Nach Absage nachfragen – so geht’s

Nach Absage nachfragen – so geht’s

Dass nicht jede Bewerbung erfolgreich ist, ist völlig normal. Und dass im Verlauf eines Bewerbungsprozesses Absagen im Briefkasten landen, gehört dazu. Blöd ist nur, dass es sich bei den Absagen meist um Standardschreiben mit wenig Informationsgehalt handelt.

Anzeige

Der Bewerber bleibt dadurch mit dem unguten Gefühl zurück, dass er nicht weiß, warum er abgelehnt wurde.

Doch es gibt eine einfache Lösung: Nachfragen!

Niemand wird gerne zurückgewiesen, weder im Privaten noch beruflich. Doch das zweifelhafte Vergnügen, Absagen zu bekommen, bleibt keinem Bewerber erspart. Wichtig ist deshalb zunächst einmal, dass der Bewerber eine Absage nicht persönlich nimmt.

Und dabei spielt es keine Rolle, ob seine Bewerbungsunterlagen gleich wieder aussortiert wurden oder ob das “Nein” nach einem Vorstellungsgespräch erfolgte. Der Bewerber sollte lernen, professionell mit Absagen umzugehen.

Natürlich ist das leicht dahergesagt. Denn mit jeder weiteren Absage wachsen die Enttäuschung, der Frust und die Selbstzweifel. Aber der Bewerber sollte sich einprägen: Eine Absage hat weder etwas mit ihm als Mensch zu tun noch ist sie für alle Ewigkeit in Stein gemeißelt. Eine Absage heißt nur, dass die Wahl in der aktuellen Situation auf einen anderen Bewerber gefallen ist. Nicht weniger, aber eben auch nicht mehr.

Warum ein anderer Bewerber die Stelle bekommen hat, kann viele verschiedene Gründe haben. Vielleicht waren sein Qualifikationen besser, möglicherweise hat er mehr Berufserfahrung. Eventuell bringt er exakt die Fähigkeiten mit, die das Unternehmen sucht und die optimal zum Stellenprofil passen. Natürlich ist ebenso möglich, dass der Mitbewerber Bekannte im Unternehmen hat und empfohlen wurde. Aber es ist auch nicht auszuschließen, dass dem Bewerber ein Fehler unterlaufen ist. Und Fehler macht nicht nur jeder, sondern Fehler sind auch dazu da, um daraus zu lernen.

Die Problematik mit den Standardabsagen

Der Bewerber kann nur dann aus seinen Fehlern lernen, wenn er weiß, welche Fehler er gemacht hat. Und genau hier liegt das Problem. Denn als Antwort auf seine Bewerbung wird er in aller Regel nur ein kurzes Standardschreiben bekommen.

Viel mehr als ein Dankeschön für die Bewerbung und die Mitteilung, dass sich das Unternehmen für einen anderen Bewerber entschieden hat, steht dort nicht drin. Warum der Bewerber abgelehnt wurde, ob er einen Fehler gemacht hat und was er in Zukunft besser machen könnte, erfährt er nicht.

Dass es Unternehmen bei Standardabsagen belassen, hat im Wesentlichen zwei Gründe. Der erste Grund ist schlichtweg der Aufwand. Angenommen, auf eine ausgeschriebene Stelle sind über 100 Bewerbungen eingegangen. Wenn das Unternehmen nun jedem einzelnen Bewerber ausführlich erklären wollte, warum er nicht eingestellt wurde, wäre es wochenlang nur mit den Absageschreiben beschäftigt. Im Tagesgeschäft ist das kaum umsetzbar.

Der zweite Grund ist die Sorge vor Diskriminierungsvorwürfen. Aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ergibt sich, dass niemand wegen seiner Rasse oder Herkunft, seines Geschlechts, seines Alters, seiner Religion, seiner sexuellen Orientierung oder einer Behinderung benachteiligt werden darf. Würde das Unternehmen ausführlich erklären, warum es sich gegen den Bewerber entschieden hat, könnte er möglicherweise einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz sehen.

Und um das Risiko vor Vorwürfen wegen einer angeblichen Diskriminierung oder gar einer Klage deswegen nicht einzugehen, nennen Unternehmen den Grund für die Ablehnung sicherheitshalber erst gar nicht.

