Benching im Bewerbungsverfahren – Infos und Tipps
Die Bewerbung ist schon eine ganze Weile her. Als der Bewerber fast schon nicht mehr daran geglaubt hat, noch einmal etwas von dem Unternehmen zu hören, trudelt die Einladung zum Vorstellungsgespräch ein. Das Gespräch lief vom Gefühl her auch richtig gut.
Doch dann passiert wieder wochenlang nichts. – Diese Situation dürften viele Bewerber kennen. Das Hinhalten eines Bewerbers und lange Hinauszögern einer Entscheidung wird auch als Benching bezeichnet.
Nur: Was hat es damit auf sich? Und was kann der Bewerber tun? Hier sind Infos und Tipps!
Inhalt
Benching im Bewerbungsverfahren – Was ist das?
Von Benching wird gesprochen, wenn eine Person über einen längeren Zeitraum hingehalten wird. Der englische Begriff kommt ursprünglich aus dem Sportbereich. Hier beschreibt er die Situation, wenn ein Sportler auf der Ersatzbank geparkt wird.
Dort steht der Sportler einerseits auf Abruf bereit, muss andererseits aber abwarten, welche Entscheidung getroffen wird. Er sitzt also auf der Ersatzbank und ist so zwar noch nicht aus dem Rennen, weiß aber auch nicht genau, wie es weitergehen wird.
Außerhalb des Sports wird der Begriff verwendet, wenn jemand eine Person zappeln lässt oder sie sich warmhält. Wenn es um Dates geht, kommt das öfter vor. Aber auch im Berufsleben taucht das Benching auf.
Benching im Bewerbungsverfahren passiert, wenn ein Unternehmen einem Bewerber einerseits (noch) nicht absagen will, sich mit der Zusage andererseits aber unsicher ist und eigentlich darauf hofft, dass sich ein noch besserer Kandidat findet.
Benching im Bewerbungsverfahren – Was kann der Bewerber tun?
Zieht sich das Bewerbungsverfahren in die Länge, muss der Bewerber lange auf Antworten warten und gerät der Einstellungsprozess nach kleinen Hoffnungsschimmern immer wieder ins Stocken, liegt vermutlich Benching vor.
Das Unternehmen hält den Bewerber für durchaus geeignet und für einen eigentlich ganz guten Kandidaten für die freie Stelle. Aber es möchte abwarten, ob sich vielleicht ein Bewerber meldet, der noch besser passt. Deshalb versucht es, den Bewerber möglichst lange in der Warteschleife zu halten.
Für den Bewerber ist diese Situation natürlich ärgerlich. Denn statt einer Zusage oder einer Absage gibt es nur Ungewissheit. Doch der Bewerber muss nicht tatenlos herumsitzen und darauf hoffen, dass irgendwann eine Entscheidung fällt.
Vielmehr kann er so vorgehen:
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Nachfragen.
Vor allem in großen Unternehmen und im öffentlichen Dienst kann ein Bewerbungs- und Einstellungsverfahren generell länger dauern. Das hat auch nichts mit Benching zu tun, sondern liegt einfach an den organisatorischen Abläufen.
Doch genauso können in einem kleineren Betrieb mehrere Wochen vergehen, bis eine Entscheidung gefallen ist. Zum Beispiel dann, wenn der Personalverantwortliche mehrere Bewerber persönlich kennenlernen will, an der Entscheidung verschiedene Personen beteiligt sind oder das Budget erst noch freigegeben werden muss.
Ein paar Wochen Zeit sollte der Bewerber einem Unternehmen deshalb immer geben. Hat er nach vier bis sechs Wochen aber nichts weiter gehört, kann er ruhig nachfragen. Dabei sollte er sich per Telefon oder E-Mail freundlich erkundigen, ob es Neuigkeiten gibt.
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Noch einmal nachfragen.
Sind nach der ersten Rückfrage zwei, drei weitere Wochen vergangen und hat das Unternehmen noch immer nichts von sich hören lassen, kann der Bewerber ein zweites Mal nachfragen.
