Mustertexte Arbeitszeugnis

Mustertexte für das Arbeitszeugnis  

Ein Arbeitszeugnis ist eine schwierige Angelegenheit für jeden Arbeitgeber. Denn in Deutschland gibt es für das Arbeitszeugnis Regeln. Niemand darf mit seinen „negativen“ Auffälligkeiten gebrandmarkt werden. Heißt also, dass Begriffe wie; Leider, Bedauerlicherweise, trotz allem … und alle „negativen“ Wörter, in solche Mustertexte nicht eingebaut werden dürfen.

Von der Form her kann die Vorlage für ein Arbeitszeugnis aber wie ein ganz normaler Geschäftsbrief aufgesetzt werden. 

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Firmenname;
Straße 898;
46872 Stadt
  

 

Frau/Herr Arbeitnehmer-/in
Wohnstraße 13
8456 Stadt
 

 

 

Arbeitszeugnis

 

Frau/Herr XXX, war vom (Datum) bis (Datum) in unserem Unternehmen als (Beruf) beschäftigt. Zu den Aufgaben von Frau/Herr XXX gehörten vor allem die Kundenbetreuung, der Verkauf im Geschäft und die Lohnbuchhaltung. Ihren Fleiß und Ehrgeiz brauchte Frau/Herr XXX zusätzlich durch die Teilnahme an mehreren Weiterbildungen zum Ausdruck.

Als Mitarbeiter/in haben wir Frau/Herr XXX, als sehr gründlich und gewissenhaft erlebt. Zu den Stärken von Frau/Herr XXX gehört unserer Auffassung nach, die besondere Ruhe und Ausgeglichenheit in stressigen Situationen und ihre organisatorische Begabung. 

In der Zusammenarbeit mit Kollegen zeigte sich Frau/Herr XXX, als sehr hilfsbereit und teamfähig. Wir Bedauern das Ausscheiden von Frau/Herr XXX aus unserem Unternehmen und wünschen Frau/Herr XXX für den weiteren beruflichen Weg viel Erfolg. 

 

Ort, Datum  

Mit freundlichen Grüßen 

(Unterschrift) Vorname, Name

– Position –
– Abteilung –

 

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Thema: Mustertexte Arbeitszeugnis

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2 Gedanken zu „Mustertexte Arbeitszeugnis“

  1. Auch wenn es nicht erlaubt ist, negative Worte zu verwenden, so hat der Arbeitgeber doch genug Möglichkeiten, seine Meinung über den Arbeitnehmer zum Ausdruck zu bringen. Der Laie wird es sicher nicht immer verstehen oder sich gar über sein nett klingendes Arbeitzeugnis freuen, aber jeder Personaler kennt die \“Geheimsprache\“ und kann daraus alle wichtigen Infos ersehen.

  2. Da möchte ich Tobias Recht geben. Vor allem ist kein Arbeitgeber dazu gezwungen, ein gutes Zeugnis auszustellen, wenn der Mitarbeiter einfach nicht zufriedenstellend gearbeitet hat oder aufgetreten ist. Neben den Geheimcodes ist es am einfachsten, entsprechende Punkte wegzulassen, denn auch so weiß jeder, wo die Lücken waren!

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