Eintrittstermin angeben – Infos und Tipps für Formulierungen

Eintrittstermin angeben – Infos und Tipps für Formulierungen

Wenn eine Stelle ausgeschrieben wird, dann soll die freie Position oft möglichst schnell besetzt werden. Manchmal weiß ein Unternehmen auch vorher, wann eine Stelle frei wird und bis wann ein neuer Mitarbeiter dafür gefunden sein muss.

Anzeige

Um im Vorfeld besser planen und Bewerber, die allein schon aus zeitlichen Gründen nicht in Frage kommen, gleich wieder aussortieren zu können, bitten Unternehmen deshalb häufig darum, einen Eintrittstermin anzugeben.

So mancher Bewerber stellt sich dann die Frage, ob er überhaupt auf diese Bitte eingehen sollte und wenn ja, ob er wirklich ein konkretes Datum nennen muss. Oft herrscht auch Unsicherheit darüber, ob es auch dann Sinn macht, einen Eintrittstermin anzugeben, wenn das Unternehmen nicht danach gefragt hat.

Der folgende Beitrag versucht, konkrete Hilfestellung rund um die Angabe des Eintrittstermins in der Bewerbung zu geben:

Den Eintrittstermin angeben – Ja oder Nein?

Wenn in der Stellenanzeige steht, dass der Bewerber bitte angeben soll, wann er die Stelle frühestens antreten könnte, dann sollte der Bewerber dieser Bitte auch unbedingt nachkommen. Ignoriert der Bewerber die Aufforderung einfach, kann dies das Aus für seine Bewerbung bedeuten.

Zum einen signalisiert er dem Unternehmen nämlich, dass er entweder die Stellenanzeige nicht aufmerksam gelesen hat, oder aber dass er Anweisungen nur dann befolgt, wenn er es für richtig hält. Beides kommt nicht gut an. Zum anderen muss das Unternehmen abwägen, welche Bewerber es in die nähere Auswahl nimmt und zu einem Vorstellungsgespräch einlädt.

Herrscht Zeitdruck, weil die Stelle schnell besetzt werden muss, wird das Unternehmen meist keine Bewerber einladen, bei denen es nicht weiß, wann diese überhaupt zur Verfügung stehen können.

Wenn ein Unternehmen also die Angabe eines Eintrittstermins verlangt, sollte der Bewerber dieser Aufforderung folgen, und zwar immer und ausnahmslos.

Etwas anders sieht es aus, wenn in der Stellenanzeige nichts von einem Eintrittstermin steht oder wenn sich der Bewerber nicht auf ein konkretes Stellenangebot hin, sondern initiativ bewirbt. In diesem Fall muss der Bewerber abwägen, wovon er sich höhere Chancen verspricht.

Für die Angabe eines Eintrittstermins spricht, dass alle Beteiligten besser planen können. Das Unternehmen weiß, wann es mit diesem Bewerber rechnen kann und kann gleichzeitig eher auf die Terminwünsche des Bewerbers eingehen. Der Bewerber wiederum definiert einen konkreten Zeitraum, um den Antritt der neuen Arbeitsstelle vorzubereiten.

Dies ist vor allem dann wichtig, wenn er noch in einem Beschäftigungsverhältnis steht oder Formalitäten erledigen muss. Außerdem kann der Bewerber möglicherweise Pluspunkte sammeln, wenn er früher anfangen könnte als andere Bewerber.

Umgekehrt kann die Angabe des Eintrittstermins aber auch nachteilig sein, nämlich dann, wenn der Bewerber die Stelle später antreten kann als seine Mitbewerber. Zudem könnte ein sehr zeitnaher Eintrittstermin ein unvorteilhaftes Licht auf den Bewerber werfen. Letztlich muss der Bewerber also unter Berücksichtigung seiner individuellen Situation abwägen, ob die Chancen oder die Risiken überwiegen.

Insgesamt ist es aber oft besser, keinen Eintrittstermin zu nennen, wenn er nicht ausdrücklich erbeten wurde. Überzeugt die Bewerbung, bleibt im Vorstellungsgespräch schließlich immer noch genug Gelegenheit, um den zeitlichen Rahmen zu besprechen.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Wie Social-Media-Influencer bei der Bewerbung helfen können

Den Eintrittstermin angeben – So besser nicht…

So mancher Bewerber erklärt, dass er zeitlich flexibel und sofort einsatzbereit ist oder die Stelle sofort, gleich am nächsten Tag antreten könnte.