Nach Absage nachfragen – so geht’s

Gesetzt den Fall, die Entscheidung des Unternehmens hatte nichts mit einer Benachteiligung zu tun, gibt es eigentlich keinen Grund, dem Bewerber die Ursachen für die Absage nicht zu nennen. Der Bewerber kann und sollte deshalb nachfragen. Warum, erklären wir gleich noch. Zunächst stellt sich aber die Frage, wie der Bewerber nachhaken sollte.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  3 Mythen aus dem Arbeitsrecht

Eine Möglichkeit ist, anzurufen. Allerdings ist nicht gesagt, dass sich der zuständige Personaler aus dem Stehgreif überhaupt an den Bewerber erinnern kann. Außerdem ist gut möglich, dass der Bewerber einen Zeitpunkt erwischt, an dem der Personaler keine Zeit für ein längeres Telefonat hat. Besser ist deshalb, wenn der Bewerber schriftlich nachfragt. Eine kurze und höfliche E-Mail reicht dafür aus. Sie könnte ungefähr so lauten:

 

Sehr geehrte/r Frau/Herr …,

 

vielen Dank für das Zurückschicken meiner Bewerbungsunterlagen. Ich bedauere sehr, dass momentan kein Arbeitsverhältnis zwischen uns zustande kommt.

 

Dennoch möchte ich Sie gerne nach den Gründen für Ihre Entscheidung fragen. Dadurch geben Sie mir die Möglichkeit, eventuelle Fehler aufzuspüren und es bei künftigen Bewerbungen besser zu machen.

 

Ich bedanke mich vorab für eine kurze Rückmeldung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Name

 

Natürlich gibt es keine Garantie dafür, dass der Bewerber eine Antwort bekommt. Oder dass die Rückmeldung so ausfällt, dass sie dem Bewerber brauchbare Informationen liefert. Aber die Chancen stehen gar nicht so schlecht. Und der Versuch lohnt sich allemal.

Warum überhaupt nachfragen?

So mancher Bewerber wird sich vermutlich fragen, warum er sich überhaupt noch einmal an das Unternehmen wenden sollte. Durch die Absage hat das Unternehmen schließlich verdeutlicht, dass es kein Interesse an einer Zusammenarbeit hat. Und natürlich ist es verständlich, wenn der Bewerber enttäuscht ist und sich nicht weiter mit der Absage befassen, sondern den Blick nach vorne richten möchte.

Doch zu einem professionellen Umgang mit Absagen gehört eben auch, sie zu hinterfragen. Und es gibt zwei Gründe, warum die Nachfrage nach einer Absage für den Bewerber vorteilhaft ist.

Der erste Grund ist, dass der Bewerber durch die Nachfrage die Chance nutzt, aus möglichen Fehlern zu lernen. Vielleicht waren seine Bewerbungsunterlagen nicht aussagekräftig oder unübersichtlich strukturiert. Möglicherweise haben sich Fehler eingeschlichen oder die Bewerbungsmappe war unvollständig. Eventuell reichen die Qualifikationen für die angestrebte Tätigkeit nicht aus und der Bewerber müsste sich weitere Kenntnisse aneignen.

Vielleicht konnte er mit seinem Auftreten oder Verhalten beim Vorstellungsgespräch nicht punkten. Fragt der Bewerber gezielt nach, kann gut sein, dass ihm der Personaler die Schwachstellen aufzeigt. Dieses Wissen kann der Bewerber dann für künftige Bewerbungen nutzen.

Der zweite Grund ist, dass der Bewerber durch eine Nachfrage ein positives Signal setzt. Denn zum einen gibt es nur wenige Bewerber, die sich die Mühe machen und den Mut haben, überhaupt nachzufragen. Allein dadurch hebt sich der Bewerber schon positiv von der Masse ab. Zum anderen beweist der Bewerber durch seine Nachfrage, dass er lernbereit ist, sich verbessern will, Kritik annehmen kann und auch in schwierigen Situationen einen freundlichen und professionellen Ton bewahrt.

All das sind Fähigkeiten, die im Berufsalltag gefragt sind. Außerdem zeigt er durch die Nachfrage, dass er ernsthaftes Interesse an dem Job hatte und die Bewerbung für ihn nicht nur eine unter vielen war. Beim Personaler wiederum kann das einen so guten Eindruck hinterlassen, dass sich die Absage bei der nächsten passenden Stellenbesetzung doch noch in eine Zusage verwandelt.

Mehr Ratgeber, Anleitungen, Tipps und Vorlagen:

Anzeige

Thema: Nach Absage nachfragen – so geht’s

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


bewerbungsvorlagen99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Marie Meißner, - Bewerbungscoach und Trainerin, Gerd Bachmann, - Personalentwicklung, Timor Buchert, - Personaler, sowie Ferya & Christian Gülcan, Unternehmer, Gründer diverser Firmen, Personalentscheider und Arbeitgeber/in, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Bewerbung, Jobsuche, Berufe und Weiterbildung.

Kommentar verfassen