Die Schlussformel im Arbeitszeugnis richtig deuten
„Herr/Frau XY arbeitete zu unserer Zufriedenheit.“ oder „Herr/Frau XY arbeitete stets zu unserer vollen Zufriedenheit.“ Zwei kleine, unscheinbare Wörter, die im Arbeitszeugnis stehen oder eben nicht, können einen entscheidenden Unterschied in der Bewertung ausmachen. Gleichzeitig hat das Arbeitszeugnis großen Einfluss auf die berufliche Zukunft von Arbeitnehmer:innen.
Kein Wunder, dass Arbeitgeber und Mitarbeiter:innen regelmäßig um die Formulierungen ringen, mitunter sogar vor Gericht.
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