Rechte und Pflichten rund ums Home-Office, Teil I

Rechte und Pflichten rund ums Home-Office, Teil I 

Viele würden sehr gerne von zu Hause aus arbeiten. Schließlich entfällt dadurch die Fahrt zum Arbeitsplatz und es ist möglich, sich auch mal im bequemen Jogginganzug ins Büro zu setzen.

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Hinzu kommt, dass die Arbeitszeit meist flexibel eingeteilt werden kann. Dadurch lässt sich der Job besser mit der Familie unter einen Hut bringen. Aber das Büro in den eigenen vier Wänden hat nicht nur Vorteile.

Und der Chef muss sein Okay zur Heimarbeit geben. Doch was heißt das für die Praxis? Der folgende Beitrag beleuchtet in zwei Teilen die Rechte und Pflichten rund ums Home-Office.

Hier ist Teil I.:

 

Was bedeutet Home-Office überhaupt?

Home-Office bedeutet übersetzt soviel wie Heimbüro oder Büro zu Hause. Ist ein Arbeitnehmer im Home-Office tätig, so arbeitet er teilweise oder vollständig von zu Hause aus. Die Kommunikation mit dem Arbeitgeber erfolgt mittels Computer und Telefon.

Für den Arbeitgeber kann dieses Arbeitsmodell interessant sein, weil sich dadurch die Fixkosten für die Büros und damit für das Unternehmensgebäude im Allgemeinen senken lassen. Im Außendienst ist es schon lange gängige Praxis, dass die Mitarbeiter nur gelegentlich im Unternehmensbüro vorbeischauen und ihre Arbeit ansonsten von zu Hause aus erledigen.

Inzwischen wird die Tätigkeit im Home-Office aber immer häufiger auch auf andere Arbeitsbereiche ausgeweitet.

Statt vom Home-Office wird im Deutschen auch von der Telearbeit gesprochen.

Und dabei wiederum wird zwischen zwei Varianten unterschieden:

1.       Alternierende Telearbeit:

Hat der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber alternierende Telearbeit vereinbart, dann arbeitet er zum Teil im Betrieb und zum Teil von zu Hause oder von unterwegs aus. Im Unternehmen hat der Arbeitnehmer seinen festen Arbeitsplatz. Allerdings kann es sein, dass sich der Arbeitnehmer seinen Schreibtisch oder sein Büro mit anderen Kollegen, die auch in alternierender Telearbeit tätig sind, teilen muss.

Die Zeiten, in denen der Arbeitnehmer im Betrieb arbeitet, werden in aller Regel vorher abgesprochen. Die übrige Arbeitszeit kann sich der Arbeitnehmer oft frei einteilen.

2.       Mobile Telearbeit:

Mobile Telearbeit ist in erster Linie im Außendienst üblich. Ist der Arbeitnehmer in mobiler Telearbeit tätig, hat er ständig wechselnde Einsatzorte. So nimmt er beispielsweise Termine bei Kunden und Lieferanten wahr oder besucht die verschiedenen Filialen oder Niederlassungen des Unternehmens.

Zusätzlich dazu arbeitet er in seinem heimischen Büro. Einen festen Arbeitsplatz im Betrieb hat er nicht. Allerdings stellt ihm das Unternehmen seine IT-Infrastruktur zur Verfügung.

Neben dem Home-Office bzw. der Telearbeit gibt es noch die Heimarbeit. Darunter fallen hauptsächlich handwerkliche Tätigkeiten. Anders als beim Home-Office, wo der Arbeitnehmer an die IT-Infrastruktur des Unternehmens angebunden ist und somit ein Büro als Arbeitsplatz im eigentlichen Sinne zu Hause eingerichtet hat, holt sich ein Heimarbeiter seine Arbeitsmaterialien üblicherweise im Unternehmen ab und bringt die fertigen Arbeiten auch wieder zum Unternehmen zurück.

 

Hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine Tätigkeit im Home-Office?

Möchte der Arbeitnehmer seine Arbeit teilweise oder komplett von zu Hause aus erledigen, kann er seinen Vorgesetzten selbstverständlich darauf ansprechen. Einen Rechtsanspruch kann er aber nicht geltend machen.

