Warum sich falsche Angaben in der Bewerbung nicht lohnen

Warum sich falsche Angaben in der Bewerbung nicht lohnen

Nicht jeder Lebenslauf ist geradlinig. Während der eine Bewerber erst einmal verschiedene Jobs ausprobiert hat, bis er wusste, was er wollte, hat ein anderer Bewerber vielleicht längere Zeit erfolglos nach einem Job gesucht.

Anzeige

Wieder ein anderer Bewerber hat die Schul- und Ausbildungszeit möglicherweise etwas zu locker genommen und als Quittung entsprechend durchwachsene Noten erhalten. Auch eine abgebrochene Ausbildung, eine Kündigung durch den Arbeitgeber oder fehlende Qualifikationen können das Profil trüben. So mancher Bewerber kommt dann auf die Idee, ein wenig zu schummeln.

Meist sind es aber keine handfesten Lügen, sondern der Werdegang wird einfach nur etwas zurechtgerückt. Trotzdem kann sich die Kosmetik an Lebenslauf und Anschreiben rächen. Der folgende Beitrag erklärt, warum sich falsche Angaben in der Bewerbung nicht lohnen.

Was Bewerber zu Falschangaben verleitet

In dem Wort Be-Werbung steckt schon drin, um was es bei einer Bewerbung letztlich geht, nämlich um Werbung in eigener Sache. Dazu listet der Bewerber seinen bisherigen Werdegang aber nicht einfach nur auf.

Stattdessen versucht er, seine Qualitäten möglichst optimal zu präsentieren. Schließlich möchte er den Arbeitgeber ja davon überzeugen, dass er der ideale Kandidat für die freie Stelle sein könnte. Lücken im Lebenslauf, fehlende Qualifikationen oder andere, eher ungünstige Informationen sind da natürlich keine große Hilfe.

So mancher Bewerber lässt sich dann dazu verleiten, die Fakten etwas zu beschönigen.

Am häufigsten tauchen Schummeleien und Übertreibungen auf, wenn es darum geht,

·         die Aufgaben samt Verantwortungsbereich und erzielten Erfolgen bei früheren Stellen zu beschreiben.

·         die Fremdsprachenkenntnisse richtig einzuordnen.

·         arbeitslose Zeiten mit sinnvollen Tätigkeiten zu füllen.

·         die Computerkenntnisse wahrheitsgemäß anzugeben.

·         die persönlichen Stärken und Eigenschaften darzustellen.

·         realistische Angaben zum letzten Gehalt zu machen.

Die Motivation für die Falschangaben ist unterschiedlich. Teilweise sollen auf diese Art Lücken im Lebenslauf, berufliche Fehlentscheidungen oder schlechte Noten kaschiert werden. Manchmal besteht die Absicht darin, fehlende Qualifikationen auszugleichen. Mitunter möchte der Bewerber aber auch einfach nur Pluspunkte präsentieren, um so seine Chancen auf den Job zu erhöhen.

Welche Folgen falsche Angaben in der Bewerbung haben können

Die meisten Bewerber sind sich sicher, dass die kleinen Schummeleien schon nicht auffliegen werden. Schließlich wird kein Personaler jede genannte Station im Lebenslauf haarklein überprüfen.

Die Einschätzung von Fremdsprachen- und Computerkenntnissen wiederum ist subjektiv, genauso wie die Beurteilung von den sogenannten Softskills. Außerdem hat der Bewerber ja nicht automatisch gelogen, nur weil er etwas übertrieben hat. Selbst in Bewerbungsratgebern findet sich manchmal der Tipp, die Wahrheit geschickt zu umschreiben.

Natürlich sollte der Bewerber die Aufmerksamkeit auf seine Stärken, sein Wissen und sein Können lenken. War er arbeitslos und hat er sich in dieser Zeit intensiv mit dem Computer beschäftigt, kann er die erworbenen Computerkenntnisse angeben. Hat er sich eine berufliche Auszeit genommen, um sich um die Familie zu kümmern, kann er daraus soziale Kompetenzen und Organisationsgeschick ableiten.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Wie läuft ein Einstellungstest ab? Teil 2

Aber er sollte eben realistisch bleiben und keine Fertigkeiten versprechen, die er nicht hat.

Einige Falschangaben sind letztlich eher harmlos.

Dies gilt beispielsweise für erfundene Hobbys und Interessen oder für angebliche Kompetenzen, die für den Job nicht relevant sind. Auch Arbeiten und Tätigkeiten, die der Bewerber nennt, obwohl sie nicht zu seinen Hauptaufgaben gehört haben und die er so gut wie nie erledigt hat, sind kein Drama.

