Stellenanzeigen richtig lesen – so geht’s

Stellenanzeigen richtig lesen – so geht’s 

In einer Stellenanzeige stecken mehr Informationen als oft vermutet. Um sich möglichst gute Chancen auf eine erfolgreiche Bewerbung zu sichern, ist deshalb wichtig, Stellenanzeigen richtig zu lesen. Und wie das geht, erklärt dieser Beitrag!

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Eine abgeschlossene Berufsausbildung, langjährige Berufspraxis, sehr gute Computerkenntnisse, das fließende Beherrschen mindestens einer Fremdsprache und eine ganze Liste weiterer Anforderungen: Eine Stellenanzeige kann ganz schön viele Forderungen formulieren.

Und so mancher Jobsuchende verzichtet auf die Bewerbung, weil er glaubt, bei den vielen Voraussetzungen sowieso keine Chance zu haben. Doch das kann ein großer Fehler sein!

Denn es gibt kaum einen Bewerber, der wirklich allen Anforderungen gerecht wird. Und in aller Regel ist das auch gar nicht notwendig. Entscheidend ist vielmehr, dass der Bewerber die Angaben aus der Stellenanzeige herausfiltert, auf die es tatsächlich ankommt.  

 

Stellenanzeigen richtig lesen – so geht’s 

Eine Stellenanzeige vermittelt viele verschiedene Informationen auf engstem Raum. Einige dieser Informationen sind offensichtlich, andere Informationen stehen eher zwischen den Zeilen. Um abschätzen zu können, ob eine Bewerbung Sinn macht und wie gut die Chancen stehen, ist deshalb wichtig, die Stellenanzeige genau zu lesen und die Angaben zu analysieren.

Das klingt nun ein wenig kompliziert, ist im Prinzip aber recht einfach. Denn Stellenanzeigen sind immer nach einem ähnlichen Schema aufgebaut. Und wenn der Bewerber weiß, worauf es beim Lesen der Stellenanzeige ankommt, wird die Analyse zum Kinderspiel.

 

1. Teil der Stellenanzeige: die Unternehmensvorstellung

In der Einleitung der Stellenanzeige stellt sich das Unternehmen vor. Manchmal ist diese Vorstellung eher kurz gehalten, in anderen Fällen informiert das Unternehmen recht ausführlich über seine Tätigkeiten, die Strukturen und die Unternehmensphilosophie.

Die Selbstpräsentation liefert dem Bewerber erste Infos über sein späteres Arbeitsumfeld. Außerdem macht sie deutlich, was dem Unternehmen besonders wichtig ist. Die beschriebenen Werte oder die verwendeten Schlagwörter kann der Bewerber in seinem Anschreiben aufgreifen und für seine Begründung, warum er ausgerechnet für dieses Unternehmen tätig werden möchte, nutzen.

Auch der Stil, in dem die Stellenanzeige geschrieben ist, gibt wertvolle Hinweise für die Bewerbung. Ist die Anzeige in einem frischen und lockeren, fast umgangssprachlichen Ton formuliert, kann sich der Bewerber auf ein junges, dynamisches Unternehmen einstellen. Sein Bewerbungsanschreiben kann er dann ruhig auch lockerer formulieren.

Ist die Stellenanzeige eher unkonventionell und mit vielen kreativen Wortspielen gestaltet, kann der Bewerber sein Anschreiben ebenfalls moderner aufmachen. Ist die Stellenanzeige hingegen sehr sachlich formuliert und wirkt sie insgesamt sehr förmlich, sollte der Bewerber keine Experimente wagen und es bei einer Bewerbung im klassischen Stil belassen.

 

2. Teil der Stellenanzeige: die Jobbeschreibung

Der Hauptteil der Stellenanzeige gliedert sich in zwei Hälften. Die erste Hälfte widmet sich der Beschreibung der ausgeschriebenen Stelle. Dabei ist im sogenannten Aufgabenfeld aufgeführt, welche Tätigkeiten den Bewerber erwarten. Diese Beschreibungen sollte der Bewerber sehr genau durchlesen.

