7 Fragen zum polizeilichen Führungszeugnis

7 Fragen zum polizeilichen Führungszeugnis

Der erste Schritt auf dem Weg zum neuen Job ist die Bewerbung. Und dabei kann es sein, dass der Arbeitgeber um ein Führungszeugnis bittet. In der Sicherheitsbranche oder wenn es um eine Tätigkeit geht, bei der der Arbeitnehmer regelmäßig mit Bargeld zu tun hat, ist das zum Beispiel oft der Fall.

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7 Fragen zum polizeilichen Führungszeugnis

Aber auch wenn der Bewerber als Erzieher oder Pfleger arbeiten möchte, muss er häufig ein Führungszeugnis vorlegen.

Allerdings sorgt dieses Dokument unter Bewerbern immer wieder für Verunsicherung.

Wir beantworten deshalb die sieben wichtigsten Fragen zum polizeilichen Führungszeugnis!:

  1. Was ist überhaupt ein polizeiliches Führungszeugnis?

Umgangssprachlich ist zwar oft vom polizeilichen Führungszeugnis die Rede. Allerdings führt dieser Name ein bisschen in die Irre. Denn die Polizei hat mit dem Führungszeugnis eigentlich nichts zu tun.

So wird das Führungszeugnis weder von noch bei der Polizei geführt. Und der Bewerber beantragt das Führungszeugnis nicht bei der Polizei und bekommt es dort auch nicht ausgehändigt.

Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die über eventuell vorhandene Vorstrafen informiert.

Dabei gibt es diese Urkunde in mehreren Varianten:

  • Das Privatführungszeugnis ist für die Vorlage beim Arbeitgeber oder auch beim Vermieter gedacht. Dieses Führungszeugnis beantragt der Bewerber für persönliche Zwecke.
  • Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke ist für die Vorlage bei einer Behörde vorgesehen. Es führt nicht nur Urteile und Beschlüsse von Strafgerichten, sondern auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden auf. Wurde zum Beispiel eine Gewerbeerlaubnis oder ein Waffenschein widerrufen, ist das in diesem Führungszeugnis vermerkt.
  • Möchte der Bewerber mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, braucht er das erweiterte Führungszeugnis.
  • Hat der Bewerber die deutsche Staatsbürgerschaft und die Staatsbürgerschaft eines weiteren EU-Landes, muss er ein Europäisches Führungszeugnis Es listet neben den Einträgen im deutschen Strafregister auch die Vermerke im Strafregister des anderen EU-Staates auf.

Seit Mitte Februar 2019 hat das Führungszeugnis eine neue Optik. Das grüne Spezialpapier ist zwar geblieben. Aber das weiße Adressfeld ist größer geworden und die Angaben zur Person stehen jetzt rechts daneben.

Außerdem sind die Einträge nicht mehr nur auf Deutsch, sondern auch auf Englisch und Französisch aufgeführt. Ein Muster vom Führungszeugnis gibt es als PDF auf der Internetseite vom Bundesamt für Justiz.

  1. Was steht im polizeilichen Führungszeugnis?

Grundsätzlich führt das Führungszeugnis auf, ob der Bewerber vorbestraft ist – und wenn ja, was vorgefallen ist und welche Strafe es dafür gab. Die genauen Regelungen zu den Inhalten des Führungszeugnisses stehen in § 32 BZRG (Bundeszentralregistergesetz).

Allerdings landen nicht alle Einträge aus dem Strafregister auch wirklich im Führungszeugnis. Wurde der Bewerber zum Beispiel zu einer Jugendstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, steht das nicht im Führungszeugnis.

Gleiches gilt, wenn der Bewerber zu einer Geldstrafe von maximal 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von höchstens drei Monaten verurteilt wurde. Voraussetzung ist aber, dass ansonsten keine weiteren Vermerke im Strafregister stehen.

Andersherum gibt es einige Straftaten, die grundsätzlich im Führungszeugnis aufgeführt werden. Wie hoch das Strafmaß war, spielt dabei keine Rolle. Bei Verurteilungen wegen Sexualstraftaten ist das zum Beispiel der Fall.

Die Einträge im Strafregister bleiben jedoch nicht für immer und ewig erhalten. Ähnlich wie die Punkte in Flensburg werden nämlich auch die Vermerke im Register nach einer gewissen Zeit nicht mehr im Führungszeugnis aufgeführt. Gemäß § 34 BZRG beträgt die Frist je nach Straftat zwischen drei und zehn Jahren.

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Und:

Ist der Bewerber bisher noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten, steht in seinem Führungszeugnis lediglich die Info „Keine Eintragungen“.

