4 Regeln für das Outfit beim Vorstellungsgespräch
Anzug oder Jeans? Feine Bluse oder lässiges T-Shirt? Mit Krawatte oder ohne? Offene Haare oder doch lieber ein Zopf? Steht ein Bewerbungsgespräch an, sorgt die Wahl der Kleidung regelmäßig für Kopfzerbrechen.
Hier sind Infos, Tipps und 4 Regeln für das Outfit beim Vorstellungsgespräch!:
Offensichtlich ist die Bewerbung gut angekommen und hat das Interesse des Unternehmens geweckt. Denn nun liegt die Einladung zum Vorstellungsgespräch im Briefkasten. Für den Bewerber stellt sich damit die Frage, was er anziehen soll.
Schließlich möchte er einen guten Eindruck hinterlassen – und dabei spielt auch das Erscheinungsbild eine Rolle. Nur: Welches Outfit ist bei einem Vorstellungsgespräch angemessen? Muss es unbedingt ein chicer Anzug sein? Oder reicht nicht auch eine bequeme Jeans aus? Und worauf sollte der Bewerber generell achten?
Inhalt
- 1 Die Kleidung beim Vorstellungsgespräch
- 1.1 Regel Nr. 1: Der Bewerber muss sich in seiner Kleidung wohlfühlen.
- 1.2 Regel Nr. 2: Das Outfit darf weder zu auffällig noch zu schrill sein.
- 1.3 Regel Nr. 3: Die Kleidung muss gepflegt, sauber und ordentlich sein.
- 1.4 Regel Nr. 4: Auch die Haare und die Fingernägel gehören zum Erscheinungsbild.
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Die Kleidung beim Vorstellungsgespräch
Die Kleidung des Bewerbers steht bei einem Vorstellungsgespräch natürlich nicht an allererster Stelle. Durch das Vorstellungsgespräch möchte das Unternehmen den Bewerber kennenlernen und erfahren, wer die Person hinter der Bewerbungsmappe ist.
Es möchte herausfinden, ob der Bewerber zur Stelle, zum Unternehmen und ins Team passt. Selbst das schönste Outfit und das beste Styling werden dem Bewerber nicht weiterhelfen, wenn das Unternehmen nach dem Gespräch Zweifel daran hat, ob der Bewerber die richtige Besetzung für die ausgeschriebene Stelle ist.
Trotzdem sollte der Bewerber nicht unterschätzen, welche Wirkung das Outfit haben kann. Die Kleidung beeinflusst sowohl, wie sich der Bewerber selbst fühlt, als auch, wie er von anderen wahrgenommen wird.
Dazu ein Beispiel: Angenommen, ein Mann trägt einen sehr eleganten Anzug mit passender Krawatte und edlen Lederschuhen. In diesem Outfit wird es sich anders fühlen, anders bewegen und anders auftreten als im Freizeitlook aus Schlabber-Jeans, T-Shirt und Flipflops. Und auch andere Personen werden ihn anders wahrnehmen. Die alte Wahrheit, dass Kleider Leute machen, hat also durchaus einen wahren Kern. Nur: Was heißt das für das Outfit beim Vorstellungsgespräch?
Grundsätzlich sollte der Bewerber ein Outfit wählen, das zur Branche und zur angestrebten Position passt. Dabei kann er sich daran orientieren, was er im Berufsalltag üblicherweise anziehen würde.
Vielleicht kann er sich auch im Unternehmen selbst umschauen oder zumindest über Fotos auf der Unternehmenshomepage in Erfahrung bringen, was die künftigen Kollegen tragen. Etwas schwieriger wird die Sache, wenn der Bewerber im Berufsalltag eine bestimmte Arbeitskleidung oder eine Uniform trägt. Schließlich kann er schlecht im Blaumann zum Bewerbungsgespräch erscheinen.
In diesem Fall und generell gilt:
Der Bewerber sollte ein Outfit zusammenstellen, das seriös und gepflegt, aber nicht zu konservativ ist. Die Kleidung darf ruhig eine moderne, sportlich-legere Note haben. Experten sprechen hier von der sogenannten gehobenen Freizeitkleidung.
Konkret kann der Bewerber sein Outfit wie folgt zusammenstellen:
Bewerber | Bewerberin |
gepflegte Jeans oder Stoffhose, beides dunkel | Jeans, Stoffhose, Rock oder Etuikleid |
helles Hemd | Bluse |
Blazer | Blazer |
Lederschuhe | Ballerinas oder Pumps mit max. 5 cm hohem Absatz |
Mit dieser Zusammenstellung liegt der Bewerber eigentlich immer richtig. Natürlich spricht nichts dagegen, wenn der Bewerber einen Anzug mit Krawatte und die Bewerberin einen Hosenanzug oder ein Kostüm wählt. Ein so förmliches Outfit ist aber nur in sehr konservativen Branchen und in höheren Führungspositionen wirklich notwendig.
Generell darf das Outfit ruhig ein wenig legerer sein. Allerdings sollte der Bewerber seine Kleidung im Zweifel lieber eine Spur zu elegant als zu lässig wählen. Ein schlichtes, helles Hemd beispielsweise ist also ratsamer als ein sportives Polo-Shirt. Zudem sollte der Bewerber auf dezente und gedeckte Farben setzen und dabei am besten ein helles Oberteil mit einem dunklen Unterteil kombinieren.
4 Regeln für das Outfit beim Vorstellungsgespräch
Die einzelnen Kleidungsstücke sind nur eine Komponente des Erscheinungsbildes. Am Ende ist wichtig, dass das Gesamtbild stimmt. Und aus diesem Grund sollte der Bewerber die folgenden vier Regeln beachten:
Regel Nr. 1: Der Bewerber muss sich in seiner Kleidung wohlfühlen.