Auch hier ist wieder wichtig, dass er sachlich und freundlich bleibt. So kann er an das angenehme Vorstellungsgespräch erinnern und noch einmal betonen, dass er sich gut vorstellen kann, für dieses Unternehmen tätig zu werden.
Damit signalisiert er, dass er nach wie vor an der Stelle interessiert ist. Läuft die Kündigungsfrist für seinen aktuellen Job bald ab, kann er auch darauf hinweisen. Ansonsten sollte er fragen, wie der weitere Ablauf ist und wann er ungefähr mit einer Entscheidung rechnen kann.
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Weitere Bewerbungen schreiben.
Auch wenn der Bewerber ein sehr gutes Gefühl hatte und den Job unbedingt will, sollte er seine Jobsuche nicht einstellen. Stattdessen sollte er weiterhin nach interessanten Stellenangeboten suchen und fleißig Bewerbungen schreiben. Alles andere wäre vergeudete Zeit.
Natürlich kann es sein, dass sich das Unternehmen irgendwann zu einer Entscheidung durchringt und den Bewerber einstellt. Aber genauso ist möglich, dass nach Wochen oder Monaten die Absage kommt. Dann steht der Bewerber ohnehin wieder ganz am Anfang.
Bewirbt er sich hingegen weiter, findet er vielleicht einen Job, der ihm noch besser gefällt. Zumindest sichert er sich aber die Chance, dass die Jobsuche bald ein erfolgreiches Ende findet. Und wenn der Bewerber zwei Zusagen hat, kann er sich immer noch entscheiden, welche Stelle er antritt.
Benching im Bewerbungsverfahren – Was sollte der Bewerber nicht tun?
Benching im Bewerbungsverfahren mag unfair sein und die Geduld des Bewerbers auf eine harte Probe stellen.
Trotzdem gibt es ein paar Reaktionen, die sich der Bewerber auf jeden Fall verkneifen sollte:
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Nerven: Selbst wenn sich der Bewerber sehnlichst eine Entscheidung herbeiwünscht, sollte er sich in Geduld üben. Ruft er jeden zweiten Tag beim Unternehmen an oder bombardiert er es mit E-Mails, wird sein Verhalten schnell nervig und lästig. Zumal der Personaler auch noch andere Dinge zu tun hat und sich nicht alles im Unternehmen um diesen einen Bewerber dreht. Und wer will schon eine Nervensäge einstellen?
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Vorwürfe: „Sie wollten mir doch letzte Woche Bescheid geben!“, „Sie hatten mir fest zugesichert, dass Sie sich in den nächsten Tagen melden!“ oder „Dieser Punkt sollte doch schon längst geklärt sein!“ sind Aussagen, die durchaus nachvollziehbar sind. Trotzdem sollte sich der Bewerber solche Vorwürfe verkneifen. Sonst wird er schnell als griesgrämiger Nörgler abgestempelt.
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Drohen: Der Bewerber sollte dem Unternehmen auf gar keinen Fall damit drohen, dass er sich für das Angebot einer anderen Firma entscheidet, wenn er nicht bald eine Antwort bekommt. Ob es dieses Angebot wirklich gibt oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Denn zum einen lässt sich kein Unternehmen von einem drohenden Bewerber unter Druck setzen. Zumal er schon längst seine Zusage hätte, wenn er der absolute Wunschkandidat wäre. Und zum anderen stellt der Bewerber mit dem Verweis auf einen anderen Job sein Interesse an dieser Stelle in Frage. Beides sind gute Gründe, sich gegen den Bewerber zu entscheiden.
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Betteln: Natürlich möchte der Bewerber den Job. Aber sein Leben hängt nicht davon ab. Deshalb sollte er auf keinen Fall als demütiger Bittsteller auftreten. Ein Unternehmen möchte jemanden einstellen, der selbstbewusst und von seinem Können überzeugt ist – und nicht jemanden, der verzweifelt hofft, irgendwo eine Chance zu bekommen.
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