  1. Wo muss der Bewerber das Führungszeugnis beantragen?

Um ein Führungszeugnis zu beantragen, hat der Bewerber zwei Möglichkeiten. Die eine Möglichkeit ist, dass er zur örtlichen Meldebehörde geht. Je nach Stadt oder Gemeinde ist das das Bürgeramt, das Rathaus oder die Verwaltung.

Der Bewerber wendet sich also an die Stelle, bei der er beispielsweise auch seinen Personalausweis beantragt. Bei der Behörde muss er ein Antragsformular ausfüllen und sich mit seinem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Die andere Möglichkeit ist, dass der Bewerber das Führungszeugnis online beantragt. Dazu ruft er das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ) auf. Für den Online-Antrag braucht der Bewerber neben dem elektronischen Personalausweis auch ein Kartenlesengerät.

Vorsicht:

Im Internet tauchen verschiedenste Seiten auf, über die der Bewerber angeblich ein Führungszeugnis beantragen kann. Doch das stimmt nicht! Ein Online-Antrag für das Führungszeugnis ist nur über das amtliche Portal des BfJ möglich!

  1. Wie hoch sind die Gebühren für ein polizeiliches Führungszeugnis?

Für das Führungszeugnis fällt eine Gebühr von 13 Euro an. Diese Gebühr bezahlt der Bewerber, wenn er den Antrag stellt. Die Gebühr später zu bezahlen, ist nicht möglich. Denn der Bewerber holt das Führungszeugnis nicht ab, sondern bekommt es zugeschickt.

 

  1. Wie lange muss der Bewerber auf das Führungszeugnis warten?

Wie lange die Bearbeitung des Antrags dauert, ist verschieden. Mal geht es schneller, mal dauert es länger. Im Durchschnitt bekommt der Bewerber das Führungszeugnis aber nach einer bis zwei Wochen.

Mit einer längeren Wartezeit muss der Bewerber rechnen, wenn er ein Europäisches Führungszeugnis beantragt hat. Denn in diesem Fall fordert das BfJ erst noch eine Auskunft aus dem Strafregister des anderen EU-Landes an.

Um die Anfrage zu bearbeiten und die Daten zu übermitteln, gilt in der EU eine Frist von 20 Arbeitstagen.

Das polizeiliche Führungszeugnis bekommt der Bewerber per Post zu sich nach Hause. Hat er ein Führungszeugnis für behördliche Zwecke beantragt, kann er die Urkunde zwar auch direkt an die jeweilige Behörde schicken lassen.

Generell ist es aber sinnvoller, wenn der Bewerber das Dokument an seine Adresse zustellen lässt. So kann er es nämlich zu seinen Unterlagen nehmen und bei Bedarf dann vorlegen.

  1. Wie lange ist das Führungszeugnis gültig?

Beim polizeilichen Führungszeugnis gibt es keinen festgelegten Zeitraum, wie lange es gültig ist. Denn auf dem Zeugnis können immer nur die Einträge aufgeführt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Strafregister vermerkt sind.

Würde der Bewerber ein Führungszeugnis beantragen und sich kurz danach etwas zu Schulden kommen lassen, würde diese Straftat nicht im Führungszeugnis stehen.

Aus diesem Grund geben Arbeitgeber, Behörden, Vermieter und andere Stellen vor, wie alt das Führungszeugnis sein darf. Meist ist es dabei so, dass ein Führungszeugnis für die Bewerbung höchstens drei Monate alt sein sollte.

  1. Kann der Bewerber für die Bewerbung eine Kopie vom Führungszeugnis verwenden?

Das BfJ schickt dem Bewerber eine Ausfertigung des Führungszeugnisses zu. Möchte der Bewerber mehrere Bewerbungsmappen zusammenstellen, spricht grundsätzlich nichts dagegen, das Original zu kopieren.

So kann er die Kopien verwenden und muss nicht für jede Bewerbung extra ein Führungszeugnis beantragen. Allerdings sollte sich der Bewerber erkundigen, ob sich das jeweilige Unternehmen mit einer Kopie zufriedengibt. Denn oft wollen Arbeitgeber das Original sehen.

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Marie Meißner, - Bewerbungscoach und Trainerin, Gerd Bachmann, - Personalentwicklung, Timor Buchert, - Personaler, sowie Ferya & Christian Gülcan, Unternehmer, Gründer diverser Firmen, Personalentscheider und Arbeitgeber/in, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Bewerbung, Jobsuche, Berufe und Weiterbildung.

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