Die schönsten und edelsten Klamotten verfehlen ihre Wirkung, wenn sich der Bewerber darin unwohl fühlt. Zieht er Kleidung an, die er sonst nie tragen würde oder in der er sich einfach nicht wohlfühlt, strahlt er genau das auch aus. Deshalb sollte der Bewerber sein komplettes Bewerbungsoutfit zu Hause einmal anziehen und eine Weile angezogen lassen.
Auf diese Weise sieht er das Gesamtbild und kann sich an die Kleidung gewöhnen. Außerdem kann er ausprobieren, wie gut die Klamotten die Bewegungen mitmachen, wenn er geht und sich hinsetzt. Stellt er fest, dass das Outfit nicht richtig passt, er die Kleidungsstücke ständig korrigieren muss oder er sich einfach verkleidet vorkommt, sollte er sich für ein anderes Outfit entscheiden.
Um einen souveränen Eindruck zu hinterlassen, ist nämlich nicht nur wichtig, dass der Bewerber gepflegt aussieht. Stattdessen sollte er seinen Aufzug auch mit einer gewissen Selbstverständlichkeit präsentieren.
Regel Nr. 2: Das Outfit darf weder zu auffällig noch zu schrill sein.
Beim Vorstellungsgespräch liegt der Fokus nicht auf dem Aussehen des Bewerbers, sondern auch seiner Eignung und seiner Motivation. Deshalb sollte der Bewerber ein eher dezentes Outfit wählen.
Auffällige Kleidung, schrille Farben, plakative Muster oder ein extravagantes Styling ziehen zwar die Blicke auf sich. In der Berufswelt sind solche Outfits aber nicht gerne gesehen. Sie gelten als unangemessen und werden oft mit fehlender Kompetenz in Verbindung gebracht. Außerdem entsteht mitunter der Eindruck, dass der Bewerber mit seinem Aussehen von anderen Aspekten ablenken will.
Eine Bewerberin sollte deshalb auf einen tiefen Ausschnitt ebenso verzichten wie auf zu enge oder zu sexy Kleidung. Auch ein Minirock ist nicht angebracht. Möchte die Bewerberin einen Rock der ein Kleid tragen, dann sollte der Rock etwa knielang sein und auch im Sitzen die Knie bedecken.
Außerdem sollte sie immer eine Strumpfhose tragen, auch im Sommer. Nackte Haut gehört nicht in ein Vorstellungsgespräch. Gleiches gilt für die High Heels. Das Make-up sollte dezent sein und es sollte nur ein Hauch Parfum aufgelegt werden. Was Schmuck angeht, so sollte sie es bei wenigen, dafür aber hochwertigen und dezenten Schmuckstücken belassen.
Für einen Bewerber sind bunte Hemden und Krawatten mit schrillen Mustern tabu. Trägt er einen Gürtel, muss dieser zu den Schuhen passen. Und als Bewerber ist eine Armbanduhr genug Schmuck.
Für beide gilt, dass sie geschlossene Schuhe aus Leder oder zumindest in Lederoptik tragen sollten. Sandalen sind nicht angemessen, Turnschuhe sind zu sportlich. Außerdem sollte das Outfit keine Elemente enthalten, die an Strandurlaub, Freizeitvergnügen oder Party erinnern. Und: Tätowierungen sollten abgedeckt und Piercings herausgenommen sein.
Regel Nr. 3: Die Kleidung muss gepflegt, sauber und ordentlich sein.
Unabhängig davon, was der Bewerber anzieht, gilt: Seine Kleidung muss sauber und gepflegt sein. Flecken, Löcher, ausgefranste Kanten, fehlende Knöpfe, Knitterfalten oder schmutzige Schuhe sind absolute No-Gos bei einem Vorstellungsgespräch.
Hat der Bewerber eine längere Anfahrt vor sich, ist es mitunter besser, wenn er fleck- und knitteranfällige Kleidungsstücke wie das Hemd oder die Bluse in einer Tasche mitnimmt. Vor Ort kann er sich dann umziehen und kurz frisch machen. Generell kann es zudem nicht schaden, wenn der Bewerber ein Ersatzoutfit mitnimmt.
Sollte er sich bekleckern, stolpern oder unterläuft ihm ein anderes Missgeschick, kann er reagieren. Und selbst wenn er das Ersatzoutfit nicht braucht, beruhigt es die Nerven, wenn der Bewerber weiß, dass er auf jeden Fall ordentlich zum Vorstellungsgespräch erscheinen wird.
Regel Nr. 4: Auch die Haare und die Fingernägel gehören zum Erscheinungsbild.
Vor lauter Kleidung sollte der Bewerber den Rest nicht vergessen. Eine gepflegte Frisur, frisch gewaschene Haare und eine ordentliche Rasur sind für den Bewerber Pflicht.
Eine Bewerberin kann selbst entscheiden, ob sie ihre Haare offen lässt oder zum Zopf zusammennimmt. Wichtig ist nur, dass die Haare aus dem Gesicht sind und bleiben. Wenn die Bewerberin ständig mit ihrem Haaren herumspielt, wirkt das unsicher und unprofessionell.
Außerdem müssen die Hände sauber und die Fingernägel gepflegt sein. Es wirft ein komisches Bild auf den Bewerber, wenn er im chicen Outfit daherkommt, aber schmutzige Fingernägel hat. Die Bewerberin sollte auf lange Fingernägel mit auffälligem Nagellack oder extravagantem Nageldesign verzichten.
Bei vielen Arbeiten sind solche Nägel einfach unpraktisch. Besser ist deshalb eine dezente Maniküre. Schließlich soll nicht der Eindruck entstehen, dass die Bewerberin aus Angst um ihre Fingernägel nicht richtig anpacken will.
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