Folge davon ist, dass ein Großteil der kürzlich eingestellten Mitarbeiter wieder entlassen werden muss und somit schon bald erneut auf Jobsuche ist. Vielleicht hat das Unternehmen auch wenig Erfahrung in der Suche nach Fachkräften und stellt deshalb zunächst einmal alle Bewerber ein, die es kriegen kann. Auch in diesem Fall wird aber oft schon im Verlauf der Probezeit wieder aussortiert.
Wenn ein Unternehmen stolz berichtet, dass es vor kurzem 20 Mitarbeiter hatte, jetzt auf 200 Mitarbeiter aufstockt und in den nächsten zwei, drei Jahren 2.000 Mitarbeiter beschäftigen will, sollte der Bewerber die Wachstumsabsichten hinterfragen. Erhält er eine Absage, kann er die Entwicklungen aus sicherer Distanz beobachten und sich eventuell zu einem späteren Zeitpunkt neu bewerben.
6. Fall: Im Unternehmen arbeiten nur junge Leute.
Ist das Personal in dem Unternehmen auffällig jung, sind die älteren Mitarbeiter entweder freiwillig gegangen oder sie wurden ausgetauscht. Beides ist kein gutes Zeichen, denn in einem gesunden Unternehmen sollte das Personal gut durchgemischt sein.
Von jungen Berufsanfängern bis hin zu älteren Kollegen mit viel Berufserfahrung sollte alles vertreten sein. Ein junges Team ist deshalb eigentlich kein Argument, das für das Unternehmen spricht, sondern eher eines dagegen. Wenn der Bewerber nicht Teil der sehr jungen Belegschaft wird, muss er deshalb nicht enttäuscht sein. Denn spätestens in ein paar Jahren wäre er auch wieder nicht mehr hier.
7. Fall: Das Jobangebot steht ständig in der Zeitung.
Skepsis ist angebracht, wenn eine Stellenanzeige in regelmäßigen Abständen veröffentlicht wird. Natürlich hat es nichts zu bedeuten, wenn das Unternehmen das Inserat direkt hintereinander mehrere Male wiederholt. Diese Veröffentlichung gilt für einen Bewerbungsprozess. Auf eine Stellenanzeige gehen aber oft mehrere hundert Bewerbungen ein.
Die Wahrscheinlichkeit, dass gar kein geeigneter Bewerber darunter ist, ist deshalb sehr gering. Wird das Stellengebot jeweils im Abstand von mehreren Wochen regelmäßig wiederholt, ist das daher ein Anzeichen dafür, dass die Mitarbeiter nicht allzu lange in dem Unternehmen bleiben.
Schlechte Bezahlung, ein viel zu hohes Arbeitspensum, ein durchwachsenes Betriebsklima oder fehlende Weiterentwicklungsmöglichkeiten können Gründe für eine hohe Fluktuation sein. Jedenfalls sich muss der Bewerber nicht über eine Absage ärgern. Denn vermutlich wäre er auch nicht allzu lange geblieben.
Und grundsätzlich gilt: Spätestens wenn der Bewerber einen neuen Job gefunden hat, bei dem alles passt, wird er froh darüber sein, vorher nur Absagen bekommen zu haben. Denn hätte er vorher schon eine Stelle angetreten, wäre ihm dieser Job entgangen.
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