Denn zum einen muss er für sich selbst entscheiden, ob er sich die beschriebenen Arbeiten zutraut und ob er solche Aufgaben überhaupt übernehmen möchte. Zum anderen liefert ihm die Jobbeschreibung wichtige Anhaltspunkte für Kenntnisse und Fähigkeiten, die er in seiner Bewerbung erwähnen sollte. Außerdem kann sich der Bewerber anhand der Jobbeschreibung schon einmal Gründe dafür zurechtlegen, warum er gerade diesen Job will. 

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3. Teil der Stellenanzeige: das Anforderungsprofil

Die zweite Hälfte des Mittelteils beschreibt das Anforderungsprofil. Hier sind alle Kenntnisse und Fähigkeiten genannt, die das Unternehmen vom Bewerber erwartet. Allerdings stellt das Anforderungsprofil immer die Idealbesetzung dar. Es beschreibt also den perfekten Kandidaten.

Aus diesem Grund muss der Bewerber nicht alle genannten Anforderungen erfüllen. Stattdessen gilt es, zwischen den sogenannten Muss- und den Kann-Anforderungen zu unterscheiden:

·         Muss-Anforderungen beschreiben Voraussetzungen, die der Bewerber auf jeden Fall mitbringen muss. “Wir erwarten…”, “Sie bringen … mit” oder “… wird vorausgesetzt” sind typische Formulierungen, die auf Muss-Anforderungen hinweisen.

·         Kann-Anforderungen sind Kenntnisse und Eigenschaften, die dem Bewerber Pluspunkte einbringen, aber keine Einstellungsvoraussetzungen sind. Auf Kann-Formulierungen deuten Formulierungen wie “im Idealfall”, “wünschenswert” oder “vorteilhaft” hin.

Meistens ist das Anforderungsprofil nach Wichtigkeit aufgebaut. Das bedeutet: Die wichtigsten Kriterien werden zuerst genannt, die weniger entscheidenden Anforderungen folgen danach.

Außerdem gilt grundsätzlich, dass der Bewerber die Muss-Anforderungen tatsächlich mitbringen muss. Wenn das Unternehmen beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung verlangt, kann sich der Bewerber die Bewerbung sparen, wenn er die geforderte Ausbildung nicht vorweisen kann. Bei den Kann-Anforderungen ist das anders.

Hier ist es zwar vorteilhaft, wenn der Bewerber diese Kriterien erfüllt. Dadurch kann er sich nämlich Pluspunkte sichern. Doch auch wenn er die Kann-Anforderungen nicht mitbringt, kann er sich ruhigen Gewissens bewerben. Denn die Kann-Anforderungen sind für die Einstellung nicht zwingend notwendig und vielleicht kann der Bewerber ja auch mit anderen Kenntnissen oder Fähigkeiten punkten.

 

4. Teil der Stellenanzeige: die Bewerbungsformalitäten

Im Schlussteil der Stellenanzeige findet der Bewerber alle Infos, die er für seine Bewerbung braucht. Zu diesen Angaben gehört,

·         in welcher Form das Unternehmen die Bewerbung haben möchte, also ob auf dem Postweg, per E-Mail oder über die Homepage,

·         wer der zuständige Ansprechpartner ist (sein Name gehört dann auch in die Anrede im Anschreiben!),

·         welche Bewerbungsunterlagen das Unternehmen erwartet und

·         bis wann die Bewerbung beim Unternehmen vorliegen muss.

Diese Angaben sollte der Bewerber nicht nur genau lesen, sondern auch befolgen. Wenn das Unternehmen beispielsweise extra darauf hinweist, dass der Bewerber nur eine Kurzbewerbung und keine ganze Bewerbungsmappe einreichen soll, dann sollte er sich unbedingt daran halten. Denn es macht keinen guten Eindruck, wenn der Bewerber gleich die erste „Anweisung“ des Unternehmens ignoriert und stattdessen macht, was er will.

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Marie Meißner, - Bewerbungscoach und Trainerin, Gerd Bachmann, - Personalentwicklung, Timor Buchert, - Personaler, sowie Ferya & Christian Gülcan, Unternehmer, Gründer diverser Firmen, Personalentscheider und Arbeitgeber/in, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Bewerbung, Jobsuche, Berufe und Weiterbildung.

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