Der Bewerber muss allerdings damit rechnen, dass der Personaler spätestens im Vorstellungsgespräch nachhakt. Muss der Bewerber dann peinlich berührt zurückrudern, ist fraglich, ob er den Job bekommt.

Anders sieht es aus, wenn der Bewerber falsche Angaben zu

·         seinen fachlichen Qualifikationen,

·         seinen Schul- und Ausbildungsabschlüssen,

·         seinen bisherigen beruflichen Stationen und früheren Arbeitgebern oder

·         Tätigkeitsschwerpunkten, insbesondere mit Blick auf einschlägige Berufserfahrungen,

gemacht hat.

Hier drohen arbeitsrechtliche Folgen, denn solche Falschangaben kommen der Vorspiegelung falscher Tatsachen gleich, mitunter grenzen sie sogar an Hochstapelei. Fliegt der Schwindel auf, muss der Bewerber mit der fristlosen Kündigung rechnen. Zudem hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten.

Dies gilt selbst dann, wenn das Arbeitsverhältnis schon seit vielen Jahren besteht. Eine erfolgreiche Anfechtung des Arbeitsvertrags hat zur Folge, dass der Arbeitsvertrag nichtig ist.

Noch schlimmer wird es, wenn der Bewerber auf die Idee gekommen ist, Titel, Zeugnisse und andere Qualifikationsnachweise abzuändern oder (unter falschem Namen) selbst zu schreiben. Hierbei handelt es sich um eine Urkundenfälschung, bei der schon der Versuch eine Straftat darstellt.

Vorteil für den Bewerber ist, dass der Arbeitgeber nur dann fristlos kündigen kann, wenn die Falschangaben eine Rolle bei der Einstellung gespielt haben. Es muss sich also um Qualifikationen handeln, die zwingend zum Anforderungsprofil der Stelle gehört haben und ohne die der Bewerber den Job nicht bekommen hätte. Den Nachweis, dass der Bewerber nur eingestellt wurde, weil er die entsprechenden Qualifikationen oder Berufserfahrungen vorgegaukelt hat, muss der Arbeitgeber erbringen.

Gleiches gilt übrigens für Angaben, die der Bewerber verschwiegen hat, obwohl sie in einem direkten Zusammenhang mit der Tätigkeit oder der Position stehen. Wirklich weiterhelfen wird das dem Bewerber aber auch nicht.

Denn selbst wenn eine fristlose Kündigung nicht in Frage kommt, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich beenden. Als Grund kann er beispielsweise anführen, dass das Vertrauensverhältnis zerstört ist.

Fazit

Selbstverständlich sollte der Bewerber versuchen, sich von seiner besten Seite zu zeigen. Dazu kann und sollte er mit seinen Stärken und Qualitäten argumentieren. Aber er sollte keine Behauptungen aufstellen, die er nicht halten kann. Es bringt nichts, wenn er irgendwelche Geschichten und Kompetenzen erfindet, um damit Lücken im Lebenslauf zu schließen.

Jeder Personaler weiß, dass ein beruflicher Werdegang manchmal eben Ecken und Kanten hat und nicht immer alles so verläuft, wie geplant. Selbst kleine Schummeleien können sehr peinlich werden und den Bewerber in große Erklärungsnot bringen. Mit der Wahrheit fährt der Bewerber deshalb letztlich am besten.

Mehr Anleitungen, Tipps, Vorlagen und Ratgeber für Bewerbungen:

Thema: Warum sich falsche Angaben in der Bewerbung nicht lohnen

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


bewerbungsvorlagen99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Marie Meißner, - Bewerbungscoach und Trainerin, Gerd Bachmann, - Personalentwicklung, Timor Buchert, - Personaler, sowie Ferya & Christian Gülcan, Unternehmer, Gründer diverser Firmen, Personalentscheider und Arbeitgeber/in, Redakteur/in und Betreiber/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Bewerbung, Jobsuche, Berufe und Weiterbildung.

Ein Gedanke zu „Warum sich falsche Angaben in der Bewerbung nicht lohnen“

  1. Die beste Bewerbung ist meiner Meinung nach immer noch der Nachweis intrinsischen Interesses für das jeweilige Themengebiet. So kann der Mediendesigner sein Portfolio seiner Freelance-Projekte verlinken oder der Programmierer sich gar mit dem IT-Profi im Unternehmen über neueste Technologien unterhalten.
    Sympathie ist sicherlich wichtig, aber der Nachweis der Fähigkeiten ist wahrscheinlich schon 80% der Miete.

Kommentar verfassen