Denn grundsätzlich ist der Arbeitgeber derjenige, der den Arbeitsort seiner Mitarbeiter bestimmt. Der Arbeitnehmer sollte aber prüfen, ob es im geltenden Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung Regelungen zum Home-Office gibt. In vielen Unternehmen existieren Bestimmungen, die festlegen, ob und in welchem Umfang die Arbeitszeit im Home-Office geleistet werden kann.

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In einigen Firmen muss der Arbeitnehmer auch erst eine gewisse Zeit lang im Büro vor Ort gearbeitet haben, bevor ein Wechsel ins Home-Office in Frage kommt. Andersherum kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aber nicht dazu zwingen, künftig von zu Hause aus zu arbeiten.

Der Schutz der Privatsphäre steht einer Versetzung ins Home-Office gegen den Willen des Arbeitnehmers nämlich entgegen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn das Home-Office im Arbeitsvertrag verbindlich vereinbart wurde. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer die Arbeit von zu Hause aus nicht ohne Weiteres verweigern.

 

Wie sind die Arbeitszeiten im Home-Office geregelt?

Beim Home-Office ist es üblich, dass der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber eine sogenannte Vertrauensarbeitszeit vereinbaren. Bei diesem Arbeitszeitmodell wird der Umfang der Arbeitszeit verbindlich festgelegt.

Der Arbeitnehmer kann sich die Zeit aber frei einteilen. Er kann also selbst bestimmen, wann er seine Arbeitszeiten erbringt. Die Praxis zeigt jedoch, dass es sinnvoll ist, geregelte Arbeitszeiten einzuhalten.

Denn zum einen gestalten sich die Arbeitsabläufe leichter und effektiver, wenn er Arbeitnehmer einen festen Arbeitsrhythmus hat. Zum anderen kann der Arbeitnehmer konzentrierter und ungestörter arbeiten, wenn sein Umfeld weiß, zu welchen Zeiten er im Büro ist und arbeitet.

Andersherum sollten auch die Kollegen und der Chef wissen, wann der Arbeitnehmer telefonisch oder auf digitalen Wegen zu erreichen ist und wann nicht. Schließlich möchte der Arbeitnehmer ja auch nicht rund um die Uhr kontaktiert werden, nur weil er im Home-Office arbeitet und nicht wie seine Kollegen das Unternehmensgebäude irgendwann verlässt und sich in den Feierabend verabschiedet.

 

Welche Vereinbarungen zum Home-Office sollten im Arbeitsvertrag stehen?

Haben sich der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber darauf verständigt, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit anteilig oder vollständig vom heimischen Büro aus erbringen kann, sollten die Details dazu im Arbeitsvertrag oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden.

So sind beide auf der sicheren Seite und haben etwas in der Hand, auf das sie sich berufen können, falls es zu Unstimmigkeiten kommen sollte. Auch mit Blick auf die Steuererklärung und die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers können klare, schriftliche Vereinbarungen sehr hilfreich sein.

Die wichtigsten Punkte, die in diesem Zusammenhang geregelt werden sollten, sind folgende:

·         In welchem Umfang soll die Arbeit von zu Hause aus erledigt werden?

·         Welche Regelungen für die Arbeitszeiten und die Pausen gelten?

·         Wie frei kann sich der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit einteilen?

·         Gibt es bestimmte Kernarbeitszeiten, die auch im Home-Office eingehalten werden müssen?

·         Wann muss der Arbeitnehmer für das Unternehmen und die Kunden erreichbar sein?

·         An wie vielen Tagen und zu welchen Zeiten wird der Arbeitnehmer im Unternehmen vor Ort tätig?

·         Wie muss der heimische Arbeitsplatz gestaltet sein? (Muss es beispielsweise ein separater Raum sein oder reicht es aus, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsmaterialien für Fremde unzugänglich aufbewahrt?)

·         Wer übernimmt die Kosten für die Einrichtung, die Arbeitsmittel, den Telefon- und Internetanschluss und die sonstigen Ausgaben?

·         Darf der Arbeitnehmer Arbeitsgeräte wie Computer, Laptop und Firmenhandy auch privat nutzen?

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Marie Meißner, - Bewerbungscoach und Trainerin, Gerd Bachmann, - Personalentwicklung, Timor Buchert, - Personaler, sowie Ferya & Christian Gülcan, Unternehmer, Gründer diverser Firmen, Personalentscheider und Arbeitgeber/in, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Bewerbung, Jobsuche, Berufe und Weiterbildung.

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