Sollte Aussagen sind zwar gut gemeint und sollen meist die Motivation, die Leistungsbereitschaft und das Engagement des Bewerbers untermauern. Tatschlich kommen sie jedoch oft nicht so gut an wie erhofft. Zwischen den Zeilen schwingt nämlich mit, dass der Bewerber dringend einen Job sucht und derzeit keine andere Stelle in Aussicht hat.

Vor allem wenn der Bewerber schon länger auf Jobsuche ist, wird das Unternehmen vielleicht noch kritischer fragen, warum es bisher nicht mit einem Arbeitsplatz geklappt hat. Zudem bringt sich der Bewerber in eine schlechtere Verhandlungsposition, wenn klar ist, dass es ohnehin keine Alternativen gibt.

Cleverer ist deshalb, den Beginn des nächsten oder sogar des übernächsten Monats als Eintrittstermin zu nennen. Kommt es zum Vorstellungsgespräch und wird der Bewerber gefragt, ob er nicht doch kurzfristiger anfangen könnte, kann er schließlich immer noch zustimmen, seinen Arbeitsantritt nach vorne zu verlegen.

Den Eintrittstermin angeben – Tipps für Formulierungen

Welche Formulierungen sich anbieten, um den Eintrittstermin anzugeben, hängt von der Ausgangssituation des Bewerbers ab.

Bewirbt er sich aus der Arbeitslosigkeit heraus, kann er beispielsweise schreiben:

·         Derzeit bin ich arbeitsvertraglich nicht gebunden. Aus diesem Grund steht einem kurzfristigen Einstieg bei Ihnen nichts entgegen.

·         Da ich derzeit in keinem Beschäftigungsverhältnis stehe, könnte ich die Stelle kurzfristig antreten.

Eine andere Situation liegt vor, wenn der Bewerber auf Jobsuche ist, weil sein befristeter Arbeitsvertrag bald endet und nicht verlängert werden wird. Gleiches gilt, wenn das aktuelle Beschäftigungsverhältnis bereits gekündigt ist und die Kündigungsfrist bald abläuft. In dieser Situation kann der Bewerber beispielsweise schreiben:

·         Mein derzeitiger, befristeter Arbeitsvertrag endet zum (Datum). Unmittelbar danach könnte ich die Stelle bei Ihnen antreten.

·         Meine Mitarbeit kann ich Ihnen ab dem (Datum) zur Verfügung stellen. Zu diesem Termin läuft nämlich mein derzeitiger Arbeitsvertrag aufgrund der Befristung aus.

Ist der Bewerber zwar auf Jobsuche, befindet sich aber noch in einem unbefristeten und ungekündigten Arbeitsverhältnis, bieten sich Formulierungen wie folgende an:

·         Unter Berücksichtung der Kündigungsfrist meines derzeitigen Beschäftigungsverhältnisses stelle ich Ihnen meine Mitarbeit sehr gerne ab dem (Datum) zur Verfügung.

·         Derzeit bin ich arbeitsvertraglich gebunden. Daher könnte ich die Stelle in Ihrem Hause frühestens zum (Datum) antreten.

Aktuell stehe ich in einem Beschäftigungsverhältnis. Unter Einhaltung der regulären Kündigungsfrist wäre mir ein Einstieg bei Ihnen am (Datum) möglich.

Mehr Vorlagen, Anleitungen und Tipps:

Wann verfällt der Resturlaub?

Die 5 Phasen bei einem Vorstellungsgespräch

Eine Bewerbung zurückziehen – Infos, Tipps und Musterbrief

Der Schlusssatz im Bewerbungsanschreiben – Infos, Tipps und Formulierungshilfen

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Coaching

Bewerbung und Jobsuche – die verschiedenen Migrationsarten

Anzeige

Thema: Eintrittstermin angeben – Infos und Tipps für Formulierungen

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


bewerbungsvorlagen99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Marie Meißner, - Bewerbungscoach und Trainerin, Gerd Bachmann, - Personalentwicklung, Timor Buchert, - Personaler, sowie Ferya & Christian Gülcan, Unternehmer, Gründer diverser Firmen, Personalentscheider und Arbeitgeber/in, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Bewerbung, Jobsuche, Berufe und Weiterbildung.

Kommentar verfassen